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Arbeitgeber zögert Verlängerung heraus, trotz mündl. Zusage

Frage von DuXter DuXter

Hallo!

Demnächst endet ein befristetes Arbeitsverhältnis, der Arbeitgeber hat schon mündlich zugesichert, dass der Vertrag verlängert werde soll, der Arbeitnehmer hat ebenfalls zugesagt, zweifelt aber noch an seiner Entscheidung. Der Vertrag wurde (angeblich) bereits erstellt, dem Arbeitnehmer aber noch nicht ausgehändigt. Offensichtlich möchte der AG bis zum letzten regulären Arbeitstag des befristeten Verhältnisses mit der Vertragsübergabe warten.

Frage 1: Sollte der Vertrag nicht bis zum Ende des letzten Arbeitstages an den AN ausgehändigt werden, so ist es legitim am nächsten Tag nicht zur Arbeit zu erscheinen, obwohl bereits weiterführende Planungen des Dienstes, Urlaubs, etc. getroffen wurden, oder? Immerhin ist der AN ohne gültigen Arbeitsvertrag nicht versichert, korrekt?

Oder kann der AG den neuen Vertrag auch später aushändigen und auf die Arbeitsleistung des AN bestehen?

Frage 2: Kann der AG dem AN im Falle des Nichterscheinens, nach Ende des ersten Vertrags, eine Vertragsstrafe auferlegen, wegen Nichteinhaltung von Kündigungsfristen? (ist im befristeten Vertrag geregelt)

Frage 3: Bereits nach kurzer Zeit hat der AG mit dem AN eine mündliche Gehaltserhöhung vereinbart, weigerte sich aber diese schriftlich festzuhalten. Laut Arbeitsvertrag sind keine mündlichen Zusatzabsprachen getroffen wurden. Das Gehalt wurde entsprechend der Erhöhung bezahlt. Ist dieses Vorgehen des AG rechtens? Kann der AN bei einer Vertragsverlängerung verlangen, dass im neuen Vertrag das angepasste Gehalt notiert wird?

Frage 4: Der AN hat Anspruch auf ALGI. Kann der AN von der Agentur für Arbeit mit einer Sperrzeit belegt werden, wenn er den neuen Arbeitsvertrag ablehnt?

Vielen Dank im Voraus!

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Antworten (2)

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    Antwort von Hexle2 Hexle2

    Zu 1. Die Verlängerung des Vertrags kann auch am letzten Arbeitstag des auslaufenden geschehen.

    Zu 2. Solltest Du nach Ablauf des Vertrags keine Verlängerung (schriftlich) haben, brauchst Du keine Vertragsstrafe zu bezahlen, wenn Du am nächsten Tag nicht kommst. Du hast dann ja keinen gültigen Vertrag mehr, geschweige denn eine Kündigungsfrist (was soll man denn da kündigen)

    Zu 3. Lohn- oder Gehaltserhöhungen sollten schriftlich festgelegt sein. Bei einem neuen Vertrag muß der Verdienst genannt werden.

    Zu 4. Wenn Du Dich rechtzeitig (drei Monate vor Ablauf der Befristung) arbeitssuchend gemeldet und keinen neuen Vertrag bekommen hast, wird man Dir keione Sperre geben. Solltest Du allerdings eine Verlängerung ablehnen, dann kann die AfA Dir evtl. eine Sperre auferlegen.

    Du solltest bei Deinem Chef nochmal nach der Verlängerung fragen. Sollte er Dir nichts schriftliches geben, Du aber nach Ablauf des jetzigen Vertrags noch zur Arbeit kommen sollen, dann geh hin. Gibt Dir Dein AG dann keinen neuen Vertrag (Verlängerung) und lässt Dich ohne Widerspruch arbeiten, so gilt das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit (unbefristet). Nach Ablauf der Befristung kann nicht sofort neu befristet werden. Verlängerung der Befristung solange der Vertrag noch gilt, unbefristet nach Ablauf der Befristung oder keine Beschäftigung.

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    Antwort von stuntgirl stuntgirl

    Wenn du nach Ablauf der Befristung, also am nächsten Tag normal zur Arbeit gehst, geht es automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über, es sei denn, du hast vorher die Kündigung erhalten - und da gibt es ja auch Fristen. Das Gehalt muß im Arbeitsvertrag stehen, ja der AN kann verlangen, daß es notiert wird.

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