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Arbeitsamt - Epileptiker

Frage von Katinka1380 Katinka1380

Hallo liebe GF-Gemeinde,

gehen wir davon das Person X im 2. Lehrjahr zum Maler und Lackierer 5 mal zusammenklappt und das Bewusstsein verliert, in dem darauffolgenden Krankenhausaufenthalt wird die Verdachtsdiagnose "Epilepsie" gestellt. Daraufhin wendet man sich Hilfesuchend an das Arbeitsamt, dieses nimmt Person X aus der Ausbildung, verlangt Entbindung von der Schweigepflicht bei den behandelnden Ärzte, erstellt psychologische Gutachten und empfiehlt dann die Teilnahme an einer Berufsfindungsmaßnahme, in der ,lt. Arbeitsamt, Bereiche vorgestellt und ausprobiert werden sollen, die mit der Diagnose Epilepsie ausführbar sind. Diese Maßnahme entpuppt sich als eine Einrichtung für geistig behinderte und von den angebotenen 6 Bereichen stellen nur 2 Möglichkeiten für die Zukunft dar. Momentan laufen Bemühungen umm eine 2. Meinung bzgl der Diagnose Epilepsie. Meine Fragen sind nun: 1. was passiert, wenn die Teilnahme an der Berufsfindungsmaßnahme gekündigt wird, mit welchen "Strafmaßnahmen" des Arbeitsamtes müssen wir rechnen? 2. ist es tatsächlich so, dass man mit Epilepsie weder hadnwerkliche, kaufmännische noch pflergerishe Tätigkeiten ausüben darf.

Danke schonmal für eure Antworten

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Ich BIN Epileptikerin seit mittlerweile 35 Jahren.

    Durch medikamentöse Einstellung hat sich die Zahl der Anfälle auf 1 pro Jahr reduziert, manche Jahre blieb ich anfallsfrei, weil es gelang, konsequent die Auslöser zu meiden (Die Erkrankung ist Unfallfolge)... und ich spüre die Aura frühzeitig genug, um mich prophylaktisch hinzulegen und etwas zwischen die Zähne zu schieben.

    Weil die Anfälle unter Kontrolle sind, habe ich ganz normal den Führerschein, ich habe Sozifa KV gelernt und abgeschlossen, habe über 10 Jahre lang als Pferdewirtin gearbeitet.

    Mein Rat: Geht in die neurologische Abteilung einer guten Uni-Klinik (ich bin mit Regensburg hochzufrieden) und lasst einen kompletten Check-Up machen. Auslöser könnten hier zB Lösungsmitteldämpfe, genauer der davon ausgehende olfaktorische Reiz, sein.

    Dann medikamentös einstellen lassen und über die Kasse/Rentenversicherung eine berufliche Reha anleiern.

    Um Himmels Willen NICHT vom AA auf die "Behindertenschiene" schubsen lassen! Mir hat der VdK geholfen, das zu umgehen... kostet 5€ im Monat, die Mitglieedschaft, und die kennen sich besser aus als das Amt, das einen als geistog nicht normal abstempelt!

    Kommentar von Katinka1380 Katinka1380Katinka1380

    Erstmal Daumen hoch :) Wir haben uns an die Uniklinik Münster gewandt. Das Arbeitsamt hat meien Schwester ja, wie gesagt, in eine Behindertenwerkstatt gesteckt und auch schon die Austellung eines Behindertenausweises angeleiert. Klar ist, in die Einrichtung soll meine Schwester nicht mehr. was meinst du mit VdK?

    Kommentar von Nenek NenekNenek
    Kommentar von Siraaa SiraaaSiraaa

    auch von mir DH. Bin auch epileptikerin (aber erst sei ein paar Monaten..hab deswegen meine Ausbildung verloren) und ganz ehrlich..ich s*** auf das Arbeitsamt, die neue Ausbildung suche ich mir lieber allein. Es gibt genug Berufe, die mit Epi gemacht werden können, vorallem wenn man es mit Medis gut einstellen kann.

    Das Arbeitsamt versteht das leider nicht immer und stempelt einen wirklich oft ab, als einen der weniger leisten kann als andere.

