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Arbeitnehmer möchte zusatz Wohnung mieten & als Büro nutzen: wie steuerlich absetzen?

Frage von RechtEtSteuern RechtEtSteuern

Liebe Leser,
als Arbeitnehmerin kann ich ein Arbeitszimmer steuerlich nicht mehr absetzen.

Wenn ich in einem anderen Gebäude (mindestens 500 meter entfernt) eine Wohnung miete - oder kaufe - kann ich die laufenden Kosten (ggfs. auch Kreditkosten) steuerlich absetzen?
Wer weis bescheid wie dies zu tun ist?

Herzlichen Dank und viele Grüße,
Arbeitszimmerwohnung

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Antworten (1)

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    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Die Kosten für ein Arbeitszimmer können steuerlich abgesetzt werden, nachdem die Vorschrift der Steuerverwaltung durch Gerichte gekippt wurde. Das setzt aber voraus, dass beim Arbeitgeber kein Arbeitsplatz vorhanden ist, wie etwa bei Heimarbeitern. Eine zweite Wohnung, egal wie weit sie von Deiner jetzigen Wohnung entfernt ist, ändert nichts an der steuerlichen Berücksichtigung eines Arbeitszimmers

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