Hallo zusammen,
bevor ich meine Frage stelle, muss ich ein bisschen erklären!
Mein Mann hat 4 Lohnpfändungen, welche durch den Arbeitgeber monatlich (freiwillig von meinem Mann aus) mit insgesamt 550 euro bedient werden! Uns reicht aber der Lohn monatlich nicht aus und haben deshalb schwierigkeiten mit Vermieter und anderen Gläubigern, weil ich Rechnungen nicht bezahlen können! Mein Mann verdient netto 1.950. Bei 4 Unterhaltspflichtigen ist nicht wirklich viel pfändbar.
Nun haben wir dem Arbeitgeber mitgeteilt, er soll die freiwilligen Zahlungen stoppen und nur nach der Pfändungstabelle die Pfändungen bedienen, da wir Geld für unseren Lebensunterhalt benötigen! Der Arbeitgeber weigert sich die Zahlungen einzustellen, weil er meint, dann würde er Ärger mit den Gläubigern bekommen!
Wir haben nun ein Schreiben aufgesetzt und per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt, in welchem wir dem Arbeitgeber untersagen, weitere Zahlungen an Dritte vorzunehmen, und nur noch die Pfändungen nach dem Gesetz zu bedienen.
Bisher haben wir noch keine Antwort bekommen (mein Mann hat gerade auch Urlaub) und auf Anfragen reagiert der Arbeitgeber etwas säuerlich und meint er müsse sich erst noch erkundigen, ob er die Zahlungen einstellen darf oder nicht!
Er kann doch nicht einfach über unser Gehal
Frage nicht richtig gelesen. Genau das wollen sie doch, dass naemlich der Arbeitgeber genau nach Pfaendungsbeschluss abfuehrt und sonst nichts.
Der Arbeitnehmer hat freiwillig mehr Geld ueberweisen lassen, will aber diesen freiwilligen Teil nicht mehr sondern nur noch korrekt nach Pfaendungsbeschluss zahlen. Und da kann sich der Arbeitgeber kaum weigern.
Also ist es nicht rechtens, dass er sich weigert die Zahlungen einzustellen, oder? Wenn er dennoch diese Woche die Zahlungen vornimmt, kann der Rechtsanwalt dann auch rückwirkend für diesen Monat was unternehmen?
In der Fragestellung steht eben nichts vom Pfändungsbeschluß sondern von den Tabellenwerten. Und außerdem kann der Arbeitgeber nicht hellsehen bezüglich weiterer Einkommen...