    Ich werde zwar deswegen vom AA keine Unterstützung bei der findung einer neuen Ausbildung bekommen, aber lieber drauf verzichten als iwohin abgeschoben werden. Und leider bekommt man H4 auch oft nur nach ziemlich viel aufwand. Mir droghen sie mit 12 Wochen Sperre weil ich kündigen muss, obwohl in allen! Arztbriefen steht, dass ich meinen alten Beruf nicht mehr ausüben darf.

    Bezüglich pflegerischer Berufe..ich möchte jetzt z.B. Physioth. machen..ein Psychofuzzi meinte das geht ekines falls...aber alle! Neurologen hielten das für eine gute Idee. (Und ich kenn auch selbst leute die in dem bereich arbeiten)

    PS: es gibt auch oft in größeren Städten einen Sozialdienst (z.B. von der AWO) an den man sich auch wenden kann und der einen dann berät und über möglichkeiten aufklärt

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    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Es geht noch heftiger:

    Ich bin ja 40% GdB (behindert/u.a. wegen der Anfallsneigung). Die Arge bot mir einen "Job" in den Behindertenwerkstätten an, 6Std/tgl für 3,50€ (brutto).

    Wer dort arbeitet, bekommt einen Betreuer "zugewiesen", man wird also quasi zwangsentmündigt.

    Ich habe mich deswegen geweigert und als die Arge mir eine 12-Wochen-Sperre reindrückemn wollte, bin ich in den Widerspruch... und bekam Recht. Ich habe mich nicht gegen die Arbeit als solche gewehrt, sondern gegen die "Zwangsbetreuung".

    Kommentar von Bobolina BobolinaBobolina

    Ich arbeite selber als Betreuer in einer WfbM, daher muss ich gleich dazu sagen: Nicht jeder der Klienten bei uns hat einen sogenannten gesetzlichen Betreuer, es sind also nicht alle entmündigt. Es gibt aber durchaus einen Mitarbeiter der WfbM, der für einen zuständig ist und das ist auch gut so, denn man muss ja wissen, wohin man sich wenden kann. Der Mitarbeiter hat aber keine Befugnisse, die an Entmündigung erinnern könnten.

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    Antwort von BraunerBaer123 BraunerBaer123

    Gesicherte Diagnosen können nur von Ärzten gestellt werden.

    Einige sonst gesunde Menschen bekommen auch bei Vergiftungen einen Krampfanfall. Im Krankenpflegepraktikum in einer Krebsklinik habe ich es erlebt. Die Patienetn hatten einen Krampfanfall wegen der Zytosttika. Krämpfe werden auch verursacht durch Alkohohl und Drogen. Ich halte es auch für gut möglich, dass Maler und Lakierer aufgrund von Vergiftungen einen Krampfanfall durch Lösungsmmittel bekommen. Ich würde deshalb vorschlagen die Berufsgenossenschaft einzuschalten. Das Arbeitsamt würde ich darüber informieren. Wichtig wäre es auch eine Berufsfindungsmaßnahme abzulehnen, und zwar deshalb, weil man sich nicht "abstempeln" lassen will und schon gar nicht in einer Einrichtung für geistig Behinderte arbeiten will.

    Dem Arbeitsamt wäre sicher geholfen, wenn sie den Malerbetrieb genauer kennt und versteht was Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers bedeutet. Ich würde sogar so weit gehen und jede Vermittlung von neuen Lehrlingen an diesen Betrieb verhindern. Die Handwerkskammer konnte die Unzuverlässigkeit als Ausbildungsbetrieb feststellen.

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    Antwort von Nenek Nenek

    Zu 1 kann ich leider nichts Verlässliches sagen. Es könnte sein, dass nicht nur die Arbeitsagentur, sondern auch das Integrationsamt und der Rentenversicherungsträger da eine Rolle spielen. Immerhin müsste bei einer abgeklärten Epilepsie-Diagnose wohl noch der Behinderungsgrad festgestellt werden.

