Arbeitgeber will Resturlaub nicht auszahlen

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Wenn Dein AG Dir den Resturlaub nicht auszahlen möchte, weise ihn schriftlich auf Deinen Anspruch nach § 4 Bundesurlaubsgesetz hin. Nach erfüllter Wartezeit von 6 Monaten steht Dir danach bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte der komplette (zumindest gesetzlich vorgeschriebene) Urlaub zu.

Gleichzeitig weist Du ihn auf § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz hin. Danach muss Urlaub der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden konnte ausgezahlt werden.

Das schreibst Du dem AG und setzt ihm eine Frist (ca. 7-10 Tage) zur Zahlung. Teile ihm mit, dass Du, solltest Du bis zum angegebenen Termin keinen Zahlungseingang verzeichnen können, Klage beim Arbeitsgericht einreichen wirst. Meist reicht das. Wenn AG sehen, dass AN ihre Rechte kennen und um diese auch kämpfen, wird i.d.R. bezahlt.

Danke, das ist extrem hilfreich! Kann ich irgendwo so ein Beispiel-Schreiben finden? Ich möchte es so professionell wie möglich aussehen lassen. Danke nochmal!

@jeanrules2000

Sehr geehrte.....

nach § 4 Bundesurlaubsgesetz steht mir (mindestens) der komplette Jahresurlaub zu. Daraus ergibt sich ein Resturlaub von drei Tagen.

Nach § 7 Abs. 4 BUrlG ist Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, auszuzahlen. Daher bitte ich Sie, den mir gesetzlich zustehenden Resturlaub bis zum ........zu vergüten.

Sollte bis zum gesetzten Termin kein Zahlungseingang auf meinem Ihnen bekannten Konto eingegangen sein (oder Kontodaten reinschreiben), sehe ich mich gezwungen Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.

In Erwartung Ihrer Zahlung verbleibe ich

mfG

Ist zwar von mir aber vielleicht hilft es Dir.

@Hexle2

ja, hilft mir sehr sogar. das (mindestens) lasse ich weg, oder? ist das jetzt ne blöde frage? :)

@jeanrules2000

Nein, das ist keine blöde Frage und ja, das "mindestens" lässt Du weg.

@Hexle2

So, ich habe das jetzt an den Ex-AG geschickt, und gestern hat er mir eine "aktualisierte" Lohnabrechnung (für den letzten Monat) geschickt, wo jetzt bei URLAUBSABGELTUNG tatsächlich 3 Tage steht, das Gesamt-Brutto/Netto wird angepasst und auf der Lohnabrechnung steht dann: ABSCHLAG: X EURO. Aber dann gleich drunter: "Pers. Be-Abzüge; X EURO" (exakt die gleiche Summe). Und dann unter Auszahlung; 0,00 Euro.

Ist das nicht die ultimative Verarsche? Ich kriege also das gleiche, obwohl der AG durch die "aktualisierte" Lohnabrechnung zugibt dass mir noch 3 Tage zustehen?

@Hexle2

hilfe? :)

Gibt es in deinem beruf so ne Art Kammer (Handwerk, Industrie-u. Handel, o.ä.?) Die kann man anrufen und fragen, an wen man sich wenden soll, es gibt oft Schlichtungsstellen für solche Fälle; zumindest aber Tipps, wer zuständig ist. viel Erfolg! PS. Lass es nicht auf sich beruhen, du bekommst ja auch keine Arbeitstage geschenkt!

wenn du im laufe des jahres ein arbeitsverhältnis beendest, hast du lt. gesetz nur auf soviele /12 des urlaubs anspruch, wie du volle monate gearbeitet hast. nur wenn du schon am anfang des jahres (nach erfüllung der wartezeit) mehr oder sogar den vollen urlaub hattest, dann hast du glück gehabt. allerdings kann dir ggf. dein neuer arbeitgeber das anrechnen, wenn er eine urlaubsbescheinigung des vorherigen arbeitgebers verlangt.

eienklagen kannst du das leider nicht, auf eine zusage nach einer weitergehenden lösung als es das gesetz verlangt, kannst du nicht bei widerrede klagen. nur wenn er dir das schriftlich zugesichert hast, kannst du klagen.

wenn du im laufe des jahres ein arbeitsverhältnis beendest, hast du lt. gesetz nur auf soviele /12 des urlaubs anspruch, wie du volle monate gearbeitet hast.

Schau Dir das Gesetz lieber noch einmal genau an - und die richtige Antwort von Hexle2!!

Wahrscheinlich beruft er sich darauf, dass die 3 Tage vom Vorjahr verfallen. Urlaubstage vom Vorjahr müssen spätestens nach 3 Monaten im Folgejahr genommen werden. Wann hast du denn gekündigt?

gekündigt habe ich Anfang August