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Arbeitsamt ALG Sperrfrist für eine Woche wegen angeblich nicht wahrgenommenen Termins

gefragt von Wosh76Wosh76 am 23.01.2009 um 8:42 Uhr

Das Arbeitsamt hat mir für eine Woche den Bezug meines ALG gesperrt. Begründung war, dass ich angeblich einen Termin nicht wahrgenommen habe. Ich habe jedoch kein Einladungsschreiben erhalten, kann dies natürlich schlecht nachweisen und seitens des AA wird das Gegenteil behauptet.

Mein Fragen: Was kann ich tun und ist es überhaupt rechtens mir 1/4 meines ALG (das sind fast 200 Euro) zu streichen. Ich muss meine Rechnungen ja trotzdem zahlen und meinen Lebensunterhalt bestreiten. Wie schaut es mit der Krankenversicherung in dieser Zeit aus?

Ich danke im Voraus.

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Finanzen x 23.749 Arbeitsamt x 1.199 Sperrung x 60

Amazone138
beantwortet von Amazone138 am 23. Januar 2009 08:49
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auf jeden fall widerspruch einlegen, auch wenn es eine weile dauert, bis das bearbeitet ist. nicht per post, sondern direkt zur widerspruchstelle gehen und die werden sich darum kümmern. wenn du dein recht durchsetzen kannst, dann bekommst du das geld nachgezahlt. es ist schwierig, da man es nicht beweisen kann, aber das wissen die von der widerspruchstelle auch! deine versicherung wird in dieser zeit weiter bezahlt, genauso wie deine miete, denn es wird der prozentsatz "nur" vom lebensunterhalt abgezogen, von deinem lebensunterhalt, nicht von den kindern, falls du welche hast!


lotta1lotta2
beantwortet von lotta1lotta2 am 23. Januar 2009 08:45
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am besten schriftlich Einspruch einlegen, mit der Begründung, das Arbeitsamt solle nachweisen, dass eine schriftliche Einladung erfolgt ist.


anonym
beantwortet von pototschnik am 16. Februar 2009 13:45
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ich bin sozialhilfeempfänger seit 8 dezember 2008 bekomme ich kein geld da ich mit 2.4 promille einen unfall hatte.meine frage warum und wie lange.j.pototschnik@gmx.at

roman koch feisternitz 8552 eibiswald


anonym
beantwortet von Weissbeschaid am 23. Januar 2009 19:48
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Hallo wosh,

was heisst THX?

Also dann scheint da jemand beim AA/ Jobcenter ein schlechten Tag gehabt zu haben... Oder Du hast dort einen ganz scharfen Mitarbeiter erwünscht.... Vielleicht merkst Du das auch garnicht, das Du dort was falsch gemacht hast...Ich weiß es ja wirklich nicht...Also Widerspruch einlegen würde ich auch sofort... Das steht jetzt sowieso schon in Deiner Akte... da schreiben die nämlich alles rein... "Kunde nimmt Termine nicht wahr" oder ähnliches...deswegen würde ich dort auch widerspruch einlegen.... Sind nur meine Erfahrungen...und ich habe viel Erfahrung mit denen... Gruß


Hexenkueche
beantwortet von Hexenkueche am 23. Januar 2009 08:57
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Ich hatte auch Probleme mit der Krankenkasse , und zwar ist ein Brief in der Schneechaos-Woche nicht angekommen . Bekam aber einen zweiten Termin . In dieser Woche hat es einige Probleme mit der Postzustellung gegeben .


anonym
beantwortet von Weissbeschaid am 23. Januar 2009 08:55
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Hallo Meistens ist das so...das Die Dir das Geld zwar für diesen Termin sperren...aber Du wohl vorher schon Anlass für andere Sachen gezeigt hast....vielleicht...Sachen abgelehnt...oder was anderes, wo Du "Unwillig" warst...

