Arbeitgeber zahlt regelmäßig unregelmäßig Lohn

3 Antworten

Ich nehme an, dass mit dem Lohntag der 10. des Folgemonats gemeint ist.

Zunächst sollte gesprächsweise eine Klärung bei der Personalabteilung/Buchhaltung versucht werden mit Hinweis auf das (vereinbarte?) Zahlungsziel "Monats-Zehnter". Bisher hat es also wohl 3 mal Verzögerungen gegeben, und die Möglichkeit eines "Fehlers" ist nicht auszuschließen.

Dieser (möglichst beweisbare) mündliche Hinweis oder auch ein entsprechendes Schreiben sollen dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben, einen Fehler oder ein Fehlverhalten seinerseits für die nächste Lohnzahlung abzustellen.

Die rechtlichen Möglichkeiten, die Du hast, wenn keine Besserung eintritt, reichen von der Zurückbehaltung Deiner Arbeitskraft über die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens bis zur Lohnklage.

In wieweit sich die Durchsetzung Deines "Rechts" vereinbaren lässt mit Deiner weiteren Arbeit bei diesem Arbeitgeber, das ist - leider - eine andere Frage ("Recht haben und Recht bekommen ...").

Ausführliche Informationen zum Thema "Lohnverzug" findest ansonsten reichlich im Internet, z.B unter diesem Link: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Lohnrueckstand_Arbeitnehmer.html

Das mit der "warmen Mahlzeit" ist ein Gerücht und habe ich noch nie gehört (und werde es wohl auch nie hören) - jedenfalls nicht in Deutschland. :-)

Ergänzug:

Wegen Kosten, die Dir aufgrund der verspäteten Entgeltzahlungen entstanden sind oder entstehen, macht sich der Arbeitgeber Dir gegenüber schadenersatzpflichtig, wie elmundoesloco richtig schreibt.

Andererseits ist der Schaden doch eigentlich nur einmalig eingetreten, durch die erste Verzögerung, denn danach gibt es doch einen regelmäßigen Rhythmus, wenn auch zu einem anderen Datum.

Ich will damit nichts "beschönigen", denn den Anspruch auf rechtzeitige Lohnzahlung zum vereinbarten Datum hast Du, aber der "Schaden" wiederholt sich ja nicht jedesmal neu.

Es gibt Zwei Vorschriften zum rechtlichen Aspekt - zum einen § 614 BGB und § 286 BGB

§ 614 BGB

Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

Damit ist schon mal Punkt Eins erfüllt, die Zahlung ist fällig -> hier der 10. des Folgemonats

§ 286 BGB

(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

  1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist

(...)

(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

Da die Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, ist auch keine Mahnung notwendig - der AG muss nicht extra in Verzug gesetzt werden, was einer Mahnung gleichkommt.

Daraus ergibt sich, dass er faktisch ab dem 11. des Folgemonats schadensersatzpflichtig ist und für alle Kosten aufkommen muss, die dir dadurch entstehen - Mahngebühren, Rücklastgebühren, Zinsen ect pp...

Das mal zum rechtlichen...

Natürlich sollte man hier eher das Gespräch suchen und klären woran es liegt. Man soll es kaum glauben, aber so mancher Arbeitgeber kennt seine eigenen Verträge nicht und weiß letztendlich nichts davon. Dies muss dich aber nicht interessieren...

Du kannst selber ein Mahnschreiben aufsetzen, darfst sogar eine Frist setzen bis wann du dein geld haben willst ( 3-4 Tage nach Eingang des Schreibens). Geht mir auch so ist aber nur ein Nebenjob dann wart ich halt...