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Arbeitsamt, An Weiterbildungsmassnahmen nicht Teilgenommen ALG1 Sperre ?

gefragt von Bastek22 am 22.06.2009 um 21:12 Uhr

Hallo, ich wollte mal fragen, wie es ausschaut im Folgenden Fall. Ich soll einen Gabelstaplerführerschein machen habe aber, gebe ich gerne zu keine lust 30KM Fahrtweg auf mich zu nehmen. Meine Frage ist nun, wenn ich an dieser Massnahme nicht teilnehme kann mir mein ALG1 gesperrt werden? Was wäre ausserdem bzw. wie kann ich dem Arbeitsamt vermitteln, das ich gewillt bin den Schein zu machen aber nicht am anderen Ende der Welt?

Vielen Dank im vorraus.


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mineiro
beantwortet von mineiro am 22. Juni 2009 21:14
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30 km - am anderen Ende der Welt? Dir sollte man das Arbeitslosengeld komplett sperren!

Kommentar von ottoott6 am 8. September 2009 14:24

vielleicht solltest du dich hier mal ein bisschen schlau machen http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html


Narvik
beantwortet von Narvik am 22. Juni 2009 21:15
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hartz4 for ever !!!1 Hartz4 ist besser als arbeit !!!


DerSteppenwolf
beantwortet von DerSteppenwolf am 22. Juni 2009 21:15
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na klar 6 Wochen Sperre möglich, abwiegelt kannst Du den Kurs, indem Du den Sachbearbeiter anderweitige Aktivitäten erläuterst, die effektiver für dich sind.


anonym
beantwortet von Bastek22 am 22. Juni 2009 21:20
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Erstmal danke für die Antworten.

  1. Möchte ich gar kein Hartz4 das werde ich auch niemals in meinem Leben beantragen.

  2. Habe ich mich Informiert bei uns in der Innenstadt könnte man den Staplerschein auch machen!

  3. Bin ich im 1.Monat ich habe bis jetzt keinen Cent ALG gekriegt.


Maryline
beantwortet von Maryline am 22. Juni 2009 21:22
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Andere stehen morgens um halb fünf Uhr auf, fahren täglich an die 200km zur Arbeit und zurück und dir sind 30km Weg für einen Kurs zuviel? Da greift sich jeder arbeitende Steuerzahler an den Kopf.



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