Arbeitgeber zahlt nach Kündigung weniger Gehalt obwohl auf d.Gehaltszetteln davor mehr bezahtl wurde

6 Antworten

  1. Wenn du der Meinung bist, er hat dich zulässiger Weise wegen der Krankheit gekündigt dies aber nicht zutrifft oder gerechtfertigt ist = Klage spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung nach dem KSchG
  2. Wenn weniger Gehalt bezahlt wird als vereinbart = Klage auf Zahlung von vereinbarter Vergütung

Deine Chancen stehen bei 80:20 zu deinen Gunsten - können höher sein wenn ich den Arbeitsvertrag kennen würde.

geht beides nicht, weniger zahlen und Kündigung wegen Krankheit in diesem Fall

Ich weiß nicht mit was für einem Klammerbeutel du gepudert bist - aber wer bitte sagt man könne nicht wegen einer Krankheit kündigen?

deine Chancen stehen gut. Wenn der AG irgendwas regelmäßig zahlt, ergibt sich daraus ein Anspruch. Außerdem wurde das ja vereinbart - wenn auch nur mündlich. Jeder Richter würde dir glauben.

geht beides nicht, weniger zahlen und Kündigung wegen Krankheit in diesem Fall. Ab zum Anwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Die Zahlung des Gehaltes ist nicht richtig. Während einer AUB bekommst Du Entgeltfortzahlung. Das ist ein Durchschnittswert aus den letzten drei Monaten. Also muß er dem gezahlten Gehalt entsprechen.

Auf Deiner Kündigung steht aber nicht drauf das Du wegen der Krankheit gekündigt bist. Das wäre sehr ungewöhnlich und anfechtbar.

Sofern in den 2600 keine Zusatzleistungen inbegriffen waren (Überstunden etc,) hast gute Chancen. Er muss jedenfalls erklären, warum diese Minderung zustande kommt. Du musst ja sowieso zum Arbeitsamt, die können Dir Fragen beantworten, wohin Du Dich wenden kannst. Notfalls direkt an das Arbeitsgericht bzw Sozialgericht wenden. Jedenfalls alle Unterlagen bereithalten (besonders auch die Kontoauszüge, wo die höhere Zahlung hervorgeht)