Hallo!
Darf das Arbeitsamt das Urlaubsgeld, das einem vom Arbeitgeber ausbezahlt wurde vor der Entlassung mit dem Arbeitslosengeld 1 verrechnen? In diesem Beispiel beträgt das Urlaubsgeld 1800€, Arbeitslosengeld 1400€, für diesen Monat will das Arbeitsamt keinen Cent bezahlen.
Freundliche Grüße Apfelmelone
Allerdings, vor allem wenn man nicht damit rechnet, und auf jeden Cent angewiesen ist. Nur bin ich mir noch immer unschlüssig, ob das dreiste Vorgehen der Arbeitsagentur rechtens ist, oder nicht.
Wenn du mit ''Urlaubsgeld'' die Abgeltung des nicht gewährten Urlaubs meinst, dann ist die Arbeitsagentur berechtigt eine Ruhezeit (nicht zu verwechseln mit einer Sperrzeit!!!) zu verhängen. Grundlage siehe Antwort von bitmap am 30. Juli 2009 23:31 Uhr.
Und das wäre dann auch keine Verrechnung, sondern die Zahlung des ALG I würde sich nur verschieben.
P.S.
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