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arbeitgeber zahlt nicht den vollen lohn...da jemand geklaut hat !

Frage von plzneun plzneun

ich bin im einzelhandel tätig... folgendes problem:jemand meiner arbeitskollegen hatte sich an der kasse bzw am tresor bedient...und zwar 100€ natürlich kam das raus und alle wurden befragt usw halt das übliche..dann wurde eine person gekündigt... heute erfuhr ich dass trotzdem von jedem mitarbeiter geld vom lohn abgezogen werden soll,damit die 100€ wieder da sind!IST SOWAS NORMAL????????????????????????????????????????????????????? DARF DER ARBEITGEBER SOWAS MACHEN?der arbeitgeber hat doch jemanden gekündigt von dem er weiß/glaubt/unterstellt wie auch immer das er eben geklaut hat und dann sollte er doch das geld von diesem arbeitnehmer abziehen oder?

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Antworten (14)

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    Antwort von bulli66 bulli66

    versuche noch einmal in ruhe mit deinem chef zu sprechen. sag ihm das du das nicht bezahlen wirst, da du es nicht warst und er ja deswegen schon jemanden gekündigt hat. sollte er denoch geld von deinem gehalt abziehen-sofort zum anwalt. dies ist rechtswiedrig. auch steht dein chef in der beweispflicht. wenn er dir und deinen kollegen nichts beweisen kann, darf er auch nichts vom gehalt abziehen

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    Antwort von tinimini tinimini

    Nein das darf er nicht . Das ist Willkür

  • 3
    Antwort von wfwbinder wfwbinder

    Die Verfahrensweise ist unzulässig.

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Da hat der Chef wohl ein falsches Verständnis von Solidarhaftung! Er könnte Euch höchstens mal was springen lassen, wenn abends einPlus in der Kasse ist.

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    ja ich verstehe das auch nicht das er jetzt von jemandem 20euro einbehalten möchte und dann jemand kündigt...das macht keinen sinn...

  • 1
    Antwort von Mismid Mismid

    das hast du wahrscheinlich falsch verstanden

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    nein..ich denke wenn man sowas gesagt bekommt kann man das nicht falsch verstehen...

  • 1
    Antwort von bitmap bitmap

    Erst mal abwarten, ob es wirklich abgezogen wird. Vielleicht wollte euch danur jemand einen Schrecken einjagen. Wenn tatsächlich was vom Lohn einbehalten wird, schnellstens schriftlich das Geld mit kurzer Fristsetzung nachfordern (eigentlich nicht notwendig, aber sozsagen als Entgegenkommen um eine Klage zu verhindern). Zahlt der AG nicht: Klagen. Dazu brauchst du erst mal keinen Anwalt (den zahlt nämlich jede Partei bis zur 1. Instanz beim Arbeitsgericht selber).

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    Antwort von Franticek Franticek

    Das ist unzulaessig sowohl beim Lohnabzug wie auch bei der Kuendigung, wenn keine Verdachtsgruende vorliegen. Da wuerde ich schon mal zum Anwalt gehen.

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    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Nein, das darf er nicht! Er kann sich das Geld nur von dem zurückholen, der als der Dieb überführt wurde! Sollte er das trotzdem bei euch anderen abziehen, geht zum Anwalt!

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    er hat ja jemanden als dieb überführt nur bei ihm zieht er keine 100 euro ab...eben von allen etwas...total komisch

  • 1
    Antwort von Maximus40 Maximus40

    Das geht gar nicht. Setzt Euch zusammen und sagt freundlich aber verbindlich zu Eurem Chef, dass Ihr sein Verhalten nicht gut und ungerecht findet.

  • 1
    Antwort von linguini linguini

    darf er natürlich nicht. aber wie du damit nun umgehst ist leider eine ganz andere sache. entweder du suchst ein 4 augen gespräch und machst ihm klar, dass du nicht auf dein gehalt verzichten wirst, aber dann eben in kauf nehmen musst, dass er dich auch rauswirft oder du nimmst es hin.

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Wieso ein 4-Augengespräch?? Da müssen alle Betroffenen gleichzeitig in seinem Büro aufschlagen und dagegen protestieren!!

    Kommentar von linguini linguinilinguini

    @hoss: das würd ich wohl auch anders handhaben, aber was weiss ich was das für ein betrieb ist und wie sehr der oder die angestellten auf den job angewiesen sind.

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    na das sehe uch aber etwas anders. Wenn er aus einem solchen Grunde kündigen würde, hätte er ein gewaltiges arbeitsrechtliches Problem

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    ich bin eh nur noch bis zum 12.11. dort da ich seit einem monat eine andere arbeitsstelle habe...und dieser betrieb in dem das passiert ist,ist ein großes unternehmen also den chef werd ich dort eh nie erreichen!vieleicht sagt euch die firma tedi was..eine schwestergesellschaft von kik..

