Arbeitnehmer zahlen den allgemeinen Beitragssatz auf ihr Bruttoentgelt. Dabei wird das Einkommen bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Ab 2011 beträgt der Arbeitnehmeranteil dauerhaft 8,2 Prozent. Der Arbeitgeber zahlt einen Beitragszuschuss zur GKV, der auf 7,3 Prozent festgeschrieben wird. (Quelle: http://www.cecu.de/beitrag-krankenkassen.html)
Heißt das jetzt, dass die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber eingefroren sind, also fix bleiben, oder dass bei einer Erhöhung des Beitragssatzes auch der AG-Anteil größer wird oder nur der Versicherte mehr zahlen muss?
Weißt du zufällig seit wann das so ist? Habe nämlich auch gelesen in einem Text von 2009 dass bei Erhöhung des Beitragssatzes nicht nur das Nettoeinkommen des Versicherten schrumpft, sondern sich auch die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber erhöhen...
haha steht ja da. ab 2011