Hallo.
Angenommen der Arbeitgeber veranstaltet zu normal arbeitsfreier Zeit eine Veranstaltung für die die Teilnahme aller Arbeitnehmer Pflicht ist. Bisschen Gruppenarbeit / Teamspielereien.
Ist dies gesetzlich/rechtlich in Ordnung, auch wenn hier sogesehen nicht betriebsbedient (z.B. durch hohe Auftragslage), die Teilnahme für alle zwingend ist?
Danke.
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