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Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung

Frage von delflipper delflipper

Der Lohnbuchhalter meines Arbeitgebers behauptet, dass der AG aufgrund der neuen steuerrechtlichen Richtlinien nicht mehr den halben Beitragssatz übernehme muss. Ich habe nur die normale PKV plus Krankentagegeld (nicht Krankenhaustagegeld!)sowie die private Pflegegeldversicherung. Frage: Ist das tatsächlich so? Gibt es entsprechende gesetzliche Richtlinien oder kann hier jeder AG das so halten wie er will? Danke für Eure Hilfe!!

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Antworten (4)

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    Antwort von MajasWilli MajasWilli

    Durch die Änderung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahre 2010 ändert sich auch der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur Privaten Krankenversicherung.

    Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich für das Jahr 2010 auf einen Betrag von 45.000 EUR p.a. oder 3.750 EUR monatlich. Somit ergibt sich bei einem durchschnittlichen GKV Beitragssatz von 14% + 0,9% Arbeitnehmeranteil ein maximaler Zuschuss des Arbeitgebers von 262,50 EUR zur privaten Krankenversicherung. (ab. 1. 7. 09 betrug dieser 257,25 EUR) Dazu kommt ein Zuschuss zur Privaten Pflegeversicherung von max. 36,56 EUR (Sachsen: 17,81 EUR)

    Bitte beachte auch weiterhin, dass der Zuschuss des Arbeitgebers maximal 50% des Beitrages, begrenzt auf den oben genannten Höchstbeitrag beträgt. Bei mitversicherten Ehepartnern bzw. Kindern gilt dieser als maximaler Gesamtzuschuss.

    http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitgeberzuschuss-2010/

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    Antwort von bitmap bitmap

    Die aktuelle gesetzliche Regelung dazu -> http://www.buzer.de/gesetz/2497/a35934.htm

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    Antwort von mops09 mops09

    das ist mir neu - der AG und der AN haben sich die Kosten zu teilen. von den derzeit 14,9% zahlt der AG 7% und der AN 7,9%.

    Kommentar von diemeggie diemeggiediemeggie

    das ist bei der gesetzlichen so. der fragesteller ist privat versichert.

    Kommentar von mops09 mops09mops09

    uuups^^ danke und sorry

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    Antwort von diemeggie diemeggie

    <<Der Höchstbetrag zum Arbeitgeberanteil(Arbeitgeberzuschuss) für die Private Krankenversicherung: ab 01.07.2009 257,25 Euro) richtet sich immer nach der Hälfte des Höchstbeitrages zur Gesetzlichen Krankenversicherung.

    Der maximale Zuschuß zur Pflegepflichtversicherung beträgt 2009 35,83 Euro.

    Dem jeweiligen Arbeitgeber steht es jedoch frei, sich freiwillig, auch über den vorgeschriebenen Höchstbetrag hinaus, mit 50% an den tatsächlichen Beiträgen für Ihre Private Krankenversicherung zu beteiligen.

    Höchstbeitrag Plichtbeitrag Arbeitgeberanteil/Arbeitgeberzuschuss- private Krankenversicherung (PKV) 2009: 257,25 Euro>>

    hab ich aus dieser seite hier:

    http://www.arbeitgeberanteil-private-krankenversicherung.de/

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