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Arbeitgeber will trotz Kündigung dass man arbeitet?

Frage von JohnJohn123 JohnJohn123

Ich habe eine 400 EUR Stelle fristlos gekündigt. D.h. ich kam von heute auf morgen nicht mehr zur Arbeit da meine Umstände dies erfordert haben. Mittlerweile wohne ich in einer anderer Stadt. Der Arbeitgeber sagt dass es eine Kündigungsfrist vorliegt und ich zurück zur Arbeit kommen soll, - ich soll noch 1 Woche arbeiten, WTF???

Was droht mir da wenn ich nicht komme, ich werde wegen 1 Woche nicht zurück kommen...

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Antworten (10)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von lennepanzer lennepanzer

    Es kann schon sein das wenn Du einen Arbeitsvertrag hast eine bestimmte Kündigungsfrist vorliegt.In diesem Falle kann er sogar Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn wegen des fehlens betrieblicher Schaden entsteht.Darf ich eigentlich nicht schreiben, aber : Vorsorglich würde ich an deiner Stelle zum Arzt gehen und mich Krank schreiben lassen;-)

    Kommentar von JohnJohn123 JohnJohn123JohnJohn123

    mach ich :) danke.

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    wäre ich dann Chef, würde ich zur Höchstform auflaufen.-Dann wäre die Person ratz fatz, schon am nächsten Tag beim medizinischen Dienst, (das geht echt so fix).-Dann käme noch ne Strafanzeige gegen die Person u. auch gegen den Arzt hinterher.-Ich würde damit soo extrem nerven, dass die Person lieber arbeiten gekommen wäre.-selbst dann, wenn da Strafrechtlich nix rauskommt.-Ich würde mich als Chef sicher nicht auf die Tour veräppeln lassen.

    Kommentar von Sunny7777 Sunny7777Sunny7777

    Man kann es auch übertreiben. Ich habe selbst eine Firma und Mitarbeiter. Aber so einen Aufstand wegen einem Minijob? Total überzogen. Wenn der Netzwerkadministrator so gehen würde und die ganze EDV zusmmenbricht, dann kann man so vom Leder ziehen.

  • 4
    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Sie befinden sich noch immer in ungekündigter Stellung!

    Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund, gemäß §626 BGB, möglich.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html

    Zudem ist eine Kündigung, gemäß §623 BGB, nur wirksam wenn sie in Schriftform ausgesprochen wurde.

    Einfach nicht hingehen ist schlechter Stil. Schreiben Sie eine ordentliche Kündigung (nicht mit Fax, Mail oder SMS!), unter Einhaltung der Kündigungsfristen.

    Versuchen Sie sich mit dem Arbeitgeber zu einigen, der Arbeitgeber könnte Schadensersatz von Ihnen fordern.

    Peter Kleinsorge

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    genau soo is das

  • 3
    Antwort von Neufiliebe Neufiliebe

    er kan dir die kosten in rechnung stellen,die er hatte, um die stelle neu zu besetzen. vermutlich eine zeitungsanzeige. wie kommst du darauf, dass man einen 400 euro job nicht ordnungsgemäss kündigen muss?

  • 1
    Antwort von heinmueck heinmueck

    Als du damals die Arbeit aufgenommen hast, hast du doch einen schriftlichen Arbeitsvertrag geschlossen? Wenn nicht (auch mündliche Arbeitsverträge sind möglich), dann hat dir der Arbeitgeber innerhalb der ersten 30 Tage einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsinhalte überreicht.

    Entweder im schriftlichen Arbeitsvertrag oder in der schriftlichen Nachweis kannst du deine Kündigungsfrist nachlesen.

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    HÄ. wer sagt das Verträge schriftlich sein MÜSSEN?- Was sollen das für 30 Tg sein?-- Es gilt einfach § 622 BGB

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Selber HÄ.

    Ich habe nicht geschrieben, dass Arbeitsverträge schriftlich geschlossen werden müssen, sondern: "Wenn nicht (auch mündliche Arbeitsverträge sind möglich), dann hat dir der Arbeitgeber innerhalb der ersten 30 Tage einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsinhalte überreicht."

    Diesen Nachweis muss der Arbeitgeber überreichen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 30 Tage andauert. Es gilt eben auch das "Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen - NachwG -".

    Wenn sich der Arbeitgeber an die Gesetze hält, hat der Arbeitnehmer also ein Schriftstück in der Hand, in dem auch die Kündigungsfrist steht.

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    Innerhalb der zeit kriegt der AN doch schon seine 1. Lohnabrechnung. -da steht doch alles drauf.-Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Gesetz.- Der AG muss also gar nix extra bestätigen.-

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Ja, es ist richtig, dass sich die Kündigungsfrist aus dem Gesetz ergibt.

