Kann mir einer sagen, wo ich die Pflichten finde die der Arbeitgebe gegenüber den Arbeitnehmer hat, finde?
Also in welchem Gesetz und in welchem §?
Ich schätze mal im ArbG. Aber wo genau weiß ich nicht!
Danke schon mal

Der Arbeitgeber hat sehr viele verschiedene Pflichten, die leider auch in sehr vielen verschiedenen Gesetzten geregelt sind.
Zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Jugendarbeitschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Bildschirmarbeitsplatzgesetz, Gleichbehandlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Berufsbildungsgesetz,... usw. usw.
Dazu kommen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag und die Rechtssprechung, also was im Laufe der Jahrzehnte von den Gerichten an Urteilen gesprochen wurde.
Deine Frage sprengt also ein wenig den Rahmen dieses Forums.
Buchtipp: Arbeitsgesetze, ISBN 978-3-423-05006-7, ca. 7 Euro in jeder Buchhandlung
Empfehlen kann ich auch die Bücher von Prof. Wolfgang Däubler, z. B. Das Arbeitsrecht I

Meine eher sowas: Der Mitarbeiter hat immer noch keinen schriftlichen Ar-beitsvertrag. Erläutern Sie, welche Pflicht der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer hat.
schildi am 29. April 2008 19:00
bitmap am 29. April 2008 19:10 ''Der Mitarbeiter hat immer noch keinen schriftlichen Ar-beitsvertrag''
Gültig ist, was mündlich vereinbart war. Denn ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist genauso zu behandeln wie ein schriftlicher. Über den Vertrag hinaus hat der Arbeitgeber alle oben genannten Gesetze zu beachten.
heißt das dann jetzt das er verpflichtet ist wenn er den vertrag aufsetzt das was sie mündlich vereinbart hatten im vetrag zu schreiben ohne abweichungen und unter beachtung der obengenannten gesetze?!
bitmap am 29. April 2008 19:31 Die mündlichen Vereinbarungen gelten auch ohne dass sie in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden. Das Problem ist nur, Vereinbarungen (wenn sie nicht eingehalten werden) später nachzuweisen.
Ignatius am 29. April 2008 19:34 Der Vertrag wurde schon geschlossen - mündlich. Der Arbeitgeber ist nun verpflichtet innerhalb eines Monats die Vertragsbedingungen (die mündlich ja schon vereinbart sind) noch einmal schriftlich niederzulegen. Das ist eigentlich nicht der Vertrag sondern der Nachweis des Vertrages, damit der Arbeitnehmer auch bei einem mündlichen Vertrag was schriftliches in der Hand hat. Es gibt sogar Arbeitsverträge die weder schriftlich noch mündlich geschlossen wurden. Einfach in Gesten: Arbeitgeber hält die Schippe hin, Arbeiter nimmt sie und schippt los. Auch das wäre ein Vertrag.
super danke da hab ich dann die plicht cool danke 1000 mal...
sagt mal ist das auch im arbg niedergelegt???
Ignatius am 29. April 2008 19:39 Im Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (NachwG). Hatte, glaube ich, der Kollege bitmap schon mit einem Link drauf hingewiesen.
bitmap am 29. April 2008 21:45 Ein Arbeitsgesetz gibts nicht. ArbG ist die Abkürzung für Arbeitsgericht. Ignatius hat doch schon diverse Gesetze genannt, die arbeitsrechtlich relevant sind. Ich ergänze noch um:
Entgeltfortzahlungsgesetz
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
Gewerbeordnung
Sozialgesetzbuch IX (Schwerbehindertenrecht)
Sozialgesetzbuch VII (Unfallversicherung)
... mehr fallen mir jetzt gerade auch nicht ein.
Hier findest du einiges: http://kuerzer.de/A4DijaXiD
Man kann sich die oben aufgeführten Gesetze auch hier http://www.gesetze-im-internet.de/ ''zu Gemüte führen''. Wobei Gesetzesdeutsch nicht jedermans Sache ist.