Hallo und Guten Abend,
ich habe eine Frage zum Thema Arbeitnehmersparzulage. Meine Frau und ich sind beide beschäftigt und wir erfüllen die Voraussetzungen zum Erhalt der Arbeitnehmersparzulage. Da wir ein Haus gebaut haben gehen unsere (bzw. zZ. nur ihre) VWL in einen Bausparer.
Nun zum Problem: Mein Arbeitgeber ist laut Tarifvertrag der IG BCE Papier Ostdeutschland nicht verpflichtet Vermögenswirksame Leistungen in Bausparer, Fonds, ... zu zahlen, auch nicht auf eigenen Wunsch hin. Dabei ist es unerheblich ob er selber einen Zuschuss zahlt. Vielmehr ist es so, dass die Leistung in eine Altervorsorge geht, die ich nutzen kann, aber nicht muss.
Ich will diese Anlageform nicht nutzen, da es mir lieber wäre meinen (Tilgungs-) Bausparer weiter anzusparen.
Ist es denn möglich, dass meine Frau von ihrem Einkommen mehr überweisen lässt und wir so in Form des Ehegattensplitting bzw. gemeinsamer Veranlagung bei der Steuererklärung doch die volle (2x) Arbeitnehmersparzulage erhalten? Ähnlich wie bei der Wohnungsbauprämie?
Denn dann würde ich den Überweisungsbetrag ändern lassen.
Danke schon mal für eine treffende Antwort!
Diese Frage teilen