Hallo!
Demnächst endet ein befristetes Arbeitsverhältnis, der Arbeitgeber hat schon mündlich zugesichert, dass der Vertrag verlängert werde soll, der Arbeitnehmer hat ebenfalls zugesagt, zweifelt aber noch an seiner Entscheidung. Der Vertrag wurde (angeblich) bereits erstellt, dem Arbeitnehmer aber noch nicht ausgehändigt. Offensichtlich möchte der AG bis zum letzten regulären Arbeitstag des befristeten Verhältnisses mit der Vertragsübergabe warten.
Frage 1: Sollte der Vertrag nicht bis zum Ende des letzten Arbeitstages an den AN ausgehändigt werden, so ist es legitim am nächsten Tag nicht zur Arbeit zu erscheinen, obwohl bereits weiterführende Planungen des Dienstes, Urlaubs, etc. getroffen wurden, oder? Immerhin ist der AN ohne gültigen Arbeitsvertrag nicht versichert, korrekt?
Oder kann der AG den neuen Vertrag auch später aushändigen und auf die Arbeitsleistung des AN bestehen?
Frage 2: Kann der AG dem AN im Falle des Nichterscheinens, nach Ende des ersten Vertrags, eine Vertragsstrafe auferlegen, wegen Nichteinhaltung von Kündigungsfristen? (ist im befristeten Vertrag geregelt)
Frage 3: Bereits nach kurzer Zeit hat der AG mit dem AN eine mündliche Gehaltserhöhung vereinbart, weigerte sich aber diese schriftlich festzuhalten. Laut Arbeitsvertrag sind keine mündlichen Zusatzabsprachen getroffen wurden. Das Gehalt wurde entsprechend der Erhöhung bezahlt. Ist dieses Vorgehen des AG rechtens? Kann der AN bei einer Vertragsverlängerung verlangen, dass im neuen Vertrag das angepasste Gehalt notiert wird?
Frage 4: Der AN hat Anspruch auf ALGI. Kann der AN von der Agentur für Arbeit mit einer Sperrzeit belegt werden, wenn er den neuen Arbeitsvertrag ablehnt?
Vielen Dank im Voraus!
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