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Arbeitgeberwechsel von der Kommune zum Land

Frage von Sonni79 Sonni79

Was muss ich beachten, wenn ich vom AG Kommune zum AG Land wechseln möchte? Gibt es Unterschiede im Tarifvertrag? Wird die Beschäftigungszeit angerechnet? Eingruppiert bin ich momentan in der EG 8/3 TVÖD. Die neue Stelle ist auch mit einer EG 8 bewertet, aber im TV-L. Behalte ich weiterhin meinen Ortszuschlag? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

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Antworten (1)

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    Antwort von hartycat hartycat

    Wenn mich nicht alles täuscht, hat das Land einen anderen tarifvertrag. Beschäftuigungszeit kann angerechnet werden, vorrausgestzt man kündigt nicht selber außer wegen Persoanlabbau.

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