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Arbeitgeber will Berufsverbot wegen Schwangerschaft nicht ausstellen !!!!

Frage von cornelia1122 cornelia1122

Also ich hoffe das mir hier jemand helfen kann. Ich fqange einfach mal an. Unszwar ist es so das ich meinen Arbeitgeber am 6.7.11 von meiner Schwangerschaft in einem persöhnlichen Gespräch mitgeteilt. Dann sollte ich von meiner Gyn aus zum Amt für Arbeitsschutz und fragen ob ich dort mit den Reinigungsmitteln arbeiten darf. Ich arbeite als Reinigungskraft. Dort auf dem Amt stellte sich dann herraus das er nicht gemeldet hat das ich Schwanger bin,das ich mit den Reinigungsmitteln gar nicht arbeiten darf und ein Beschäftigungsverbot benötige vom Arbeitgeber eben wegen der Reinigungsmitteln und weil ich auch die anderen arbeiten aufgrund der Schwangerschaft nicht m,achen darf. So nun hat er nach androhung eines Bußgeldes des Amntes die Schwangerschaft nach drei Wochen nach dem er es erfahren hat endlich bekannt gegeben. Dann wollte er mir zu gestern dieses Berufsverbot per Post zuschicken. Und was kommt ??? Ein schreiben an meine Frauenärztins Vertretung art Antrag das sie dieses Berufsverbot ausstellen soll weil ich mit chemie arbeite und lasten von mehr als 5kg heben muss oder ständig in gebückter haltung arbeite. grrrrrr.....Er weiss doch ganz genau das sie das nicht darf !!!! Das haben wir ihm tausendmal erklärt....was soll ich tun ???? Und besser ich musste mich ja weil er dieses Berufsverbot nicht ausstellen will Krankschreiben lassen um mein Kind zu schützen jetzt will er nicht zahlen, obwohl er laut Amt das Berufsverbot rückwirkend ausstellen muss und dann würde ich keine Krankengeld von der Krankenkasse sondern Mutterschaftslohn bekommen !!!! Nun geht die Krankschreibung nur noch bis dienstag und ab mittwoch bräucht ich das berufsverbot und weiter krankschreiben geht nicht dann müsste der arzt mir ein berufsverbot erteiloen bloss wir wissen ja das nichts mit dem baby oder mir ist. bitte hilf mir einer. cornelia1122

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Jennchen2503 Jennchen2503

    Geh über einen Anwalt der sich mit Arbeitsrecht auskennt... Wenn dein Chef sich quer stellt, wird sich das wohl nur per Gericht regeln lassen! ;-)

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    Antwort von peterklaus57 peterklaus57

    "...Ein Beschäftigungsverbot kann jeder niedergelassene Arzt ausstellen..." (vgl. http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/beschaeftigungsverbot-schwangerschaft.ht...) hier steht eigentlich alles wichtige zusammengefasst drin.

    "...Droht sich die schwangere Frau durch Tätigkeiten zu gefährden, die ihr nach dem Mutterschutzgesetz sowieso verboten sind, ist es sinnlos, ein individuelles Beschäftigungsverbot auszusprechen. Soll sie beispielsweise ständig schwere Lasten heben, ist statt des Gangs zum Arzt der zum Gewerbeaufsichtsamt ratsam. Denn das ist zuständig für die Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen...."

    Kommentar von peterklaus57 peterklaus57peterklaus57

    http://www.nichtraucherschutz.de/publikationen/adressen/gewerbeaufsichts-ae-mternachbundesl-ae-ndern.html hier mußt Du nur nach Deinem Bundesland suchen und Du findest die Adresse des zuständigen Gewerbeaufsichtsamt.

    Kommentar von cornelia1122 cornelia1122

    ja der arzt darf das aber nur wenn was mit dem kind ist !!!!! das generelle beschäftigungsverbot kann nur der arbeitgeber ausstellen da ich schwere lasten heben muss, industriereiniger verwende und nicht ständig gebückter haltung sein darf !!!! siehe mutterschutz gesetzt!!!!

    Kommentar von peterklaus57 peterklaus57peterklaus57

    So wie Du hier schreibst scheint sowohl ein individuelles und ein generelles Beschäftigungsverbot bei Dir zu zutreffen.

    "...§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter (1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. (2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden...." (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__3.html)

    Kommentar von peterklaus57 peterklaus57peterklaus57

    "...§ 20 Aufsichtsbehörden (1) Die Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden (Aufsichtsbehörden). (2) Die Aufsichtsbehörden haben dieselben Befugnisse und Obliegenheiten wie nach § 139b der Gewerbeordnung die dort genannten besonderen Beamten. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt...."

    sprich Gewerbeaufsichtsamt.

    Kommentar von cornelia1122 cornelia1122

    ja der arzt darf das aber nur wenn was mit dem kind ist !!!!! das generelle beschäftigungsverbot kann nur der arbeitgeber ausstellen da ich schwere lasten heben muss, industriereiniger verwende und nicht ständig gebückter haltung sein darf !!!! siehe mutterschutz gesetzt!!!!