    Zu 2: bei handwerklichen und pflegerischen Berufen ist die Verletzungs- und Unfallgefahr viel zu groß, als dass jemand dafür wirklich das Risiko tragen könnte. Bei kaufmännischen Berufen wäre man auch nur sehr eingeschränkt einsetzbar, da würde sich wohl ein verwaltender Beruf mit wenig Kundenkontakt in einem speziell eingerichteten Büroraum eher anbieten.

    http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Epilepsie---Beruf-560.html

  • 1
    Antwort von Brummkaefer Brummkaefer

    Am besten man geht zu einem guten Neurologen.Dieser wird per Medikamentenplan jemanden so einstellen,dass man unter Umständen anfallsfrei ist.Man kann also jede Art der Arbeit ausüben.(Meine sicher Quelle=mein Mann)

    Kommentar von Katinka1380 Katinka1380Katinka1380

    wie gesagt, Bemühungen um 2. meinung und damit verbundene EInstellung auf entsprechende Medis laufen. Mir gings darum, ob das Arbeitsamt uns richtig informiert hat und womit wir zu rechnen haben

    Kommentar von Brummkaefer BrummkaeferBrummkaefer

    Ich finde es vom Amt nicht richtig,jemanden bei so etwas sofort in andere Bereiche zu schicken.Würde nochmal mit dem Amt sprechen,zudem dürfte normal keine Strafe Seitens des Amtes erfolgen.Besonders nicht,wenn man dann die Unterlagen,samt Gutachten eines Neurologen hat.Dieser kann bestätigen,dass man jederzeit andere Arbeiten verrichten kann.

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    Ich finde es unverschämt vom Amt, jemanden mit der VERDACHTSdiagnose Epilepsie noch vor Abschluss der kompletten Diagnostik (das zieht sich einige zeit) als "geistig behindert" abzustemplen und in solche "Massnahmen" stecken zu wollen!

    Kommentar von Brummkaefer BrummkaeferBrummkaefer

    Ja das ist halt das Amt,meinem Mann wäre es auch so ergangen,wenn wie uns nicht dagegen gesträubt hätten.

    Kommentar von Katinka1380 Katinka1380Katinka1380

    Ich bin richtig sauer, meine Schwester ist volljährig, darf wieder autofahren und in der Einrichtung sollten meine Eltern für sie unterschreiben, so als ob sie nicht zurechnungsfähig wäre

    Kommentar von Brummkaefer BrummkaeferBrummkaefer

    Da muß man sich wirklich zur Wehr setzen,sonst schieben die einen voll ab.

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    Antwort von Bobolina Bobolina

    Hallo ich habe selber Epilepsie, habe GdB 30% und bin Heilerziehungspflegerin. Das heißt ich arbeite in einer Werkstatt für Menschen mit geistiger Behinderung- allerdings als BETREUERIN! Das ist überhaupt kein Problem! Ich selbst bin anfallsfrei, ich hatte aber auch schon Azubis mit Epilepsie, die es nicht waren - auch kein Thema bei uns!

    Ich würde den Besuch eines Epilepsiezentrums empfehlen, um schnellstmöglich die Epilepsie einstellen zu lassen. Die Leute dort sind Topspezialisten und können auch im Bereich Berufsfindung weiterhelfen!

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    Antwort von Paula25 Paula25

    Hallo nochmal. Nein, ihr seid nicht richtig aufgeklärt worden ud wer weiß eben schon alles? Wie schon gesagt, zeigt dem Arbeitsamt, seinen Schulabschluß Hauptschule nehme ich an oder sogar Realschule? Dazu die Zeignisse von der Berufsfachschule. Hat er mittler Zensuren oder besser, ist er ja wohl nicht geistig behindert. Sonst hätte er ja auch nicht die 2 Jahre Ausbildung geschaft. Lasst ihn in eine Klinik abtesten und einstellen mit Medis.Holt ihn bloß aus der Maßnahme raus. Wenn die Zeugnisse gut sind, kann das AA ihn nicht als geistig beindert einstufen. Da kann euch gar nichts passieren. Und besteht darauf, dass er seine Lehre fortführt.

