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Arbeitnehmer Recht!!

Frage von claudia2566 claudia2566

Ich Arbeite angemeldet auf 400€ Basis, als Putzfrau. Gestern stolperte ich mit dem Putzeimer um das Wasser hat sich auf dem ganzen Fußboden der aus Holz ist ferteilt. Ich habe so schnell es ging aufgewischt aber leider hat das Holz das Wasser schnell aufgesaugt und ist aufgeqollen. jetzt soll ich den schaden beheben habe aber kein Haftpflicht, und mein Geld bekomm ich erst wen der Schaden behoben ist, ist das Rechtens?? was soll ich jetzt machen ?? bitte um Antworten , danke:-)

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Antworten (7)

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    Antwort von stoppeltiger stoppeltiger

    Von den Gerichten und vom Gesetz her ist es nicht so, dass der Arbeitnehmer allein und vollständig haftet, wenn mal was passiert. Sonst wäre es ja viel zu gefährlich, überhaupt arbeiten zu gehen. Gerade bei leichter Fahrlässigkeit, und dazu zählt der geschilderte Fall meiner Meinung nach, wird der Arbeitnehmer in der Regel gar nicht oder nur gering zur Kasse gebeten. Einen guten Artikel dazu gibt es auf Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung

    Falls der Arbeitgeber jedoch darauf pocht, dass der Schaden bezahlt wird, führt vermutlich kein Weg daran vorbei, einen Anwalt einzuschalten. Das gleich gilt, wenn der Chef nicht zahlt. Er ist verpflichtet, den Lohn zu zahlen. Doch wenn er behauptet, er will ihn mit dem Schaden verrechnen, kann wieder nur der Anwalt helfen.

    Kommentar von claudia2566 claudia2566claudia2566

    Vielen Dank:-)

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    Antwort von WerIchNee WerIchNee

    Meines Wissens nach haften Arbeitnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit, was mit Absicht gleichzusetzten wäre. Anwalt wäre schon besser wenn Dein Chef sich querstellt

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    Antwort von flamingstar flamingstar

    Das ist doch ein Arbeitsunfall und dein Chef hat doch hoffentlich eine eigene Versicherung. Du solltest dich mal schnellstens mit einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

    Kommentar von claudia2566 claudia2566claudia2566

    Danke werd ich machen :-)

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Wenn Du angemeldet bist fällt das unter die Betriebshaftpflicht ! Sag deinem Chef das !

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    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Das ist nicht rechtens. Dein AG hat eine Haftpflicht für solche Unglücke. Die sollte den Schaden regulieren. Jedem Arbeitnehmer kann so ein Unglück geschehen. Wahrscheinlich ist er zu faul, die Versicherung anzuschreiben.

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    Antwort von saskia1201 saskia1201

    normal muss der Arbeitgeber eine Versicherung für so etwas haben... das kann immer mal passieren, rede mit ihm. ansonsten brauchst du einen anwalt

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    Antwort von angie760 angie760

    Das ist der Nachteil,wenn man nicht versichert ist.Ob Du da andere Chancen hast,bezweifel ich.

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