    Kommentar von peterklaus57 peterklaus57peterklaus57

    Und für die generelle ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig, da würde ich erst hingehen und dann zum Rechtsanwalt.

    Wenn das Gewerbeaufsichtsamt hilft, dann geht es bestimmt schneller als bei einem Rechtsanwalt (die Verbindung Gewerbeaufsichtsamt/Firma wirkt besser als Rechtsanwalt/Firma da kommt dann das Gericht noch dazwischen).

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    Antwort von newcomer newcomer

    würde sofort ( also morgen ) zum Rechtsanwalt und dem AG ein Motivationsschreiben erstellen lassen!

    Kommentar von derprediger derpredigerderprediger

    Kein besonders fachkundiger Rat. - Die "Motivation" braucht die Fragestellerin, denn vom Arbeitgeber bekommt sie das nicht, was sie sich wünscht. - Siehe meinen Beitrag. - Dafür ist in ihrem Fall das Gewerbeaufsichtsamt zuständig, von mir aus zusammen mit ihrer Ärztin. Nur die dürfen und können eine Beschäftiugnsverbot aussprechen, der Arbeitgeber nicht. - Der würde ja jeweils gegen die eigenen Intersssen handeln.

  • 1
    Antwort von derprediger derprediger

    Also liebe Cornelia, einiges scheint bei deinem Fall durcheinander zu laufen. Es ist verständlich, dass du jede Gefährdung für dein Baby ausschalten willst. Die Art deines Berufs könnte auch ein Beschäftigungsverbot über die Dauer der Schwangerschaft zur Folge haben, aber darüber muß das zuständige Gewerbeaufsichtsamt im Streitfall befinden.

    Das Beschäftigungsverbot selbst stellt deine Frauenärztin aus, wenn es einen Grund durch den Gesundheitszustand der Patientin gibt, nicht dein Arbeitgeber. Das Gewerbeaufsichtsamt, bei dem dich dein Arbeitgeber schon zu Beginn der Schwangerschaft hätte melden müssen, muss darüber befinden, ob die Mittel mit denen du arbeiten musst, für das Kind gesundheitsgefährdend sind, oder nicht. - Kommt das Amt zu dem Schluß, dass die Reinigungsmittel nicht schädlich sind, wird es einem Beschäftigungsverbot nicht zustimmen. Eimer zu tragen mit mehr als 5 kg Gewicht ist aber auf jeden Fall für eine Schwangere nicht zumutbar!

    Also beim Gewerbeaufsichtsamt bist du richtig mit deinen Interessen. Dort mußt du Druck machen, notfalls mit Unterstützung deiner Frauenärztin, oder, wenns gar nicht anders geht durch Einschaltung eines Anwalts.

    Ich kenne mich aus, weil ich als Unternehmer auch schon schwangere Mitarbeiterinnen hatte.

    Kommentar von cornelia1122 cornelia1122

    danke. ich habe es heute über meinen arbeitgeber bekommen....

    Kommentar von cornelia1122 cornelia1122

    danke. ich habe es heute über meinen arbeitgeber bekommen....

  • 1
    Antwort von DerHans DerHans

    Seit wann darf eine schwangere Frau nicht putzen? Es gibt sicherlich Möglichkeiten, dich mit leichteren Tätigkeiten zu beschäftigen. Eine Schwangerschaft ist schließlich keine Krankheit. Du legst es aber darauf an, 7 Monate ohne zu arbeiten bezahlt zu werden.

    Kein Wunder dass es Arbeitgeber gibt, sie keine jungen Frauen einstellen.

    Kommentar von cornelia1122 cornelia1122

    Also jetzt ist genug. werd bitte nicht beleidigend ich war bei einem amt wo man mir gesagt hat das industriereiniger für ungeborene extrem schädlich sind !!!! ich bin risikoschwanger weil ich eine vorgeschichte habe !!!! Wehen !!!! Es gibt ein mutterschaftsgesetzt da sthet das alles drin und das sagt jede krankenkasse genauso....der arbeitgeber bekommt das alles über die krankenkasse zurück !!!! Ich würde vorsichtig sein leute anzugreifen die man nicht kennt !!!! und wie gesagt kannst ja googeln da steht es ebenfalls !!!! Habe bröschüren vom arbetsschutzamt und da steht es drin !!!

    Kommentar von cornelia1122 cornelia1122

    Also jetzt ist genug. werd bitte nicht beleidigend ich war bei einem amt wo man mir gesagt hat das industriereiniger für ungeborene extrem schädlich sind !!!! ich bin risikoschwanger weil ich eine vorgeschichte habe !!!! Wehen !!!! Es gibt ein mutterschaftsgesetzt da sthet das alles drin und das sagt jede krankenkasse genauso....der arbeitgeber bekommt das alles über die krankenkasse zurück !!!! Ich würde vorsichtig sein leute anzugreifen die man nicht kennt !!!! und wie gesagt kannst ja googeln da steht es ebenfalls !!!! Habe bröschüren vom arbetsschutzamt und da steht es drin !!!

