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Arbeits Verweigerung

Frage von Grenzwert Grenzwert

Hallo,

darf ein Dachdecker seine zu verichtende Arbeit verweigern, wenn Ihm bei Eis und Schnee die Arbeit zu Riskant wird?

Hätte gerne ein paar Tips oder Links dazu oder ob es Spezielle Regelungen gibt!

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Er sollte seinen Chef informieren, dass die Bedingungen keine Arbeit auf dem Dach zulassen. Ist ja eine Frage des Arbeitsschutzes und hat nichts mit Verweigerung zu tun. Der Chef wird dann entscheiden, ob andere ungefährliche Arbeit anliegt oder die Arbeiter heimgehen dürfen.

    Kommentar von Grenzwert GrenzwertGrenzwert

    Der Chef hat es nicht so mit dem Arbeitsschutz!

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    Antwort von Piddimaus Piddimaus

    Vielleicht solltest du da mal die Berufsgenossenschaft anrufen...die würden sich dafür brennend interessieren!

    Kommentar von Grenzwert GrenzwertGrenzwert

    Daran hatten schon einige gedacht!

    Kommentar von Piddimaus PiddimausPiddimaus

    Würde ich auf jeden Fall machen! Wenn du auf dem Dach ausrutscht..kann das böse enden Und bei Nässe und Reif oder Eis, ist es auch nicht erlaubt,dort rum zu krackseln!

  • 2
    Antwort von katwal katwal

    Ich meine, wenn wegen gefährlicher Schnee- oder Eisglätte ein beachtliches Absturz- und Rutschrisiko besteht, kann ein Chef von einem Arbeitnehmer keine Dachdeckerarbeiten verlangen.

    Das sagt mir einfach mein Menschenverstand!

    Also: In erster Linie und dann letztendlich bist Du selbst verantwortlich, was Du riskieren kannst oder nicht!

    Ansonsten informiere Dich mal über Unfallverhütungsvorschriften und bei der Berufsgenossenschaft.

  • 1
    Antwort von jenke77 jenke77

    Du musst schon auch schreiben, was du gemacht hast um eine verwertbare Antwortzu bekommen. Bei der momentanen Wetterlage kann ich mir nur wenige Arbeiten am Dach vorstellen, welche gefährlicher als sonst wären. Bisher habe ich alle Dacharbeiten ausser Scharendeckung auch im tiefsten Winter gemacht. Also was habt Ihr gemacht?

  • 1
    Antwort von PeterSchu PeterSchu

    "Dem Arbeitnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung gemäß § 273 Abs.1 BGB zu, wenn der Arbeitgeber die ihn treffende Pflicht zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz (§ 618 Abs.1 BGB; § 4 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) nicht erfüllt. Verlangt der Arbeitgeber daher zum Beispiel die Arbeit in asbestbelasteten Räumen, kann der Arbeitnehmer aufgrund der damit verbundenen Gesundheitsgefährdung die Arbeitsleistung verweigern und Beschäftigung unter asbestfreien Arbeitsbedingungen verlangen."


    Quelle: http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Zurueckbehaltungsrecht.ht...

  • 1
    Antwort von zj1000 zj1000

    Der Betrieb gegenüber dem Auftraggeber oder der Arbeiter gegenüber dem Chef ?

    Kommentar von Grenzwert GrenzwertGrenzwert

    Der Arbeiter gegenüber dem Chef.

    Haben heute Arbeiten verrichtet die an der Grenze des Wahnsinns wahren. Absolut Krank!!

    Daher die Frage

    Kommentar von zj1000 zj1000zj1000

    Wenn die Arbeiten den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen geht das schon. Man kann sich z.B. auch mal Anseilen wo es bei trockener Witterung nicht nötig wäre.

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