Pausenzeiten gemäß §4 Arbeitszeitgesetz sind verpflichtend, zudem müssen sie im voraus feststehen und sind, was die Dauer der Pausen betrifft, von der Länge der Arbeitszeit abhängig.
So gilt gemäß §4 Arbeitszeitgesetz:
Länger als 6 Stunden darf ein Arbeitnehmer nicht ohne Pause beschäftigt werden.
Dauert die Arbeitszeit zwischen 6 und 9 Stunden, so muss die Pausenzeit 30 Minuten betragen.
Dauert die Arbeitszeit mehr als 9 Stunden, so muss die Pausenzeit 45 Minuten betragen.
Die Pausen können in Zeitabschnitte á 15 Minuten aufgeteilt werden.
Diese Pausen sind keine Arbeitszeiten, Sie können in diesen Pausen Rauchen, Essen etc.
Es ist zulässig längere Pausenzeiten zu vereinbaren. Dies kann per Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder einem anwendbarem Tarifvertrag geschehen.
Gibt es keine Vereinbarung, so kann der Arbeitgeber längere Pausenzeiten, kraft seines Weisungsrechts, auch anweisen. Allerdings haben Sie dann auch das Recht die Pausen zu machen.
Der Arbeitgeber ist berechtigt Rauchpausen von der Arbeitszeit abzuziehen, allerdings nur dann wenn Sie die Rauchpausen auch tatsächlich gemacht haben. Es ist nicht zulässig pauschal einfach ca. 10% der Arbeitszeit als Rauchpausen abzuziehen.
Rauchen Sie nicht, oder haben Sie die 15 Stunden Rauchpause nicht gemacht, so sollten Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich abmahnen und ihn dazu auffordern die geleisteten Arbeitsstunden vertragsgemäß zu bezahlen und die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Geben Sie den Lohn an, den Ihnen Ihr Arbeitgeber schuldet. (Beispiel: 15 Stunden x 8,4 Euro = 126 Euro) Wenn Sie Rauchpausen gemacht haben, ziehen Sie diese von Ihrer Forderung ab. Setzen Sie einen Termin für die Überweisung, beispielsweise 1 Woche nach Zugang der Abmahnung. Kündigen Sie rechtliche Schritte an, falls Ihr Arbeitgeber nicht zahlt. Die Abmahnung selbst lassen Sie per Einschreiben mit Rückschein zustellen.
Reagiert Ihr Arbeitgeber nicht sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden und alles weitere mit diesem besprechen.
Hinweis:
Wenn Sie auf die Harte Tour kommen, müssen Sie damit rechnen dass Ihnen der Arbeitgeber das Leben schwer macht. Er hat dazu zwar keine rechtliche Handhabe, aber es gibt leider genügend Arbeitgeber die die rechtliche seite nicht interessiert.
Über lang oder kurz sollten Sie sich einen neuen Arbeitgeber suchen.
Peter Kleinsorge
Sehr gute Antwort!
Ergänzend: Es gibt kein "Recht" auf Raucherpausen. Der Arbeitgeber kann außerhalb der Pausen durchgehende Arbeit verlangen (Toilettenbesuche ausgenommen). Wenn also jemand wirklich viel raucht, dann kann der Arbeitgeber die Raucherpausen vom Lohn in der Tat abziehen. Allerdings muss er dann auch die Länge dieser Pausen nachweisen können.