    Kommentar von linguini linguinilinguini

    @ firstguardian: er wird dann bestimmt nicht aus diesem grunde die kündigung aussprechen... @pizneun: wenn du nur noch ein paar tage da bist, dann würd ich richtig ärger machen.

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    naja also wollte ja keinen aufstand machen...aber sowas find ich schon scheiße...also gefallen lassen werde ich mir das nicht und wenn ich in der zentrale anrufen muss oder zum arbeitsgericht gehen muss!!!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''und wenn ich in der zentrale anrufen''

    Nein, wirst du nicht. Weil du ab jetzt - schon wegen der Nachweisbarkeit - alles Diesbezügliche nur noch in schriftlicher Form machen wirst.

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    Antwort von Nicoleunddaniel Nicoleunddaniel

    Das darf er garnicht!!!

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    Antwort von Tux31 Tux31

    Wenn er den Schuldigen gefunden hat , wieso hat er dann nicht seine 100€ eingefordert?

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    das verstehe ich komischerweise auch nicht...ist total unklar...

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    Antwort von Karter1609 Karter1609

    Hi leute ,

    uns ist gerade in der Fa. ein ähnlicher Fall passiert,nur das wir 2 Schichten sind und er nur einer Schicht jetzt ca.60 EUR pro Mitarbeiter abziehen will. Den Diebstahl kann auch einer aus der anderen Schicht begangen haben doch die hatten Frühschicht und ich hatte Spät. Genau darin besteht jetzt seine Begründung das keiner aus der Frühschicht so dreist wäre es Vormittags zu stebitzen. Ich sehe das anders denn die kleinen Kistchen kann man sich auch Vormittags in seine Tasche stecken die entwendet wurden.

    So nun,hätte ich gern Antworten mit Hand und Fuß und nicht " nein das darf dein Böser Chef nicht tuhen","das ist unfähr was dein Chef macht" usw.

    Ich möchte gern die genaue Rechtssprechung oder von jemanden hören der schon so etwas vor Gericht durch hat wie ich mich verhalten muß.

    Bedenkt das auch ein Anwalt immer viel erzählt da er mit Dir nur Geldverdienen will und erzählen können die gut und viel doch ob es bei einem Verfahren dann auch zum Erfolg kommt steht auf einem anderen Blatt. Bei einer Verhandlung geht fast immer ein Gewinner und ein Verlierer aus dem Gerichtssaal!

    MfG D.S.

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Habt ihr keinen Betriebsrat,der das klären könnte?Abgesehen davon halte ich das für ein Gerücht,das der AG von jedem Geld einbehalten will.Oder hast du selbst ihn das sagen hören? Ich empfehle,erst einmal abzuwarten,ob überhaupt was einbehalten wird.Und wenn es so ist,alle zusammen das fehlende Geld einfordern und gegebenenfalls mit einer Klage drohen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''und gegebenenfalls mit einer Klage drohen.''

    Klage muss dann aber jeder einzeln machen. Sammelklagen gibts in D nicht.

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    Antwort von firefox2204 firefox2204

    Ist echt ne Schweinerei was dein Chef da plant, aber ich würde ein Gespräch mit den Kollegen führen, bevor du dich da eventuell vor einen Karren spannen lässt, sollte ihr euch einig sein das ihr es eventuell einmalig hin nehmen wollt, sollte ihr das gemeinsam dem Chef auch genau so mitteilen.Ich denke vielleicht lieber einmal 20,-€ weniger in der Lohntüte als zukünftig von Arbeitslosengeld leben müssen.

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    ich habe doch vor einem monat gekündigt und bin in einem neuen betrieb,da dies was jetzt grade geschied nicht die ersten komischen regeln meines chefs waren...und ich bin ganz ehrlich ICH HABE FÜR DIESE GELD GEARBEITET UND SEHE NICHT EIN DAS SICH DA IGRNEDEIN ARBEITSKOLLEGE DAS IN DIE TASCHE STECKT UND ICH ES AM ENDE MEINEM CHEF ZURÜCK ZAHLEN DARF!!!!!!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Du brauchst nicht in Großschrift zu schreien. Wir verstehen dich auch, wenn du normal schreibst (Großschreiben in Foren = Schreien und das wird als unhöflich empfunden).


    Ansonsten haben dir hier schon genug Leute bestätigt, dass dein Chef, wenn er das mit dem Abzug wirklich macht, im Unrecht ist. Also bitte Ruhe bewahren ... und die Beiträge durchlesen, was du tun kannst.

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