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Arbeitgeber zahlte letztes Gehalt nicht.

Frage von Davido Davido

Mein letzter Arbeitgeber ist mir mein Gehalt von Januar 2009 noch schuldig. Was kann ich tun? Habe mehrmals angemahnt, doch nix geschah. Gibt es nicht Anwälte vom Arbeitsamt, die sich (kostenfrei) mit solchen Dingen auseinandersetzen?

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Antworten (9)

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    Antwort von dantes dantes

    Geh zum Arbeitsgericht. Bekommst evtl. Prozesskostenhilfe.

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    Antwort von sugarbabe sugarbabe

    Das Arbeitsgericht ist dafür zuständig!

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    Antwort von Schoenberg Schoenberg

    hab ich auch mal gehabt, bin zum Arbeitsgericht gegangen, hab mein Geld bekommen.

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    Antwort von gauta gauta

    Das AA kümmert sich ganz bestimmt nicht darum. Geh zum Arbeitsgericht in die Rechtsantragsstelle. Dort hilft man Dir, Dein Anliegen zu formulieren und als Klage aufzusetzen. Wichtig: Gehaltsnachweis mitnehmen. Dann gibt es erstmal einen Gütetermin und später vielleicht eine Verhandlung. Das kostet alles gar nichts und in einem einfachen Fall von Gehalt-nicht-gezahlt braucht man auch keinen Anwalt. Das empfiehlt sich erst bei Abfindungsansprüchen oder Arbeitnehmerregressen.

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    Antwort von Bowlinghexe Bowlinghexe

    das arbeitsgericht kostet dich auch nichts brauchst nicht mal ein anwalt

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    Antwort von Brausepaul Brausepaul

    Kostenfrei macht es die Staatsanwaltschaft. Das macht Deinem Ex-Chef "Feuer unterm A...". Das wird für ihn teuer und die Strafe für "vorenthalten von Arebitsentgelt" kann er dann nur günstig bekommen, wenn er vorher heilt, also zahlt.

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Habe mehrmals angemahnt,''

    Hoffentlich schriftlich (falls es eine vertraglich vereinbarte Ausschlussfrist gibt).

    Kommentar von mops09 mops09mops09

    wenns keine gibt umso besser! könnte nämlich sein, dass die Forderung bereits verfallen ist.

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    Antwort von MartyMcFly75 MartyMcFly75

    keene ahnung, aber für die zukunft rate ich dir, in die für dich zuständige gewerkschaft einzutreten. kostet fast nix im monat und solche probleme, wie deins hier hast du dann nie wieder.

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    Antwort von Torry68 Torry68

    Die Agentur für Arbeit kümmert sich darum.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Inwiefern?

    Kommentar von Bowlinghexe BowlinghexeBowlinghexe

    wenn das jobcenter für ihn zuständig ist und noch gehalt offe ist wendet es sich an den ehmaligen arbeitgeber das ist richtig

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    sicher nicht!

    Kommentar von Torry68 Torry68Torry68

    natürlich stimmt das- und lüge hier bitte nicht- die Menschen verlangen nach ehrlichen Antworten!

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Schon mal Versucht? Raimund1 hat nämlich recht, das ist nicht die Aufgabe der Agentur für Arbeit.

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