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Arbeitnehmerüberlassung ohne Genehmigung möglich?!

Frage von James1900 James1900

Guten Tag,

darf ein neugegründetes Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland Arbeitskräfte überlassen, auch wenn noch keine Genehmigung zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung, von der Bundesagentur für Arbeit erteilt wurde?

Ich habe mir nämlich das Beantragungsformular für diese Genehmigung angesehen und unter anderem ist mir aufgefallen, dass man dort eintragen kann, wieviele Leiharbeiter beschäftigt sind.....

Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass bereits Arbeitskräfte überlassen worden sind, ohne das eine Genehmigung vorliegt.

Kann mir das jemand erläutern und auch auf Rechtsquellen verweisen?

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Antworten (4)

  • 3
    Antwort von stelari stelari

    Rechtsquelle :: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG

    Nein - Nach § 1 AÜG ist die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung i.d.R. vorher zu erteilen nach Antrag des Betriebes und § 1 Abs3 AÜG lassen auch Ausnahmen zu wo eine Erlaubnis keine Pflicht ist.

    Ich habe aber Zweifel, dass du ganau dieses " Formular " zu Gesicht bekommen hast, was das aber gewesen sein könnte ist die Meldung der Leiharbeitnehmer an das Arbeitsamt nach § 1a AÜG

  • 0
    Antwort von BraunerBaer123 BraunerBaer123

    Pro Forma werden diese Genehmigungen ausgestellt und zwar von der BA selbst.

    Allerdings gibt es da Ausnahmen, wenn in Rahmen von Amtshilfe bei der Bundesagentur für Arbeit oder der ARGE einige Beamte aus anderen Behörden oder der Telekom! eingesetzt werden sollen. Diese durch Amtshilfe vermittelten Beamte werden quersubventioniert (d.h. unter dem gezahlten Gehalt) verliehen, haben aber kein Arbeitsvertrag als Leiharbeitnehmer. Da die BA befristete Verträge regulärer Angestellter nicht mehr verlängert kommen Beamte aus anderen Behörden zum Zuge. Bisherige Zeitarbeitnehmer, die vorrübergened dort bei der BA gearbeitet haben, verloren auch ihren Job.

    Bei der BA geht es so weit, dass sogar Kindergärtnerinnen und Gärtner zum Fallmanager in 3 Tagen geschult und eingesetzt werden können.

    https://www.interamt.de/koop/app/

    Man könnte den Zeitarbeitnehmerverband zu der Fragestellung beleuchten. Darin sind die beiden Firmen manpower und vivento organisiert, die größten der Branche.

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Das ist so ähnlich, als wenn man fragt:

    Ist fahren ohne Fahrerlaubnis möglich?

    Möglich is ja viel, das is aber verboten.

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    Antwort von dogit dogit

    Ganz klar darf es NICHT! Warum hat stelari angegeben.

    Was ich noch loswerden möchte: Zeitarbeitsfirmen gehören abgeschafft!

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