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Arbeitgeberverband und Gewerkschaft

Frage von ratzenbiss ratzenbiss

Hallo.

Ein Arbeitnehmer hat ja nur Anspruch auf die in einem Tarifvertrag festgelegten Regelung, wenn er in der entsprechenden Gewerkschaft ist und das Unternehmen, in dem er arbeitet in dem entsprechenden Arbeitgeberverband ist. In der Realität setzen die Arbeitgeber die im Tarifvertrag geltenden Regeln aber auch für "Nicht-Gewerkschaftler" um.

Meine Frage: Ist es Pflicht dass ein Unternehmen in einem Arbeitgeberverband ist?

Vielen Dank.

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Antworten (9)

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    Antwort von MarcSu MarcSu

    Es gibt nur eine Pflichtmitgliedschaft bei der IHK oder der zuständigen Handwerkskammer.

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    Antwort von BlueLadybird BlueLadybird

    Nein, das ist keine Pflicht.

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Nein.

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    Antwort von BewiBerlin BewiBerlin

    Am Rande bemerkt, mal die Situation auf den öffentlichen Dienst übertragen ...

    Der Arbeitgeber also z.B. ein Bundesland, nehmen wir Berlin, zahlt nur den ver.di-Mitgliedern den von ihrer Gewerkschaft für sie tarifvertraglich ausgehandelten Lohn, den anderen zahlt er 1/3 weniger. Eifach so! Das wäre im Prinzip sein gutes Recht. Die Folge: 100 % Gewerkschaftsmitglieder nach etwas 3 Tagen. Nach der nächsten Tarifrunde müsste er allen mindestens 6 % mehr zahlen, denn eine Gewerkschaft ist umso durchsetzunsfähiger, je mehr Mitglieder sie hat. Auch darum erhalten Nichtmitglieder die selbe Bezahlung.

    Übrigens: Das Land Berlin ist vor einigen Jahren aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten und zahlt seit dem allen Beschäftigten weniger als die anderen Bundesländer. Erst letztes Jahr ist es ver.di gelungen, Berlin zum Wiedereintritt in den Arbeitgeberverband (Tarifgemeinschaft deutscher Länder, kurz TdL) zu bewegen und eine Angleichung der Bezahlung innerhalb der nächsten Jahre zu vereinbaren. Das zeigt, dass ein Arbeitgeber nicht im Arbeitgeberverband sein muss und sich selbst ein Bundesland und nicht nur ein privater Arbeitgeber derart asozial verhält, um seinen Beschäftigten weniger zu bezahlen als in anderen Orten.

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    Antwort von jockl jockl

    Nein.

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    Antwort von ALaRe ALaRe

    Nein es ist nicht Pflicht!

    Ein Arbeitgeber hat immer Spielraum bei der Gestaltung der Vergütung, ob mit oder ohne Tarifvertrag. So kann er die Tarifzahlung von bestimmten Ausbildungsnachweisen abhängig machen usw.

    Ich halte nichts von den ganzen "Tarifverhandlungen", denn diese nutzen vorrangig dem Unternehmer und den Gewerkschaftsbossen. Die verhandeln und gehen hinterher zusammen feiern(die dummen Mitglieder, die brav Gewerkschaftsbeiträge zahlen)- meine Meinung

    Kommentar von ALaRe ALaReALaRe

    :-) na da ist mir doch ein Fehler unterlaufen, es muß heißen (die dummen sind die Mitglieder,...)

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    Antwort von BioTech BioTech

    Der Arbeitgeber (Unternehmer) ist nicht verplichtet, in einem Arbeitgeberverband Mitglied zu sein.

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    Antwort von Matti2 Matti2

    KONFUSION PUR !!!!!!!

    Kommentar von Matti2 Matti2Matti2

    nur zu deiner letzten Frage = NEIN

    Kommentar von ratzenbiss ratzenbissratzenbiss

    Warum?

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    Antwort von Fragant007 Fragant007

    Hä? Tarifverträge gelten auch für NICHT-Gewerkschaftsmitglieder……….

    Kommentar von ratzenbiss ratzenbissratzenbiss

    Was willst du mir damit sagen?

    Kommentar von Fragant007 Fragant007Fragant007

    Nichts sagen, sondern eine Gegenfrage stellen.. wie kommst Du hierauf: "Ein Arbeitnehmer hat ja nur Anspruch auf die in einem Tarifvertrag festgelegten Regelung, wenn er in der entsprechenden Gewerkschaft ist"????

    Kommentar von ratzenbiss ratzenbissratzenbiss

    Weil es so ist. Warum sollten sonst Leute in eine Gewerkschaft eintreten? Dann hätte ja eine Gewerkschaft keine Existenzberechtigung. Zumindest meiner Auffassung nach.

    Kommentar von BioTech BioTechBioTech

    Die Nichtgewerkschaftsmitglieder haben keinen Anspruch auf den Tarifvertrag, wenn der ausgehandelte Tarifvertrag nicht vom zuständigen Minister für allgemeingültig erklärt wurde. Sonst gilt das für die Banche und auch die Nichtmitglieder kommen in den Genuss des Tarifvertrages. Oder was meist du, warum die Gewerkschften um ihre Mitglieder kämpfen?

    Kommentar von ratzenbiss ratzenbissratzenbiss

    Eben, dachte ich mir doch. Danke.

    Kommentar von Fragant007 Fragant007Fragant007

    Dann nenne mir bitte mal ein konkretes Beispiel eines Unternehmens oder einer Branche, wo ein Gewerkschaftsmitglied bspw. für die gleiche Arbeit nach Tarif ein anderes Entgelt oder andere Leistungen bezieht als ein Nicht-Gewerkschaftsmitglied.. Ich lerne gerne dazu!

    Kommentar von BioTech BioTechBioTech

    Im Gartenbau ist das durchaus üblich, es gilt der Bundesmanteltarifvertrag und gesondert für die Azubi´s. Sonst ist nichts für Allgemeinverbindlich erklärt. Wenn der AG weiß, das du in der Gewerkschaft bist bekommst du auch den Tarif der dir zusteht, der Rest wird meist unter Tarif bezahlt bzw. die Vergütungen werden nicht gezahlt.

    Hier nochmal etwas zum Nachlesen:

    http://www.boeckler.de/550_88995.html

    Kommentar von Fragant007 Fragant007Fragant007

    Wenn man einen Arbeitsvertrag abschliesst in einer Branche, in der es einen Tarifvertrag gibt, man sich per Unterischrift aber damit einvestanden erklärt, ausdrücklich auf den Tarifvertrag zu verzichten, dann ist das doch die persönliche Entscheidung des AN!?

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