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Arbeitgeber zahlt ganz unpünktlich den Lohn - darf ich das rum erzählen?

Frage von Nusshoernchen Nusshoernchen

Hallo ihr Lieben,

ich brauche mal euren Rat für folgendes: Ich habe eine Ausbildung zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel in einem hier bekannten Unternehmen gemacht. Ca. 2,5 Jahre kam der Lohn immer sehr pünktlich, meistens am letzten Freitag eines Monats hatte ich das Geld am Konto. Nur war das ab Nov letzten Jahres nicht mehr der Fall. Da ging es dann los, dass ich und ein paar Kollegen länger aufs Geld warten mussten... =( Ich war geschock, hab gedacht a) ist da vllt, was beim Überweisen falsch gelaufen oder b) muss ich mir Gedanken um meine Zukunft in diesem Betrieb machen...?? Ich ging davon aus, dass das ein "Ausrutscher" war und nicht mehr vor kommt - falsch gedacht! In den Monaten danach war die Lohn-Überweisung wie Lotto spielen. Mal kam es pünktlich, mal mussten wir bis zu 4 Wochen (!!!) warten. Ich war in dieser Zeit sehr verzweifelt, wollte gerne mit Freunden darüber reden, aber ich war mir nicht sicher, ob ich damit ein Betriebsgeheimnis ausplauder. Was meint ihr - darf ich es in der Öffentlichkeit bzw. in meinem Bekanntenkreis erzählen, dass wir 2 bis 4 Wochen lang auf unser Geld warten mussten oder mach ich mich damit strafbar, weil ich mich damit evtl. nicht an das Betriebsgeheimnis halte??

Danke für schnelle Antworten!

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Antworten (9)

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    Antwort von nattyman nattyman

    Nein, das ist kein Betriebsgeheimnis. Dein AG ist verpflichtet dir deinen Lohn pünktlich zu zahlen, da auch du Verbindlichkeiten hast. Wenn der AG den Lohn zu spät entrichtet, dann kannst du ab dem Tag an dem der Lohn hätte spätestens auf einem Konto eingehen müssen (aber nicht eingegangen ist) sogar Zinsen von (ich glaube) 7% oder 8% über dem Basiszinssatz verlangen. Du brauchst deinen Arbeitgeber auch nicht anzumahnen dafür, da er automatisch in Verzug gerät. Ob und wem du das erzählst, dass kann deinem AG egal sein. Es schädigt zwar deinen AG im Ansehen, aber du kannst diese Behauptung ja auch untermauern. Du tätigst keine verleumderische Aussage, insofern: Keine Angst!

    Kommentar von CBWD2010 CBWD2010

    "Es schädigt zwar deinen AG im Ansehen" Genau das ist es => Image des Unternehmens, was den Arbeitsgeber sauer aufstoßen lässt und eine Abmahnung vorbereiten lässt.

    Kommentar von nattyman nattymannattyman

    Eine Abmahnung ist in diesem Fall nicht angebracht. Ihr kann auch schriftlich widersprochen werden. Wenn sie nicht zurückgenommen wird, geht das bis vor's Schiedsgericht. Sie hat den Beweis, ihr AG bringt sie in wirtschaftliche Not.. Ich hab auch studentisch mal bei einem großen Paketdienst gearbeitet und wurde beim Fußballspielen (privat natürlich) umgesenst und hab nen kreuzbandriß gehabt. ich wurde daraufhin abgemahnt, dann gekündigt, mein gehalt wurde mir nicht gezahlt. jedes richter hat mir recht gegeben, und meine familie und freunde haben gewußt was abgegangen ist.. unzulässig, abmahnung raus aus der persoakte, gehalt samt verzugszinsen einkassiert + arbeitszeugnis mit "sehr gut" bekommen..

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    Antwort von greywolf60 greywolf60

    Auf Tatsachen beschränken und dir kann keiner was! Außer du hast eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschrieben!

    Wie so oft, vorsichtig mit Ratschlägen ohne alle Fakten zu kennen!

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    Antwort von Nusshoernchen Nusshoernchen

    Vielen lieben Dank an alle für diese guten Antworten. :-* Ich muss dazu sagen, dass meine Ausbildung vor 2 Wochen zu Ende gegangen ist und dieses Unternehmen mich aus "wirtschaftlicher Sicht nicht weiter beschäftigen konnte" - wurde also nicht übernommen, aber das letzte Gehalt ist schon wieder 2 Wochen im Verzug und langsam hab ich kein Bock mehr auf das Theater!!!

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    Antwort von tizal tizal

    Des hat nichts mit betriebsgeheimnis zu tun wenn du sagst das dein geld z.B. erst am 8. auf dem konto war. da brauchst du dir echt keine sorgen zu machen ich würde auch mal mit deinem arbeitgeber drüber reden das das geld pünktlich da zu sein hatt weil du regelmäßige ausgaben am anfang des montas hast und nicht erst dann wenn des geld dahr ist.

    viel glück und ich hoffe des bessert sich schon bald.

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    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    belegbare Tatsachen kannst Du ohne weiteres rumerzählen, nur mit Schlußfolgerungen, z.B. dass die Firma Zahlungsschwierigkeiten hat oder vor dem Bankrott steht solltest Du vorsichtig sein.

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    Antwort von django09 django09

    erzähle es lieber nicht rum, wende dich an das arbeitsamt oder frag mal bei deinem chef nach, warum das so läuft. falls gehälter ausbleiben sollten, wende dich sofort an einen anwalt und lass dich beraten.

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    Antwort von CBWD2010 CBWD2010

    Diese Aussagen gehören zwar nicht zum Betriebsgeheimnis, aber herumerzählen wäre ebenso schädlich. Denn dein Arbeitgeber könnte, sobald er es mitbekommt, dir mindestens ein Abmahnung erteilen.

    Begründung: Vertrauensverhältnis sei nicht mehr gegeben. Ich würde es an deiner Stelle unterlassen, aber dann doch einen RA für Arbeitsrecht fragen.

    Kommentar von django09 django09django09

    ja aber das vertrauensverhältnis ist ja auch von der arbeitnehmerseite her erschüttert, der AN arbeitet und kann dafür ja wohl eine pünktliche entlohnung erwarten-gebe dir aber recht dass man es erstmal nicht so ausposaunen sollte-vielleicht aber schon den eltern erzählen und dann wirklich zum anwalt

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    Antwort von Albertus2010 Albertus2010

    Das kann Geschäftsschädigend sein, ich würde aufpassen.

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    Antwort von S1Stefan S1Stefan

    Frag mal im Arbeitsamt bei der Konkursausfallgeldstelle (heisst wirklich so) nach, ob eure Firma vor der pleite steht. Rumerzählen kannst du vieles. Was wollen die machen? Beweisnot ertragen?

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