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Arbeitlosengeld II verlangt Kontoauszüge der letzen 6 Monate

Frage von Maria86 Maria86

Mein Mann war 4 Wochen arbeitslos, jetzt hat er wieder eine Arbeit gefunden. Nun wollen wir einen Antrag bei Arbeitsamt stellen, so dass sie uns diese 4 wochen bezahlen. Sie verlangen von uns Kontoauszüge der letzen 6 Monate. Die Frage ist ob sie das überhaupt verlangen dürfen. Wir haben uns in der Zeit wo er noch gearbeitet hat einen Motorrad angeschafft, meine größte Sorge ist dass sie uns deswegen das Geld nicht bezahlen werden. Was wisst ihr darüber und welche Erfahrungen habt ihr schon damit gemacht?

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Antworten (8)

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    Antwort von fabienne1997 fabienne1997

    Dein Mann hat Anspruch auf ALG I und nicht II. ALlerdings gelten da Fristen, ich glaube 1 Woche nach Kündigung hätte er sich melden müssen. Macht er das nicht bekommt er eine Sperrfrist von 3 Monaten. Wenn es nur 1 Monat ist würde ich auf die ganze Antragstellung und Arbeit verzichten, da ihr sowieso Wochen wartet wenn ihr überhaupt ANpruch habt. Eine Motorradanschaffung (kommt allerdings darauf an wie hoch der Wert ist) in der Zeit der Erwerbstätigkeit sollte kein Problem darstellen. Dafür arbeitet man ja!

    Kommentar von Maria86 Maria86

    hat man uns auch zuerst gesagt ihr kriegt ALG I. Haben dann alle papiere zusammen, kommen, die frau sagt 30 tagen fehlen. rechtszeitig gemeldet haben wir uns auch. Haben eigentlich ein Monat lang ohne geld irgendwie überlebt, und jetzt so was. Die machen da alles was sie wollen!!!!! Ärgerlich!!!

    Kommentar von fabienne1997 fabienne1997fabienne1997

    Ja die versuchen natürlich so wenig wie möglich zu bezahlen und auch zu arbeiten. 1 Antrag für nur 4 Wochen...da kotz... die natürlich! Sehr Ärgerlich! Ich würde die mal fragen wofür wir eigentlich einzahlen, wenn wir dann unser eingezahltes Geld gar nicht oder mit riesen Umwegen und so langer Wartezeit zum kleinen Teil wiederbekommen.

    Kommentar von Birte312 Birte312Birte312

    Sehr gut! Fast richtig... Man muss sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Amt vorstellen. Sonst gibts Sperre. ;-) MFG Birte!

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    Antwort von casebumbase casebumbase

    Ganz einfach! Das Motorrad an ein Familienmitglied oder guten Freund "verschenken" - Fertig! Man wird bei ARGE oft genug belogen und beschissen. Dann können wir das auch!

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    Antwort von pacole1 pacole1

    Rückwirkend gibt es sowieso kein Geld vom Arbeitsamt.Ansonsten,ja,sie dürfen das.Aber keine Angst um das Motorrad,da Dein Mann ja schon wieder Arbeit hat, werden sie nicht verlangen, daß ihr das verkaufen müßt.Das würde eine unzumutbare Härte darstellen.

    Kommentar von Maria86 Maria86

    da mach ich mir keine sorgen, aber dass sie uns das Geld nicht bezahlen, da wo wir es jetzt sehr brauchen

    Kommentar von pacole1 pacole1pacole1

    Ich würde eher Übergangsgeld beantragen, denn Dein Mann muß ja in der Regel erst mal einen vollen Monat arbeiten, bevor er Geld vom Arbeitgeber bekommt. Und um diese Zeit zu überbrücken, bezahlt das AA in der Regel Übergangsgeld

  • 1
    Antwort von Birte312 Birte312

    Wenn er wirklich nur 4 Wochen arbeitlos war, bekommt er doch ALG 1. Habt ihr euch an die Arge oder an die Agentur für Arbeit gewand? Ich musste vor zwei Jahren bei ALG 1 keine Kontoauszüge oder sonstiges vorlegen.

    Kommentar von Birte312 Birte312Birte312

    Im Übrigen dürft ihr das Motorrad sicherlich behalten, da Dein Mann ja wieder Arbeit hat.

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    Antwort von Dschenny Dschenny

    moin mir steht es leider auch bevor, ALGII ergänzend zu meinem einkommen zu beantragen. jetzt höre ich immer wieder davon, dass man kontoauszüge vorlegen muss. der witz ist doch aber, dass man als privatperson gar nicht verpflichtet ist, diese aufzuheben. deswegen (und auch, weil es gar net viel umsatz auf meinem guthabenkonto gab) habe ich diese belege auch nie verwahrt!

    wie läuft das denn nun? ich meine, ich bin nicht verpflichtet, sie aufzuheben, muss sie aber dem amt zeigen können? das ist doch paradox?!

    lg, jen

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    Antwort von sonjahexe sonjahexe

    Ich würde euch raten, es einfach sein zu lassen. Ich habe den Fehler gemacht, Wohngeld zu beantragen; das ganze zieht sich schon seit sieben (!) Monaten hin. Zudem habe ich mittlerweile Nachrichten von vier verschiedenen Arbeitsämtern bekommen, obwohl ich noch nicht mal Geld beantragt habe. Die Kontoauszüge können sie leider verlangen, ging mir auch so. Also, um Zeit und vor allem Nerven zu sparen, würde ich mir das alles erst gar nicht zumuten.

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    Antwort von kathis1989 kathis1989

    normalerweise sinds immer die der letzten 3 monate

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    Antwort von angelela angelela

    Die dürfen die Kontoauszüge verlangen. Wie es mit dem Motorradkauf aussieht kann ich Dir nicht ganz genau sagen, aber evtl können die verlangen das das Teil wieder weg muss. Kommt drauf an wie alt usw..

    Kommentar von Birte312 Birte312Birte312

    Er war nur 4 Wochen arbeitslos! Und dafür einen Kontoauszug? Kann ich gar nicht glauben.

    Kommentar von angelela angelelaangelela

    Das nennt man wohl auch beschäftigungstherapie des Amtes. Bei mir haben die sogar alle drei Monate die Auszüge angefordert.. ISt traurig, aber wahr..

    Kommentar von Birte312 Birte312Birte312

    Ja, aber Du warst bestimmt 1. bei der Arge und 2. länger arbeitssuchend, oder?

    Kommentar von LiLLyJaNe LiLLyJaNe

    Sry aber die ARGE hat laut dem Landessozialgericht Darmstadt AZ.:L7AS32/ER NICHT das Recht auf Kontoauszüge...

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