3

Arbeitnehmer zuviel Lohn gezahlt!!

Frage von mader2008 mader2008

Hallo,

ich habe als Arbeitgeber folgendes Problem:

Ich habe einem Arbeitnehmer versehentlich zu viel Lohn überwiesen und dieser sollte zu einem anderen Arbeitnehmer gehen.

Der Arbeitnehmer der zu viel Geld bekommen hat wurde gekündigt und ich erreiche diesen nicht mehr bzw. habe bei der Bank einen Nachtforschungsauftrag gestellt um das Geld zurück zu holen

Es steht im Arbeitsvertrag das zu viel gezahlter Lohn zurück gezahlt werden muss...

Auf welche § kann ich mich berufen und bei dem Arbeitnehmer druck ausüben damit er dieses zurück zahlt....??

Gibt es Formulierungsvorlagen zu diesem Sachverhalt?

Was ist wenn das Geld schon ausgegeben worden ist bzw erstattet mir die Bank das Geld zurück?/nicht zurück?

lg

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 2
    Antwort von adiozzz adiozzz

    Ich glaube in einem solchen Fall, solltest du dich besser an einen Anwalt wenden. Hier wird dir wohl kaum jemand eine wasserdichte fachkundige Antwort geben können.

  • 1
    Antwort von spaceflug spaceflug

    Grundsätzlich wäre hier wohl ungerechtfertigte Bereicherung die Anspruchsgrundlage (wenn es keinen Vertrag gäbe, bzw. dieser ungültig wäre). Wenn der AN jedoch das Geld ausgegeben hat, ist er nicht mehr berichert und du hast Pech.

    Die Bank hat damit eh nix zu tun.

    Bei dir ist aber ein Anspruch aus Vertragsvereinbarung denkbar und ich meine das hier die Sache mit dem Geld ist schon ausgegeben nicht zieht.

    Also schreib den AN an und forder den Betrag zurück und beziehe dich auf den gültigen Arbeitsvertrag.

  • 0
    Antwort von nobswolf nobswolf

    Wenn er das Geld nicht freiwillig her gibt, wird dir nur der Weg über den Anwalt bzw die Gerichte bleiben. Wenn Du nachweisen kannst, dass er quasi Schulden bei Dir hat (eben das zu viel gezahlte Geld), kannst Du einen so genannten "Titel" erwirken. Das ist die gerichtliche Feststellung, dass er Dir Geld schuldet und du offiziell versucht hast, das Geld zu bekommen. Wenn Du keine Lust hast, das Geld selber einzutreiben, kannst Du diesen Titel dann an eine Inkasso-Firma verkaufen.

    Das alles ohne Gewähr; für genaueres musst Du einen Anwalt fragen

    Alles ziemlich umständlich und langwierig und auch teuer... Nach Abzug Deiner Kosten und sonstigen Aufwendungen bleibt u.U. nicht viel über.

  • 0
    Antwort von Maximilian112 Maximilian112

    Schau mal hier rein:

    http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/05/14/ruckzahlung-von-z...

    Da stehen auch einige Paragrafen an die Du Dich halten kannst. Allerdings sehe ich hier ein Fristenproblem. Im Arbeitsrecht gibt es öfters kürzere Fristen. Kann ich aber nicht genau beantworten.

  • 0
    Antwort von spaceflug spaceflug

    MIt der Kündigung erlöschen nicht alle Pflicht, es gibt auch nachvertragliche Pflichten.

  • 0
    Antwort von DPawi DPawi

    Da sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden. es kommt ja darauf an, ob bereits mit der wirksamen Kündigung alle Rechten und Pflichten erloschen sind oder nicht.

    Die Bank wird ab sicher nix erstatten. Warum auch? sie ist ja Partei des Streites, sondern nur empfänger und weiterleiter des Lohns.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.