    Ansonsten auf Grund der Frage Berufe. Bei Epi die gut eingestellt ist, kann man alles arbeiten außer Nachtschicht. Hat man wenig 2x pro Jahr einen Anfall, ist es gesetzlich leider wirklich so gehandhabt, dass man in Handwerklichen Berufen, auf Grund Elektosäge, steigen auf der Leiter als Maler, Dachdecker, zu gefährlich und viele andere Berufe. Köche - Verbrennungen - Pflegeberufe - Patient fallen lassen - Medis fallen lassen und der Patient kann einen Schock bekommen wenn er so einen Anfall sieht. Ist man Krankenschwester - Tropf kann man fallen lassen u.v.m.

    Kaufmännisch kann er machen, es sei denn er ist fotosensibel. Dann darf er nicht 8 Stunden am PC. Ist selten dass man fotosensibel ist, und diesen Beruf kann er auch als Umschulung anstreben, wenn er seine Malerlehre hinschmeißen will. Wartet doch erstmal ab, was in einer Klinik heraus kommt. Für ihn, wäre natürlich das Beste, wenn er seine Lehre zu Ende lernt. Wenn es wirklich eine Epi ist und er gut eingestellt ist, kann er Auto fahren und ein völlig normales Leben mit Frau und Kindern führen. Das müsst ihr dem AA klar machen.

    Paula - Paul

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    Antwort von Paula25 Paula25

    Hallo. Also mit den Dämpfen, dass kan man allergisch in 4 Tage abtesten lassen. Liegt keine Allergie vor, wird auch keine Farbe u,s,w, Krampfanfälle auslösen. Beobachten, ob er das zu Hause auch hat diese Anfälle. Ich empfehle euch auch, zu einer Epileptologie. Dort stellen sie schnell die Diagnose und man kann Heute mit Medis gut einstellen. Dann kann er auch seine Lehre zu Ende machen. Im selben Betrieb oder woanders. Es fehlt ja nur noch ein Jahr. Also VDK ist sowas ähnliches wie Sozialverband, oder IG Metall. Die haben eigene Anwälte und vertreten euch. Ihr braucht nichts zu bezahlen für den Anwalt. Oder habt ihr eine Rechtschutzversicherung für Arbeit? Die helfen dann auch. Aber wenn ein Psychologischen Gutachten erfolgte, hätte man doch sehen müssen, dass er geistig normal ist. Sonst hätte er ja auch die Berufsschule für seinem Beruf nicht geschafft. Und das könnt ihr durch Zeugnisse nachweisen. Auch die Arbeitskollegen könnten bezeigen, dass er sich völlig normal benommen hat. Der Arbeitgeber ebenfalls. Aber ohne genaue Diagnose darf er doch eigentlich nicht entlassen in mitten einer Lehre. Auch wenn er Epi hat, und gut eingestellt ist, kann er doch weiter lernen. Ich würde dass doch nicht einfach so hinschmeißen. Wenn er Behindertenausweis hat, ist das keine Schande und wirkt sich auch nicht auf seine Lehre aus. Im Gegenteil Arbeitgeber die Behinderte( nicht geistig) einstellen, bekommen ein Bonus vom Staat. Und er der Lehrling hat steuerliche Vorteile und mehr Urlaub im Jahr. Wird er nach der Lehre woanders fest eingestellt, ist er durch den Ausweis automatisch in unkündbarer Arbeit, es sei denn man vergibt nur 1 Jahresvertrag. Aber auch dann hat er mehr Chancen auf einen festen Vertrag. Und Epi heißt nicht gleich, dass alle geistg Behindert sind.Verstehe das Ganze auch nicht mit der Beindertenstätte. Das kostest demS taat doch nur viel mehr Geld. Das Arbeitsamt muss beweisen können, dass er nicht auf dem normalen Wege eine Lehre die er schon 2 Jahre geschaft hat zu Ende bringen kann. Da kann euch nichts passieren. Aber ohne Anwalt geht da nichts. Berufsfindungsstätte könnt ihr kündigen. Ihr müsstes nur durch Befund ebelegen, dass er dort nicht hin gehört. Und man kann niemanden zwingen dort hin zu gehen. na gut die Ärzte haben so entscieden oder Psychologe. Wiedersprcu einlegen. Versucht, dass er seine Lehre nach 100% Diagnose wieder aufnimmt.

    Paula - Paul

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