Hallo, und zwar bin ich derzeit in eine Maßnahme vom Arbeitsamt eingeteilt und muss heute aber heute aufgrund einer chronischen Krankheit dringend zum Arzt, der mich vorraussichtlich auch krank schreiben wird. Dem Maßnahmeträger habe ich schon bescheid gegeben. Den Krankenschein werde ich dann beim Arbeitsamt in den Briefkasten werfen, die haben extra einen "Krankenscheinbriefkasten". Meine Frage wäre nun ob es reicht wenn ich dem Maßnahmeträger bescheid gebe das ich krank bin, und den KS dann wie gesagt beim AA einreiche, oder muss ich zusätzlich auch beim AA abrufen und meine Krankheit melden, oder reicht der KS ?
Antworten (3)
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hode2hode2
Hallo*
Also Du bekommst eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" = AUB vom Arzt ausgestellt.
Du musst unverzüglich Deinem Maßnahmeträger Bescheid geben. Dieser wird dann schnellstmöglich deine Agentur für Arbeit informieren
Die AUB musst Du dann schnellstmöglich an die Agentur für Arbeit richten (z.B. wie in Deinem beschrieben Fall - "Briefkasteneinwurf")
Natürlich kannst Du Deinem Arbeitsvermittler telefonisch informieren (am besten durch die Service-Rufnummer, das ist aber nicht wirklich notwendig, aber freundlich).
4. Mit der Bekanntgabe beim Maßnahmeträger und den Einwurf der AUB bist Du Deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen.
Grundsätzlich kann man aber sagen, das wenn man auch bei der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt hieß es ja früher..) bescheid gibt, man ein Interesse der Zusammenarbeit sieht...?!
LG
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Das solltest du mit dem Maßnahmeträger klären. Manche wollen selbst die AU-Bestätigung haben und leiten sie dann an das Jobcenter weiter. Viele führen dich auch einfach als anwesend weiter, um ihre Förderung weiter zu kassieren.
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