Hallo,
ich habe eine Frage zur Arbeitnehmerveranlagung. Ich habe gehört wenn man eine Genossenschaftswohnung hat, soll man sich eine Annuitätsbestätigung schicken lassen, da man diese absetzen kann.
So, gesagt getan: ich hab mir so eine Bestätigung zuschicken lassen. Jetzt weiss ich aber nicht wo ich das ganze eintragen soll bei der Arbeitnehmerveranlagung ( ich glaube bei den Sonderausgaben) oder?
Des weiteren habe ich mir damals wegen des Genossenschaftsbeitrages einen Kredit aufgenommen. Den kann ich doch auch absetzen lassen, oder? Oder geht entweder nur die Annuitätsbestätigung oder der Kredit zum absetzen? Oder eh beides???
Kennt sich damit vielleicht jemand aus und kann mir helfen? Danke, danke, danke im Vorraus...
lg c*
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