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arbeitgeber zahl nicht das volle gehalt aus...

Frage von plzneun plzneun

arbeitgeber zahlt nicht den vollen lohn...da jemand geklaut hat ! ich bin im einzelhandel tätig... folgendes problem:jemand meiner arbeitskollegen hatte sich an der kasse bzw am tresor bedient...und zwar 100€ ,natürlich kam das raus und alle wurden befragt usw halt das übliche..dann wurde eine person gekündigt... vor paar tagen erfuhr ich dass trotzdem von jedem mitarbeiter geld vom lohn abgezogen werden soll,damit die 100€ wieder da sind!IST SOWAS NORMAL????????????????????????????????????????????????????? DARF DER ARBEITGEBER SOWAS MACHEN?der arbeitgeber hat doch jemanden gekündigt von dem er weiß/glaubt/unterstellt wie auch immer das er eben geklaut hat und dann sollte er doch das geld von diesem arbeitnehmer abziehen oder?eben schaute ich dann auf der bank nach und tatsächlich es fehlen 20euro...ich rief in der zentrale an usw. die sagten ich hätte eine einwilligung unterschrieben..das ist aber nicht so da ich zu diesem zeitpunkt krank war als alle meine kollegen dies taten!dann aufeinmal hieß es, es sei anweisung von einem leiter... die firma heißt tedi und hat keinen beirat...leider...um die mitarbeiter besser zu unterdrücken...zum glück hatte ich schon vor 4 wochen gekündigt,weil ich einen besseren arbeitsplatz gefunden habe, aber diese geschichte ist natürlich ärgerlich!

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Antworten (11)

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    Antwort von andreas48 andreas48

    da übt jemand Selbstjustiz und dies sollte man ihm auch unverblümt mitteilen...und nach einer Fristsetzung sollten alle betroffenen MA zum Arbeitsgericht gehen..und klagen

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    alle haben diesen zettel mit der erlaubnis unterschrieben NUR ICH NICHT! ich verstehe das auch nicht warum sich alle geduckt haben...kann ich nicht nachvollziehn

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    Antwort von monijoll monijoll

    Nein darf er nicht. Aber bei 20€ etwas zu unternehmen wird teurer. Sei froh das du da weg bist und vergiss es.

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    ich finde es ärgerlich immerhin habe ich dafür gearbeitet und jemand anderes steckt es sich in die tasche und ich darf es ausbaden...na sicherlich nicht!!!!!!! ich liege doch im recht...da muss ich beim arbeitsgericht eigentlich nichts zahlen und außerdem gehts ums grundprinzip das die mal sehen das sie nicht mit jedem den affen machen können :)

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    Antwort von juegoe juegoe

    Reden bringt gar nix. Schriftich die ausstehende Summen anmahnen mit Frist und dann gerichtliches Mahnverfahren oder Arbeitsgericht - auch wegen 20 Euro. Die Anwaltkosten trägt natürlich die Gegenseite!

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    Antwort von coolpix coolpix

    Bitte deinen Chef schriftlich um ein Gespräch zur Sache und teile ihm hierbei mit das ein Vertreter der örtlichen Presse mitkommt um dein Auge und Ohrenzeuge zu werden. Wenn er dies nicht möchte solle er dir doch umgehend den unberechtigten Geldabzug zurückgeben.

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    Antwort von vollyhn vollyhn

    Der Arbeitgeber hat auf jeden Fall rechtswidrig gehandelt. Mit einer Klage beim Arbeitsgericht wirst Du sicher Erfolg haben.

    Wenn Du nicht eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hast, sollte damit aber kein Rechtsanwalt beauftragt werden, da bei arbeitsgerichtlichen Verfahren jede Partei die eigenen Kosten, also auch die Kosten des eigenen Anwaltes, selbst tragen muss, egal wer gewinnt. Die Rechtsanwaltsgebühren sind bei einem Streitwert von 20 € zwar nicht hoch, liegen aber deutlich über dem Betrag, den Du bei der Gegenseite erstreiten kannst. Die Klage kannst Du jedoch selbst schriftlich beim Arbeitsgericht einreichen oder aber bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts selbst zu Protokoll geben. Gerichtskosten werden nach Ausgang des Verfahrens dem Verlierer, hier also Tedi, auferlegt.

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    Antwort von user1099 user1099

    Mit der Story würde ich mal einfach bei Stern oder Spiegel oder FOCUS oder so anfragen (z.B. per E-Mail), ob sie Interesse haben kurzfristig was daraus zu machen.
    Darauf fahren die Medien bestimmt ab.
    Gerade jetzt vor dem Weihnachtsgeschäft.
    Starke Nummer.
    Freue mich drauf das zu sehen.
    Viel Erfolg!

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    Antwort von Memmenie Memmenie

    rechtsanwalt--und denen einen reindrücken! Wenn du rechtsschutz hast, dann wäre mir das egal, solche marotten müssen bestraft werden.

    Bei einem 1 euro laden hätte ich nicht mehr als mit einem 1 euro abzug gerechnet ;)

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    lol naja was bringt mehr gewinn 1 euro abzug oder 20 euro abzug?:P

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    Antwort von zetix zetix

    Das darf er eindeutig nicht !Wo gibt es denn sowas ? Ist ja fast, wie Sippenhaft !

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    Antwort von zetix zetix

    Das darf er eindeutig nicht !Wo gibt es denn sowas ? Ist ja fast, wie Sippenhaft !

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    BEI TDEI ;) find ich auch unterste schublade...ich will nicht wissen was die noch so für spielchen treiben

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    Antwort von funny69 funny69

    Wenn du nicht unterschrieben hast, darf er es nicht. Er kann es auch nicht anweisen. Das geht nur beim Dieb selber. Aber Tedi ist ja bekannt für sein Verhalten gegenüber Mitarbeitern.

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    ;( ich habe mit der neuen teamleiterin gesprochen die redet nur kack ich habe mit dem revisionsleiter gesprochen der redet nur kack und mit denen auf der zentrale...komischerweise redet jeder von denen was anderes... da weiß wirklich niemand was der andere macht und sagt und veranlässt total ärgerlich naja wie sagt man so schön eine krähe hackt der anderen kein auge aus

    er hats aber einfach gemacht ...frechheit sowas

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    Antwort von frischling frischling

    du arbeitest bei LIDL,oder?

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    nein TEDI

    Kommentar von frischling frischlingfrischling

    sorry,ist nur die gleiche Masche!

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    achso....schade das es noch solche unternehmen gibt

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