    Nein, du befindest dich in einem Irrtum, wenn du glaubst, dass der Arbeitgeber "gar nix extra bestätigen" muss.

    "Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen." So steht es (bereits seit 1995) im NachwG.

    Eine Lohnabrechnung reicht nicht!

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer, auf dessen Verlangen, binnen 30 Tagen, die wesentlichen Vertragsinhalte in schriftlicher Form aushändigen.

    Der unbefristete Arbeitsvertrag selbst bedarf nicht der Schriftform. Befristete Verträge bedürfen gemäß TZBfG zwingend der Schriftform.

    http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Arbeitsvertrag.html

    Peter Kleinsorge

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    @Kleinsorge: Der Arbeitgeber muss den Nachweis auch aushändigen, wenn der Arbeitnehmer dies nicht verlangt. (Die meisten Arbeitnehmer wissen nicht einmal, dass es das NachwG gibt und können daher den AG auch nicht nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis fragen.)

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    @heinmueck: Sie haben recht, weil die meisten AN nicht wissen dass dem so ist, habe ich die Formulierung "auf Verlangen" gewählt, auch wenn dies nicht ganz korrekt ist.

    LG Peter Kleinsorge

  • 0
    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Was sind denn deine Umstände?-Wenn du Zeit zum Umziehen usw. hattest, wäre auch Zeit gewesen den Chef zu frü genug zu Informieren.-DXu kannst NUR dann fristlos kündigen, wenn der Chef ne Situation herbeiführt, die ein Weiterarbeiten bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist unzumutbar machen.-Was also soll der Chef getan haben, was das Rechtfertigt.-Wäre ich dein Chef, ließe ich mir das auch nicht gefallen.-Es kann doch wohl nicht sein, dass NUR wegen deiner spontanen Idiotenstreiche der betriebliche Ablauf gestört ist.-Wäre ich dein Chef, würde ich dir das seeehr teuer machen.-Der Chef kommt sich offenbar mit Recht von die veräppelt vor.

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    Antwort von user287 user287

    Du bist fristgebunden, da hilf nur die AU solange.

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    wäre ich dann Chef, würde ich zur Höchstform auflaufen.-Dann wäre die Person ratz fatz, schon am nächsten Tag beim medizinischen Dienst, (das geht echt so fix).-Dann käme noch ne Strafanzeige gegen die Person u. auch gegen den Arzt hinterher.-Ich würde damit soo extrem nerven, dass die Person lieber arbeiten gekommen wäre.-selbst dann, wenn da Strafrechtlich nix rauskommt.-Ich würde mich als Chef sicher nicht auf die Tour veräppeln lassen.

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    Antwort von Leichnam69 Leichnam69

    Lohnausfall für den letzten Monat!

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    Antwort von valentine41 valentine41

    Der Arbeitgeber kann dir bei einem schwerwiegenden Fehler fristlos kündigen. Du aber kannst das nicht, du musst die Kündigungsfrist einhalten.

    Kommentar von Neufiliebe NeufiliebeNeufiliebe

    kann man auch, wenn man z.b. vom ag eine geknallt kriegt, darf man fristlos kündigen.

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    Selbstverständlich kann der Arbeitnehmer fristlos kündigen.-Es ist nur die Frage ob dafür ausreichende Gründe vorliegen

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    Antwort von pumi001 pumi001

    natürlich hat auch ein 400 euro job kündigungsfristen!
    wenn du nicht erscheinst begehst du vertragsbruch und kannst entsprechend belangt werden... du musst dann den ersatz für dich zahlen, und schadensersatz etc ....

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    Antwort von Acer2009 Acer2009

    Wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt wird dir nicht all zu viel passieren können. Der Aufwand für eine Klage wäre viel zu hoch und zu teuer!

    Kommentar von pumi001 pumi001pumi001

    es gibt ja wohl schriftliche gehaltsabrechnungen mit dem der arbeitgeber ein bestehendes vertragsverhältnis nachweisen kann

    Kommentar von Neufiliebe NeufiliebeNeufiliebe

    wenn es keinen schriftlichen vertrag gibt, dann gelten die gesetzlichen regelungen. also auch die gesetzliche kündigungsfrist.

    Kommentar von Acer2009 Acer2009Acer2009

    Natürlich gibt es Kündigungsfristen. Doch welcher Arbeitgeber würde da jetzt einen verklagen? Darum geht es doch.

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    Wenn der Chef sich veräppelt vorkommt, wird der schon aus Prinzip klagen.-Besonders bei den tollen Tips mit dem Krankfeiern.

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