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Arbeitgeber weigert sich Zahlungen einzustellen!

gefragt von hotbabe69hotbabe69 am 23.02.2009 um 14:19 Uhr

Hallo zusammen,

bevor ich meine Frage stelle, muss ich ein bisschen erklären!

Mein Mann hat 4 Lohnpfändungen, welche durch den Arbeitgeber monatlich (freiwillig von meinem Mann aus) mit insgesamt 550 euro bedient werden! Uns reicht aber der Lohn monatlich nicht aus und haben deshalb schwierigkeiten mit Vermieter und anderen Gläubigern, weil ich Rechnungen nicht bezahlen können! Mein Mann verdient netto 1.950. Bei 4 Unterhaltspflichtigen ist nicht wirklich viel pfändbar.

Nun haben wir dem Arbeitgeber mitgeteilt, er soll die freiwilligen Zahlungen stoppen und nur nach der Pfändungstabelle die Pfändungen bedienen, da wir Geld für unseren Lebensunterhalt benötigen! Der Arbeitgeber weigert sich die Zahlungen einzustellen, weil er meint, dann würde er Ärger mit den Gläubigern bekommen!

Wir haben nun ein Schreiben aufgesetzt und per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt, in welchem wir dem Arbeitgeber untersagen, weitere Zahlungen an Dritte vorzunehmen, und nur noch die Pfändungen nach dem Gesetz zu bedienen.

Bisher haben wir noch keine Antwort bekommen (mein Mann hat gerade auch Urlaub) und auf Anfragen reagiert der Arbeitgeber etwas säuerlich und meint er müsse sich erst noch erkundigen, ob er die Zahlungen einstellen darf oder nicht!

Er kann doch nicht einfach über unser Gehal


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Novitaurus
beantwortet von Novitaurus am 23. Februar 2009 14:22
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Nimm Dir umgehend einen Anwalt. Der kann dem Arbeitgeber einen Brief schreiben, welcher sicher "wirkt".


svanny
beantwortet von svanny am 23. Februar 2009 14:23
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Würde dir auch zum Anwalt raten. Ansonsten werdet ihr eben zum Gläubiger des Arbeitgebers und lasst diesem mal einen Mahnbescheid zukommen.


anonym
beantwortet von docbde am 23. Februar 2009 14:23
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Nein, kann er natürlich nicht. gegebenenfalls hat er sich damit dann sogar selbst in den Finger geschnitten. Dann muss er euch nämlich die zuviel gezahlten Lohnteile ersetzten. Für euch wäre das super: Ihr habt das Gehalt und die Schulden sind auch niedriger geworden ;-)


anonym
beantwortet von DianaWs am 23. Februar 2009 14:23
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nein, aber er darf doch zumindest die Gelegenheit haben sich zu erkundigen, oder? Und wenn er dann Eurer Forderung nicht nachkommt, geht ihr zu einem Anwalt.

Kommentar von Simple_avatar2smallhotbabe69 am 23. Februar 2009 14:32

Das ganze hat schon Anfang vom Monat angefangen, wir haben ihm auch sämtliche Telefonnummer und alles besorgt, er macht nur nichts daraus! ist ja nicht so als ob er keine Zeit gehabt hätte!


zj1000
beantwortet von zj1000 am 23. Februar 2009 14:23
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Ihr lastet dem Arbeitgeber eine Menge an Verwaltungsaufwand auf und beschwert euch noch. Die Pfändungen muß er nach dem Pfändungsbeschluß abführen solange er keine anderen Angaben vom Gerichtsvollzieher bekommt - da könnt Ihr schreiben was Ihr wollt, das haben sicher schón viele versucht.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 23. Februar 2009 14:32

Frage nicht richtig gelesen. Genau das wollen sie doch, dass naemlich der Arbeitgeber genau nach Pfaendungsbeschluss abfuehrt und sonst nichts.
Der Arbeitnehmer hat freiwillig mehr Geld ueberweisen lassen, will aber diesen freiwilligen Teil nicht mehr sondern nur noch korrekt nach Pfaendungsbeschluss zahlen. Und da kann sich der Arbeitgeber kaum weigern.

Kommentar von Simple_avatar2smallhotbabe69 am 23. Februar 2009 14:33

Also ist es nicht rechtens, dass er sich weigert die Zahlungen einzustellen, oder? Wenn er dennoch diese Woche die Zahlungen vornimmt, kann der Rechtsanwalt dann auch rückwirkend für diesen Monat was unternehmen?

Kommentar von Ea35a73f3e3cf8fd4ab2d59fb2a9dd93smallzj1000 am 23. Februar 2009 14:35

In der Fragestellung steht eben nichts vom Pfändungsbeschluß sondern von den Tabellenwerten. Und außerdem kann der Arbeitgeber nicht hellsehen bezüglich weiterer Einkommen...

Kommentar von Simple_avatar2smallhotbabe69 am 23. Februar 2009 14:35

Die Pfändungen soll er ja bedienen, aber nicht mehr zahlen als rechtlich erlaubt!!! Sprich unsere freiwilligen Zahlungen einstellen!

Kommentar von Ea35a73f3e3cf8fd4ab2d59fb2a9dd93smallzj1000 am 23. Februar 2009 14:37

Das darf er aber nicht von sich aus -da muß der Gerichtsvollzieher entscheiden

Kommentar von Simple_avatar2smallhotbabe69 am 23. Februar 2009 14:40

Mit unserem Gerichtsvollzieher habe ich schon vor zwei Wochen tel. und der meinte, was freiwillig gezahlt wird, wäre unsere Sache ob wir zahlen oder nicht! Sprich GV hat nur Einwirkung auf pfändbaren Lohn, mehr nicht. Der Arbeitgeber müsse aber den pfändbaren Teil abziehen und abführen. Habe dem Arbeitgeber auch die Telnr des GV gegeben aber der meldet sich bei dem einfach nicht und unternimmt auch sonst nichts was für die Klärung forderlich wäre.


hotbabe69
beantwortet von hotbabe69 am 23. Februar 2009 14:29
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Wir haben dem Arbeitgeber schon vor 2 Wochen Telefonnumer und Handy des zuständigen Gerichtsvollziehers gegeben! Seither heißt es wir müssten einfach abwarten können. Allerdings geht schon diesen Mittwoche die erste Zahlung raus! Ob er Mehraufwand hat oder nicht, es ist trotzallem unser Gehalt und wir bestimmen was wir damit machen. Wie eine Pfändung zu bedienen ist, meint er nur hätte er keine Ahnung, deshalb wäre es so einfacher für IHN, aber wir haben kein Geld! Anwalt ist gute Idee, muss ich dann aber auch wieder zahlen, naja ich werde es so versuchen! Vielen Dank an alle Antworten!!!!


anonym
beantwortet von BSE2810 am 28. Februar 2009 22:13
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Sofort Pfändungsschutz beantragen nach § 850 ZPO der antrag ist formlos beim zustädigen amtsgerich zu stellen.


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