Hallo, wäre super, wenn ihr mir kurz helfen könntet:
Ein Arbeitnehmer hat bei uns in der Firma versucht, außerordentlich zu kündigen. Allerdings ist sein von ihm angegebener Grund kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Die Firma wiederspricht seiner Kündigung und bietet einen Auflösungvertrag an, den der Arbeitnehmer allerdings nicht akzeptieren will und besteht auf seiner Kündigung. Nun stehen Klärungsgespräche an.
Meiner Meinung nach muß der Arbeitnehmer aber doch so lange normal weiterarbeiten, wie eine EInigung herbeigeführt ist, oder? Denn er verweigert jetzt gerade die Arbeit und will zu einem Termin, der im laut Dienstplan aufgetragen war, nicht erscheinen.
Was kann man tun? Vielen DAnk für eure Hilfe!
Warum habt ihr seiner Kündigung widersprochen? Was ist denn vorgefallen?
Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Zu moon73 Nachfrage: Weil auf den Kollegen nicht verzichtet werden kann. Er ist für seinen Bereich alleine verantwortlich und ein Ersatz kann man nicht sofort finden und der muß auch erstmal eingearbeitet werden. Deshalb haben wir ihm einen Auflösungsvertrag angeboten, wo er an einzelnen Terminen, die wir ihn unbedingt brauchen, gegen Bezahlung (die anteilig seinem jetzigen Arbeitslohn entspricht) arbeitet. Aber jetzt will er Bedingungen stellen und zwar auch, wann er noch im Falle eines Aufhebungsvertrages noch zur Verfügung steht. Aber das ist für die Firma leider nicht möglich. Weshalb eben Klärungsgespräche folgen. Aber ich denke, so lange die noch nicht abgeschlossen sind, ist er der Firma gegenüber noch weisungsgebunden, d.h. er kann nicht einfach sagen "Ich habe gekündigt" und kommt dann nicht mehr, oder?
Außerordentlich darf er eh nur unter bestimmten Gründen kündigen, ansonsten nur ordentlich mit Frist. Bis zur Kündigung muß er zur Arbeit erscheinen und sich auch weiterhin an den Dienstplan halten. Allerdings gibt es Arbeitnehmer, die sind dann eben mal solange krankgeschrieben und da kann der Arbeitgeber dann leider auch gar nichts machen :(
Aber einfach sagen: Nö,ich komme nicht, das geht nicht.
Sicherlich kann sich der Arbeitgeber wehren, mit einem Schreiben und der Darlegung des Schreibens an die Kassenärztliche Vereinigung, jene sendet den Arbeitnehmer dann zum Vertrauensarzt und der entscheidet... es muss nur drin stehen, dass berechtigte Zweifel bestehen!!!