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Arbeitnehmer (=Versicherungsnehmer) kündigt Direktversicherung (Standard Life)

Frage von rolscho rolscho

Hallo

nach Hin und Her habe ich die DV von meinem AG (ging insolvent) übernommen und erstmal beitragsfrei gestellt. DA zu wenig Kapital im Stock meiner Versicherung eingezahlt wirde (2008: 1000,- / 2009: 1000,-) muss ich jetzt entscheiden: 1) kündigen und Rückkaufswert einstreichen ! 2) privat weiterzahlen.

am liebsten wär mir 1) aber geht das überhaupt und was bekomme ich vom Rückkaufswert (ca. 1400,-) tatsächlich wieder (Steuernachzahlung / Soz.-Abgaben / etc.).

die variante 2) würde heissen, zwei steuerlich verschieden gleise zu fahren und dann wird alles noch komplizierter.

VG Roland

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Antworten (1)

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    Antwort von kevin1905 kevin1905

    Wieso nicht Variante 3?

    Neuen Job suchen und die bAV auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen. Ansonsten würde ich mich für Variante 2 entscheiden, vielleicht käme sogar eine Riester-Förderung des Vertrags in Betracht.

    Du kannst auch einfach die Beiträge reduzieren auf vlt 5,- € im Monat.

    In der Tat würde die gesamte Auszahlung deinem steuer- und sozialabgabenpflichtigen Brutto hinzugerechnet. Also wäre ein Verlustgeschäft.

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