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Arbeitnehmer sozialversichern...

Frage von derfreund derfreund

Hallo zusammen,

heute ist ein guter Tag! Ich habe soeben mein Gewerbe angemeldet. Ich habe schon drei Arbeitnehmer, dies sind allesamt gute Freundinnen von mir. Es handelt sich um das älteste Gewerbe der Welt.

Jetzt bitte nicht direkt aufschrecken! Sie tun es freiwillig und ich bin ein super Freund, der sie beschützen kann. Wobei letzteres eigentlich nicht nötig ist, da das alles in einer Art "Club" geschieht, in den man erst einmal aufgenommen werden muss. Ihr wisst schon, so ein bisschen auf Privileg gemacht!

Also alles sauber und völlig legal. Bezahlung ist fair, wir teilen die gesamten Einnahmen, nach Abzug der Kosten unter 4 auf. Ich bin wahrscheinlich der sozialste -das Wort mag ich nicht- Zuhälter auf der Welt :-)

Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob ich -das Wort mag ich auch nicht- Prostituierte überhaupt sozialversichern kann. Weiß jemand, ob sie ganz normal ihre Beiträge für RV, PV, KV etc. zahlen können...? Wenn ja, wie stelle ich das an?

Ich danke schon mal ganz herzlich für Eure Tipps...

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Antworten (5)

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    Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    nähere Erläuterungen sind im "Rundschreiben der Krankenkassen vom 18.11.2002" zum "Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz - ProstG)" beschrieben.

    Falls es im Internet nicht zu finden ist, bei der eigenen Krankenkasse oder einer der Krankenkassen der Mitarbeiterinnen nachfragen.

    Wenn ein normales Beschäftigungsverhältnis besteht ("Weisungsgebundenheit etc.), sind die Anmeldungen wie bei anderen Arbeitnehmern maschinell zu machen: http://www.itsg.de/(S(p5o3rw32ivf1uvqnlscbueuj))/svnet_home.itsg

    Teilweise haben Krankenkassen auch Infomaterial für Arbeitgeber, die erstmals Arbeitnehmer einstellen.

    Gruß

    RHW

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    Antwort von penthesileia penthesileia

    Was man hier nicht so alles lesen kann ...

    Selbstverständlich kannst (musst) du sie anmelden. Früher ging das nicht, weil Prostituion vom Gesetzgeber als sittenwidrig eingestuft wurde. Das ist seit einigen Jahren nicht mehr der Fall.

    Hier kannst du dich einlesen: http://www.webwave-media.de/sites/rarumke/artikel.php3?select=76

    Wie du genau vorgehen musst, wirst du wohl selbst recherchieren oder dir von einem Steuerberater erklären lassen müssen, mir ist das jetzt zu mühsam.

  • 0
    Antwort von nimmerlein nimmerlein

    Du kannst sie definitiv nicht sozialversichern, da du dich als "Förderer der Prostitution" so oder so strafbar machst (Abhängigkeitsverhältnis). Prostitution an sich (nicht Straßenstrich) ist mittlerweile legal, ist inzwischen ein offizielles, selbständiges Gewerbe, incl. Stuererklärung und regelmäßigem Gesundheitscheck. Ein Arbeitnehmer-Verhältnis für Prostituierte gibt es nicht.

    Einzige Angestellten-Konstellation ist die "Bardame", die gewisse Leistungen selbständig, auf eigenes Risiko und nebenher anbietet und auch selbständig steuerlich geltend macht. Sie zahlt dir dann "Miete" für die "Raumnutzung", fettich.

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    Antwort von tapri tapri

    was du bei der Anmeldung deines Gewerbes vergessen hast, ist dir einen Steuerberater zu nehmen. Der ist nämlich für diese Fragen zuständig, denn diese Angaben sind "normalerweise" in jedem Businessplan Pflicht.....Naja, ich denke mal, den hast du auch nicht.......

    Kommentar von derfreund derfreund

    BWL Studium und 3 jahre Buchhaltung habe ich hinter mir. Also nicht völlig vom Mond.. nur im Internet findet man herzlich wenig über genau dieses Thema.. :-)

    Kommentar von nimmerlein nimmerleinnimmerlein

    Dann haste aber schludrig recherchiert.

    Kommentar von derfreund derfreund

    Zeig mal her was du gefunden hast, ich kann jede Hilfe gebrauchen.

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Du kannst Sie nicht sozialversichern, denn Prostitution ist zwar legal, die Zuhälterei aber nicht...

    Die Mädels können und müssen sich aber selbst versichern.

    Kommentar von derfreund derfreund

    Zuhälterei ist es ja so nicht...

    Also wäre eine Form von Ich-AG für die jeweilige Freundin besser?

    Kommentar von WetWilly WetWillyWetWilly

    Wenn Du Sie versichern würdest, wärest Du auch Ihr Arbeitgeber und damit Ihr Zuhälter.

    Kommentar von derfreund derfreund

    mmhh... aber irgendjemand muss doch die sog. Buchhaltung machen und son Kram. Ich hab BWL studiert, von daher würde ich mich gern darum kümmern und natürlich mitverdienen... Hast du eine Idee...? Offiziell habe ich einen Saunaclub angemeldet...

    Kommentar von WetWilly WetWillyWetWilly

    Du betreibst einen Saunaclub. Die Mädels versichern sich selbst. Du schreibst Rechnungen für die Nutzung des Clubs an die Mädels.

    So - wohin darf ich Dir meine Kostennote schicken? Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, es istetwas befremdlich, das ich als Ingenieur mehr Ahnung von Wirtschaftsrecht zu haben scheine als Du als Betriebswirt...

    Kommentar von derfreund derfreund

    Scheint wohl die einzige -legale- Lösung zu sein.

    BTW Diese Idee kam mir auch, aber wollte ich eigentlIch nicht, da ich dann sogesehen nur der Vermieter bin. Steuertechnisch macht es in meiner Version günstiger...

    Kommentar von tapri tapritapri

    die Prostituierten müssen ein Gewerbe anmelden, und nicht du....... falls das oben zu ironisch von mir ausgedrückt war........

    Kommentar von derfreund derfreund

    okay dann mal ganz banal: Offiziell melde ich sie als "Kellnerin" an und schwupps funktioniert das alles. Wie sonst funktionieren denn sonst bitte Saunaclubs und dergleichen?

    Kommentar von WetWilly WetWillyWetWilly

    So wie ich es oben beschrieben habe, ist es ganz legal. Alles weitere bringt Dich in die Nähe des Sozialleistungsbetruges und macht Dich erpressbar, wenn es mal Streit geben sollte...

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