Arbeitnehmer kündigt wegen Burn out- steht ihm eine Abfindung zu?

18 Antworten

Er kann sich 78 Wochen krank schreiben lassen, danach kann er 1 Jahr zum Arbeitsamt Geld bekommen und innerhalb diesen Jahres kann er noch wieder seine Arbeit auf nehmen, somit bekommt er immer noch gutes Geld !

Man sollte auf keinen Fall heut zu tage kündigen !!!

Er kann auch jedes Jahr mit Samstag und Sonntags mit gerechnet 125 Krank machen so mit braucht er nie zum Arbeitsamt

Auf eine Abfindung besteht grundsätzlich kein Anspruch, egal wer warum kündigt

Das stimmt so nicht. Siehe z.B. §1 Kündigungsschutzgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1a.html

@d1ngd0ng

Das ist ein Abfindungsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen - wie auch nach § 9 dieses Gesetzes.

Das ändert aber nichts daran, dass die Aussage von FGO65 richtig ist, dass es keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt.

@Familiengerd

Nein, die Aussage ist falsch, wenn Du die Aussage vollständig (egal wer warum kündigt) beachtest. Es gibt eben doch Voraussetzungen, die einen Anspruch entstehen lassen.

@d1ngd0ng

Herrje nochmal!

Es gibt im KSchG Voraussetzungen (die wurden beide ja genannt), unter denen eine Abfindung zu gewähren ist, aber es gibt keinen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch - egal was Du noch schreiben willst!

und seiner Gesundheit zu liebe MUSS er kündigen denn sonst geht er daran kaputt..

Wenn ein Arzt dies mit einer Bescheinigung entsprechend bestätigt, bekäme er in dem Fall auch bei Eigenkündigung keine Sperre beim ALG1 (vorausgesetzt er wäre für einen neuen AG arbeitsfähig und würde aktiv nach einer neuen Anstellung suchen).

War er vor kurzem zum Gespräch dort und ihm wurde gesagt das sie ihm keine Abfindung zahlen müssten.

Wer selbst kündigt hat keinen Anspruch auf eine Abfindung. Warum? Eine Abfindung zahlt der AG als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Der AG kündigt ihm jedoch nicht und hat daher den Verlust des Arbeitsplatzes nicht zu verantworten.

Manchmal kommt es in ähnlich gelagerten Fällen aber dennoch zu einer Abfindung für den AG. Dies liegt aber darin begründet, dass der AG ein Eigeninteresse hat, den Mitarbeiter nicht mehr zu beschäftigen und die Stelle z. B. gerne neu besetzen möchte und nicht länger "freihalten". In dem Fall bietet der AG dem Erkrankten dann einen Aufhebungsvertrag an und ist für die Unterzeichnung bereit eine vereinbarte Abfindungssumme zu zahlen. Wenn dies jedoch gar nicht nötig ist, da der AG freiwillig kündigt, freut sich der AG darüber.

Wenn ich das richtig sehe, kündigt der Arbeitgeber von sich aus. Wieso sollte es da eine Abfindung geben?

Wenn der Arbeitgeber kündigt, würde ein kluger Arbeitnehmer in einer solchen Situation zum Arbeitgericht gehen.

@Nachtflug

Sorry ich meine natürlich Arbeitnehmer.

Er muss gar nicht kündigen! Er kann sich auch weiter krankschreiben lassen oder einfach "Dienst nach Vorschrift" machen.