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Wenn du das so genau weißt, warum hast du denn überhaupt dort angefangen zu arbeiten?

    Kommentar von derprediger derpredigerderprediger

    Auch ich habe zunächst den Eindruck, dass die Fragestellerin unabhängig von der eigentlichen Situation sich eine "schöne Schwangerschaft gestalten will". - Hatte im Betrieb schon einen Parallelfall - zum Glück nur einmal. - Obwohl wir nur "leichte" Mode verkaufen, war es in unserem Fall der "psychische Druck" bei der Arbeit, der im Verein mit einer Risikoschwangerschaft zum Beschäftigungsverbot geführt hat. - Ab da ging's der Mitarbeiterin wunderbar.

    Außerdem scheint unsre Fragestellerin naiv zu sein. - Beschäftigungsverbote werden niemals vom Arbeitgeber ausgesprochen. Das wäre ja vom Grundsatz her gegen seine Interessen. - Nicht mal da hat sie sich richtig informiert und ihre Ärztin scheint auch recht desinteressiert zu sein. - Aber vielleicht weiß die ja mehr.

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    Antwort von Nunuhueper Nunuhueper

    Es gibt einen Betriebsarzt oder Arzt für Arbeitsmedizin für solche Sachen, Dein Arbeitgeber sollte Dir die Adresse sagen. An ihn würde ich mich wenden.

    Kommentar von cornelia1122 cornelia1122

    das darf kein arzt nur wen n was mit dem baby ist !!! bei mir geht es darum das was ich mache ist für das kind nicht gut !!!! das nennt man generelles beschäftigungsverbot und das darf nur der arbeitgeber ausstellen !!! mutterschutz gesetz !!!!! steht im internet

    Kommentar von cornelia1122 cornelia1122

    das darf kein arzt nur wen n was mit dem baby ist !!! bei mir geht es darum das was ich mache ist für das kind nicht gut !!!! das nennt man generelles beschäftigungsverbot und das darf nur der arbeitgeber ausstellen !!! mutterschutz gesetz !!!!! steht im internet

    Kommentar von cornelia1122 cornelia1122

    das darf kein arzt nur wen n was mit dem baby ist !!! bei mir geht es darum das was ich mache ist für das kind nicht gut !!!! das nennt man generelles beschäftigungsverbot und das darf nur der arbeitgeber ausstellen !!! mutterschutz gesetz !!!!! steht im internet

    Kommentar von Nunuhueper NunuhueperNunuhueper

    Liebe Cornelia, ich habe ja verstanden, musst nicht immer gleich mehrere Kommentare schicken. Doch irgendetwas stimmt nicht. Das Amt für Arbeitssschutz ist auch für Deinen Arbeitgeber beratend da, Industriereiniger sind nur unter bestimmten Voraussetzungen giftig, und das Tragen von 5 kg (halber Wassereimer) ist für Schwangere doch zumutbar bei gutem Willen. Wolltest Du nicht gegen einen befristeten Arbeitsvertrag im Mai gerichtlich vor gehen?

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    Antwort von Spike524499 Spike524499

    wende dich an deinen Anwalt, lass ihn ein schreiben aufsetzten das er dazu verpflichtet ist, wenn er dann nicht nach kommt weiter druck machen, irgendwann muss er das ausstellen, und du sagtest Chemi im Spiel, wende dich an die Berufsgenossenschaft, und teile denen das mit, die Kümmern sich unverzüglich darum, im weiterem wenn das nicht alles angestrebt wird Arbeitsgericht, dann kalgst du halt das Arbeitsverbot ein wegen der schwangerschaft, nimm ein artest vom Doc mit und gut ist ;-) erst wenn die Arbeitgeber merken das es schmerzt in der kasse werden die aktiv, im weiterem wenn der dir das nicht ausstellt und dich zur arbeit zwingt, kannst du ihn auf schmerzensgeld wegen der chemi verklagen,

    Gesundheitsgefährdung des Kindes, und dir

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Ein Beschäftigungsverbot wird doch eigentlich sowieso vom Arzt ausgesprochen und nicht vom Arbeitgeber, soweit ich weiß.

    Kommentar von cornelia1122 cornelia1122

    nein !!!! wenn was kmit dem kind ist ja !!!! aber nicht wenn es darum geht das ich keine lasten von 5 kg, keine industriereiniger verwenden darf, nicht ständig in gebückter haltung arbeiten darf !!!! dann kommt es zum generellen arbeitsverbot das muss der arbeitgeber ausstellen !!! siehge mutterschutzgesetz !!!!

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Tut mir Leid. Mir drängt sich hier der Eindruck auf, dass sie mit aller Gewalt während ihrer Schwangerschaft krank sein "will". Das hat der Arbeitgeber scheinbar genau so erkannt. Wenn sie wirklich gefährdet wäre, hätte der Arzt ihr das bescheinigt.

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    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Arbeitsgericht wird dir helfen,geh hin

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