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Arbeits recht

Frage von danger05 danger05

Hallo Leute,

Ich hab ein Problem auf meiner Arbeit!!!!!!!!!!

was kann ich tun wenn mein Arbeitgeber mir jeden monat geleisteten stunden nicht zahlt und diese als Raucherpause auslegt.

Ein Bsp.: Geleistete Arbeitsstunden 168 St. bei einen Stundenlohn von 8.40 euro Gezahlte Stunden wurden nur 153 also 15 stunden zu wenig als ausrede meinte mein Arbeitgeber,dass die abgezogenen 15 stunden als Raucherpausen gelten.

Darf der Arbeitgeber sowas machen??????? und was kann ich dagegen tun?????

Ich bedanke mich schon mal in vorraus

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Antworten (8)

  • 3
    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Pausenzeiten gemäß §4 Arbeitszeitgesetz sind verpflichtend, zudem müssen sie im voraus feststehen und sind, was die Dauer der Pausen betrifft, von der Länge der Arbeitszeit abhängig.

    So gilt gemäß §4 Arbeitszeitgesetz:

    1. Länger als 6 Stunden darf ein Arbeitnehmer nicht ohne Pause beschäftigt werden.

    2. Dauert die Arbeitszeit zwischen 6 und 9 Stunden, so muss die Pausenzeit 30 Minuten betragen.

    3. Dauert die Arbeitszeit mehr als 9 Stunden, so muss die Pausenzeit 45 Minuten betragen.

    4. Die Pausen können in Zeitabschnitte á 15 Minuten aufgeteilt werden.

    Diese Pausen sind keine Arbeitszeiten, Sie können in diesen Pausen Rauchen, Essen etc.

    Es ist zulässig längere Pausenzeiten zu vereinbaren. Dies kann per Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder einem anwendbarem Tarifvertrag geschehen.

    Gibt es keine Vereinbarung, so kann der Arbeitgeber längere Pausenzeiten, kraft seines Weisungsrechts, auch anweisen. Allerdings haben Sie dann auch das Recht die Pausen zu machen.

    Der Arbeitgeber ist berechtigt Rauchpausen von der Arbeitszeit abzuziehen, allerdings nur dann wenn Sie die Rauchpausen auch tatsächlich gemacht haben. Es ist nicht zulässig pauschal einfach ca. 10% der Arbeitszeit als Rauchpausen abzuziehen.

    Rauchen Sie nicht, oder haben Sie die 15 Stunden Rauchpause nicht gemacht, so sollten Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich abmahnen und ihn dazu auffordern die geleisteten Arbeitsstunden vertragsgemäß zu bezahlen und die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Geben Sie den Lohn an, den Ihnen Ihr Arbeitgeber schuldet. (Beispiel: 15 Stunden x 8,4 Euro = 126 Euro) Wenn Sie Rauchpausen gemacht haben, ziehen Sie diese von Ihrer Forderung ab. Setzen Sie einen Termin für die Überweisung, beispielsweise 1 Woche nach Zugang der Abmahnung. Kündigen Sie rechtliche Schritte an, falls Ihr Arbeitgeber nicht zahlt. Die Abmahnung selbst lassen Sie per Einschreiben mit Rückschein zustellen.

    Reagiert Ihr Arbeitgeber nicht sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden und alles weitere mit diesem besprechen.

    Hinweis:

    Wenn Sie auf die Harte Tour kommen, müssen Sie damit rechnen dass Ihnen der Arbeitgeber das Leben schwer macht. Er hat dazu zwar keine rechtliche Handhabe, aber es gibt leider genügend Arbeitgeber die die rechtliche seite nicht interessiert.

    Über lang oder kurz sollten Sie sich einen neuen Arbeitgeber suchen.

    Peter Kleinsorge

    Kommentar von mitterer mitterermitterer

    Sehr gute Antwort!

    Ergänzend: Es gibt kein "Recht" auf Raucherpausen. Der Arbeitgeber kann außerhalb der Pausen durchgehende Arbeit verlangen (Toilettenbesuche ausgenommen). Wenn also jemand wirklich viel raucht, dann kann der Arbeitgeber die Raucherpausen vom Lohn in der Tat abziehen. Allerdings muss er dann auch die Länge dieser Pausen nachweisen können.

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Ein Arbeitsgericht klärt diese Frage. Allerdings bist Du auch dann über kurz oder lang Deinen Job los.

  • 1
    Antwort von Joop111 Joop111

    Arbeitsgericht

  • 1
    Antwort von danger05 danger05

    Danke für eure schnelle Antworten!!!!

    Ist es wirklich war das,dass Arbeitsgericht sowas kostenlos klärt. Wo muss ich mich da melden????

    Kommentar von mitterer mitterermitterer

    Das Arbeitsgericht "klärt" das in dem Sinne, dass Du dort Deinen Arbeitgeber verklagen musst. Dann sitzt ihr Euch vor Gericht gegenüber, Du stellst Deine Argumente dar, der Arbeitgeber seine. Das Gericht urteilt dann auf Basis der Rechtslage.

  • 1
    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Das Arbeitsgericht klärt solche Fälle kostenlos für Dich.

    Was dieser Mafia alles einfällt, unglaublich.

  • 1
    Antwort von Sanja2 Sanja2

    Das muss er im Vorfeld ankündigen, sonst darf er das nicht. Außerdem wer raucht denn 15 Stunden lang, das ist ja unmöglich so was zu behaupten.

  • 0
    Antwort von Chyntie1337 Chyntie1337

    Klar kann er das ... Nun kommt es daraufr an, ob du deine raucherpausen in den pausen erledigst,die vertraglich vereinabart sind oder ob du auch zwischen diesen pausen rauchen gehst ... sollte letzteres der fall sein,darf er diese pausen als arbeitszeit anrechnen und dir somit aufs auge drücken ... doch es sei jetzt mal dahin gestellt,obs auch wirklich 15 stunden sind ... leg dir nen kleines büchlein an,wo du deine raucherpausen einschreibst,und lass sie dir vom chef unterschreiben ... am monatsende zählst du die minuten zusammen ... alles was übersteigt,kannst du gerichtlich gegen vorgehen

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    Antwort von stahlhart stahlhart

    such dirn annderen job,der alte hat ein rad ab

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