Also beklage Dich nicht darüber...gefallen lassen würde ich es mir auch nicht (Netter Widerspruch)...aber "verscherzen" würde ich mir das dort auch mit einigen Leuten nicht...

Die sitzen am längeren Hebel...wenn die wollten, könnten Die Dir den letzten Sche.ss Job ins Haus schicken, bzw...Dich zwingen Arbeiten weit weg anzunehmen...also sei doch froh..das es nur so wenig ist, das die Dir gesperrt haben.... Mir hat damals schon 2 Mal das ganze Geld gesperrt...da musste ich mich sogar selbst versichern...zu Arbeitslosenhilfe Zeiten...

Gruß

Das ist meine Erfahrung...

Kommentar von D5e192471fced6394530b4c678f35d8asmallWosh76 am 23. Januar 2009 09:12

Thx für den Hinweis ich solle mich nicht beklagen, da ich vermute das du nicht über hellseherische Talente verfügst darf bzw. muss ich dir mitteilen, dass ich noch nie beim AA aufgefallen bin. Ich bin seit Dez 08 arbeiotslos gemeldet und nehme (wie das AA es auch weiß) am 01.02.09 eine neue Beschäftigung auf. Bisher lief (bis zu diesem Schreiben vom AA) alles reibungslos. Trotzdem thx, schätze du hast es gutgemeint .....


Shadowlord1349
beantwortet von Shadowlord1349 am 23. Januar 2009 08:49
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Man kann dagegen vorgehen. Einfach anrufen. Ich hatte auch so ein ähnliches Problem: das Arbeitsamt wollte mir ALG abziehen für einen Monat. Grund: ich habe mich kündigen lassen, weil ich zuwenig verdient habe in meinen Quereinstieg als Servicekraft (davor Verkäufer mit Netto 1400 im Durchschnitt - dort als Servicekraft mit Trinkgeld 1. Monat ca. 860 und 2. Monat 890). Jedenfalls wollte ich aber die Zeit wo ich noch zwei Wochen angestellt war noch etwas verdienen (man wird ja nach Stunden bezahlt und das Trinkgeld konnte ich auch gut gebrauchen, weiß ja nicht wie lange ich arbeitslos bin). Ok meine Arbeitszeit lag über den Öffnungszeiten des großen As. An einem Tag hatte ich unter der Woche frei und erledigte es. Jedenfalls bekam ich sofort mit das es gekürzt wird, weil ich mich nicht gleich am ersten Tag oder den Tag darauf arbeitslos gemeldet habe. Ich verstehe das nicht.


Nachtengel
beantwortet von Nachtengel am 23. Januar 2009 08:48
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Pu puh ist ja ne Frechheit echt. Naja wie du schon sagtest kannst du das nicht beweisen. Und in dem Fall bist du in der Situation das du es beweisen musst nicht die, ich kenn mich damit aus. Naja und da du das schlecht kannst... Aber da hast du aber einen ziemlich fiesen Menschen erwischt der direkt kürzt. Hammer. Vielleicht nochmal mit wem anders dort reden. Ansonsten mal vom Anwalt beraten lassen, musst du ja nicht bezahlen...


anonym
beantwortet von chanti am 23. Januar 2009 08:46
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Um eine Sperrzeit zu erhalten hast Du wahrscheinlich mehrere Termine nicht eingehalten, da man meines Wissens erst Sanktionen erhält. Erkundige Dich beim AA nochmal.


anonym
beantwortet von ThunderHawk am 23. Januar 2009 08:45
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Ich denke mal die Nachweispflicht liegt hier beim AA das die Sendung bei Dir angekommen ist. Natürlich wird man sich sperren ("wir haben aber verschickt"), aber wenn kein Nachweis da ist, dürfte es normal auch keine Strafe geben.


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 23. Januar 2009 08:45
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ALG1 oder Hartz 4 (ALG2)? ALG1 bist du doch vom AA Krankenverischert und bei H4 doch auch oder nicht? Klar dürfen die dich sperren. Aber wohin ist die Einladung hin?


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