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Arbeitgeberanteil GKV

Frage von NNN1988 NNN1988

Arbeitnehmer zahlen den allgemeinen Beitragssatz auf ihr Bruttoentgelt. Dabei wird das Einkommen bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Ab 2011 beträgt der Arbeitnehmeranteil dauerhaft 8,2 Prozent. Der Arbeitgeber zahlt einen Beitragszuschuss zur GKV, der auf 7,3 Prozent festgeschrieben wird. (Quelle: http://www.cecu.de/beitrag-krankenkassen.html)

Heißt das jetzt, dass die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber eingefroren sind, also fix bleiben, oder dass bei einer Erhöhung des Beitragssatzes auch der AG-Anteil größer wird oder nur der Versicherte mehr zahlen muss?

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Antworten (2)

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    Antwort von klauswernerl klauswernerl

    Ja, die Arbeitnehmer zahlen nicht nur hier mehr, der AG-Anteil bleibt konstant

    Kommentar von NNN1988 NNN1988

    Weißt du zufällig seit wann das so ist? Habe nämlich auch gelesen in einem Text von 2009 dass bei Erhöhung des Beitragssatzes nicht nur das Nettoeinkommen des Versicherten schrumpft, sondern sich auch die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber erhöhen...

    Kommentar von NNN1988 NNN1988

    haha steht ja da. ab 2011

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    Antwort von mazaric mazaric

    Der AG-Anteil ändert sich bei einer Erhöhung des Beitragssatzes auch. ABER: Die 0,9 % Zusatzbeitrag trägt immer der Arbeitnehmer zusätzlich. Ein Beispiel: Beitragssatz wäre 17,3 % Arbeitgeber 8,2 %
    Arbeitnehmer 9,1 % Das heißt: Du rechnest immer erst: Prozentsatz minus 0,9 Prozent = 17,3 % - 0,9 % =16,4 % geteilt durch 2 = 8,2 (Arbeitgeberanteil). Beim Arbeitnehmeranteil rechnest Du dann 8,2 % + 0,9 % = 9,1 %

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