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arbeitsamt -unterhaltsvorschuß und mietzuschuß

Frage von madeleine1978 madeleine1978

ich habe da mal ne grage kenne mich gerade gar nicht mehr aus habe am 4.10.2011 ein kind bekommen und habe alle anträge gestellt so und nun ich bekomme vom a-amt 250,- und jetzt ist mir gesagt wurden das ab oktober bis dezember der unterhaltsvorschuß und das wohngelt an das arbeitsamt geht !! warum ???

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Dein Kind hat einen Leistungsanspruch von 251€/mtl. Davon abgezogen werden Einkommen, dazu zählen eben auch UVG und Wohngeld.

    da das Jobcenter für die Vergangenheit in Vorleistung getreten ist, haben sie einen erstattungsanspruch, deswegen geht das Geld direkt ans Amt für die Vergangenheit.

    mehr als die 251€ stehen dem Kind eben nicht zu.

    Ab Januar bekommst du dann 3 Überweisungen: Von der Wohngeldstelle, vom Jugendamt und die Restzahlung vom Jobcenter.Macht in der Summe dann 251€/mtl.

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    Antwort von deutschfan deutschfan

    Schade , aus deinem Schreiben geht nicht hervor ob es dein erstes kind ist , denn dann ist die Antwort meines Vorgängers richtig , ist es jedoch ein WEITERES kind , ist dem Arbeitsamt nen Fehler unterlaufen , und dann heißtes nachhaken , -den anderen Kind kann dann ja nicht so ohne weiteres der Unterhaklt gestrichen werden

    Kommentar von madeleine1978 madeleine1978

    ist mein 3 kind mein großer ist 8 jahre und der andere ist 1 und 6 monate

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