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Arbeitnehmer: Pflicht zur Teilnahme an Gruppenveranstaltung rechtlich in Ordnung?

Frage von MarkusT MarkusT

Hallo.

Angenommen der Arbeitgeber veranstaltet zu normal arbeitsfreier Zeit eine Veranstaltung für die die Teilnahme aller Arbeitnehmer Pflicht ist. Bisschen Gruppenarbeit / Teamspielereien.

Ist dies gesetzlich/rechtlich in Ordnung, auch wenn hier sogesehen nicht betriebsbedient (z.B. durch hohe Auftragslage), die Teilnahme für alle zwingend ist?

Danke.

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Antworten (6)

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    Antwort von danielweb77 danielweb77

    Nein, das muss als Überstunde bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden. Erfolgt dies nicht, kann Dich niemand zur Teilnahme an dieser Veranstaltung zwingen. Allerdings kann dies dazu führen, dass der Arbeitgeber sich daran erinnert, dass er im herrschenden Sklavenmarkt 2.0. nicht verpflichtet ist, ausgerechnet Dich zu beschäftigen, Du verstehst?

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    Antwort von bookman bookman

    Aus organisatorischen Gründen können solche Veranstaltungen auch mal außerhalb der regulären Arbeitszeit liegen. Die Teilnahme daran ist aber dann wie geleistete Überstunden zu behandeln, d.h. zu bezahlen oder durch Freizeit auszugleichen.

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Die Teilnahme an einer Veranstaltung des Arbeitgebers außerhalb der regulären Arbeitszeit kann nicht zur Pflicht gemacht werden.

    Hab ihr keinen Betriebsrat,der sich darum kümmert?

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    Antwort von Melek1 Melek1

    Zwingend nicht...aber es schadet ja nix, mal ein bischen Freizeit zu opfern und auch davon zu profitieren.

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    Antwort von udula udula

    wenn er es bezahlt warum nicht

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    Antwort von anjanni anjanni

    Eher nicht.

    Frag die Gewerkschaft/den Betriebsrat.

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