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Arbeitgerpflichten?

Frage von esperanza esperanza

Kann mir einer sagen, wo ich die Pflichten finde die der Arbeitgebe gegenüber den Arbeitnehmer hat, finde?

Also in welchem Gesetz und in welchem §?

Ich schätze mal im ArbG. Aber wo genau weiß ich nicht!

Danke schon mal

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Antworten (3)

  • 3
    RatgeberHelden Antwort von Ignatius Ignatius

    Der Arbeitgeber hat sehr viele verschiedene Pflichten, die leider auch in sehr vielen verschiedenen Gesetzten geregelt sind.

    Zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Jugendarbeitschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Bildschirmarbeitsplatzgesetz, Gleichbehandlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Berufsbildungsgesetz,... usw. usw.

    Dazu kommen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag und die Rechtssprechung, also was im Laufe der Jahrzehnte von den Gerichten an Urteilen gesprochen wurde.

    Deine Frage sprengt also ein wenig den Rahmen dieses Forums.

    Buchtipp: Arbeitsgesetze, ISBN 978-3-423-05006-7, ca. 7 Euro in jeder Buchhandlung

    Empfehlen kann ich auch die Bücher von Prof. Wolfgang Däubler, z. B. Das Arbeitsrecht I

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Man kann sich die oben aufgeführten Gesetze auch hier http://www.gesetze-im-internet.de/ ''zu Gemüte führen''. Wobei Gesetzesdeutsch nicht jedermans Sache ist.

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    Antwort von Lissa Lissa

    Hier findest du einiges: http://kuerzer.de/A4DijaXiD

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    Antwort von schildi schildi

    http://www.taubert-verlag.de/gratis/vertraege/331004.html

    Kommentar von esperanza esperanza

    Meine eher sowas: Der Mitarbeiter hat immer noch keinen schriftlichen Ar-beitsvertrag. Erläutern Sie, welche Pflicht der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer hat.

    Kommentar von schildi schildischildi

    Google

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Der Mitarbeiter hat immer noch keinen schriftlichen Ar-beitsvertrag''

    -> http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/

    Kommentar von seesee seeseeseesee

    Gültig ist, was mündlich vereinbart war. Denn ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist genauso zu behandeln wie ein schriftlicher. Über den Vertrag hinaus hat der Arbeitgeber alle oben genannten Gesetze zu beachten.

    Kommentar von esperanza esperanza

    heißt das dann jetzt das er verpflichtet ist wenn er den vertrag aufsetzt das was sie mündlich vereinbart hatten im vetrag zu schreiben ohne abweichungen und unter beachtung der obengenannten gesetze?!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Die mündlichen Vereinbarungen gelten auch ohne dass sie in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden. Das Problem ist nur, Vereinbarungen (wenn sie nicht eingehalten werden) später nachzuweisen.

    Kommentar von Ignatius IgnatiusIgnatius

    Der Vertrag wurde schon geschlossen - mündlich. Der Arbeitgeber ist nun verpflichtet innerhalb eines Monats die Vertragsbedingungen (die mündlich ja schon vereinbart sind) noch einmal schriftlich niederzulegen. Das ist eigentlich nicht der Vertrag sondern der Nachweis des Vertrages, damit der Arbeitnehmer auch bei einem mündlichen Vertrag was schriftliches in der Hand hat. Es gibt sogar Arbeitsverträge die weder schriftlich noch mündlich geschlossen wurden. Einfach in Gesten: Arbeitgeber hält die Schippe hin, Arbeiter nimmt sie und schippt los. Auch das wäre ein Vertrag.

    Kommentar von esperanza esperanza

    super danke da hab ich dann die plicht cool danke 1000 mal...

    sagt mal ist das auch im arbg niedergelegt???

    Kommentar von Ignatius IgnatiusIgnatius

    Im Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (NachwG). Hatte, glaube ich, der Kollege bitmap schon mit einem Link drauf hingewiesen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Ein Arbeitsgesetz gibts nicht. ArbG ist die Abkürzung für Arbeitsgericht. Ignatius hat doch schon diverse Gesetze genannt, die arbeitsrechtlich relevant sind. Ich ergänze noch um:

    • Entgeltfortzahlungsgesetz

    • Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

    • Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

    • Gewerbeordnung

    • Sozialgesetzbuch IX (Schwerbehindertenrecht)

    • Sozialgesetzbuch VII (Unfallversicherung)

    ... mehr fallen mir jetzt gerade auch nicht ein.

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