Guten Tag,
darf ein neugegründetes Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland Arbeitskräfte überlassen, auch wenn noch keine Genehmigung zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung, von der Bundesagentur für Arbeit erteilt wurde?
Ich habe mir nämlich das Beantragungsformular für diese Genehmigung angesehen und unter anderem ist mir aufgefallen, dass man dort eintragen kann, wieviele Leiharbeiter beschäftigt sind.....
Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass bereits Arbeitskräfte überlassen worden sind, ohne das eine Genehmigung vorliegt.
Kann mir das jemand erläutern und auch auf Rechtsquellen verweisen?
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