1

Arbeitnehmer wurde seit 6 Jahren immer wieder befristet angestellt! ???? Wer kennt sich aus?

Frage von baykiter baykiter

Fakten: Zunächst 50% Stelle für 3 Jahre - dann nach 3Jahren mit weiteren 50% in neuem Aufgabenfeld!

also nach 3 jahren 100% - 2 jobs in 2 Orten.

Vor einem Jahr erfolgte die Festanstellung der neuen einen 50% Stelle , die andere 50 %Stelle wurde weiterhin befristet.

Jetzt gehts das verzwickte weiter. Die neue 50% Festanstellung soll bleiben und die andere 50% Stelle soll (wenn denn nicht gestrichen) wieder befristet werden.

  1. Geht das überhaupt so.? 2. welche Nachteile enstehen? ist das eigentlich überhaupt ein Vertrag? Wie soll man sich Verhalten?

Achtung- beide Stellen sind kirchlich -bzw- öffentlicher Dienst. (gibt es da Sonderregelungen?)

Ist für eine gute Freundin- wer hat den Durchblick?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 2
    Antwort von lauritschel lauritschel

    Kommt auf den Befristungsgrund an. Mit Grund kann mann 1000mal befristet einstellen und wieder verlängern. Ohne Grund nur max. 2 Jahre und dann max. 3 Verlängerungen. Steht im Teilzeitbefristungsgesetz...

  • 2
    Antwort von auchmama auchmama

    ...ein Anwalt für Arbeitsrecht...LG

    Kommentar von baykiter baykiter

    ja genau- in kölle alaaf wollte jeder schon am telefon 200euro für den termin erstberatung. finde ich mehr als nur unverschämt- da sie sozialarbeiterin ist.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Es gibt Beratungshilfe (<- einfach mal danach googlen), wenn man sich die Beratung finanziell nicht leisten kann. Die muss man allerdings beantragen.

    Mal abgesehen davon, ist die Rechtsberatung in D nur einem bestimmten Personenkreis erlaubt (Rechtsdienstleistungsgesetz) ... und das nicht nur deswegen, damit Rechtsanwälte gut verdienen können, sondern weil die dann auch für ihre Auskünfte haften. Was nützen euch (falsche) Auskünfte anonymer Internetuser, deren Kompetenz ihr gar nicht einschätzen könnt? Damit könnt ihr im Ernstfall dem Arbeitgeber nur ein müdes Lächeln abringen.

  • 1
    Antwort von bitmap bitmap

    ''wer hat den Durchblick? ''

    Ein Anwalt für Arbeitsrecht, der sich die Verträge anschauen kann. Aus der Ferne kann man nicht sagen, ob das in der Konstellation so okay ist.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''kirchlich -bzw- öffentlicher Dienst. (gibt es da Sonderregelungen?)''

    Was denn nun? Kirchlich oder öffentlicher Dienst?

    Kommentar von baykiter baykiter

    kirchlich AVR - wurde mir gesagt.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Selbst da gibts unterschiedliche.

    Z.B:

    • AVR Diakonie

    • AVR Caritas

    Mal danach googlen.

    Zur google-Erleichterung: AVR = Arbeitsvertragsrichtlinien.

    Kommentar von baykiter baykiter

    muss ich nachfragen. ist bei einem Verein- wird aber auf der anderen stelle durch die stadt gesponsort. je nach politischer lage.

  • 1
    Antwort von ziuwari ziuwari

    zur gewerkschaft/ betriebsrat

  • 0
    Antwort von Strabahner Strabahner

    Wie ich das sehe, wenn man aus dem Kaudawelch etwas herauslesen kann, wird eine Vollzeitstelle, in zwei Halbtagsstellen umgewandelt. Das kommt im ÖD recht oft vor. Rückkehr einer Mutter aus dem Erziehungsurlaub, zB. >Was ist denn hier eigentlich das Problem???<

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    AVR = Kirchlicher Träger.

    Vermutlich gehts schlicht um die Rechtmäßigkeit der Befristungen. Wäre ja nicht so uninteressant, wenn sich z.B. rausstellen würde, dass eine Befristung unwirksam wäre.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.