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Arbeitgeber weigert sich Zahlungen einzustellen!

Frage von hotbabe69 hotbabe69

Hallo zusammen,

bevor ich meine Frage stelle, muss ich ein bisschen erklären!

Mein Mann hat 4 Lohnpfändungen, welche durch den Arbeitgeber monatlich (freiwillig von meinem Mann aus) mit insgesamt 550 euro bedient werden! Uns reicht aber der Lohn monatlich nicht aus und haben deshalb schwierigkeiten mit Vermieter und anderen Gläubigern, weil ich Rechnungen nicht bezahlen können! Mein Mann verdient netto 1.950. Bei 4 Unterhaltspflichtigen ist nicht wirklich viel pfändbar.

Nun haben wir dem Arbeitgeber mitgeteilt, er soll die freiwilligen Zahlungen stoppen und nur nach der Pfändungstabelle die Pfändungen bedienen, da wir Geld für unseren Lebensunterhalt benötigen! Der Arbeitgeber weigert sich die Zahlungen einzustellen, weil er meint, dann würde er Ärger mit den Gläubigern bekommen!

Wir haben nun ein Schreiben aufgesetzt und per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt, in welchem wir dem Arbeitgeber untersagen, weitere Zahlungen an Dritte vorzunehmen, und nur noch die Pfändungen nach dem Gesetz zu bedienen.

Bisher haben wir noch keine Antwort bekommen (mein Mann hat gerade auch Urlaub) und auf Anfragen reagiert der Arbeitgeber etwas säuerlich und meint er müsse sich erst noch erkundigen, ob er die Zahlungen einstellen darf oder nicht!

Er kann doch nicht einfach über unser Gehal

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Antworten (7)

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    Antwort von docbde docbde

    Nein, kann er natürlich nicht. gegebenenfalls hat er sich damit dann sogar selbst in den Finger geschnitten. Dann muss er euch nämlich die zuviel gezahlten Lohnteile ersetzten. Für euch wäre das super: Ihr habt das Gehalt und die Schulden sind auch niedriger geworden ;-)

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    Antwort von svanny svanny

    Würde dir auch zum Anwalt raten. Ansonsten werdet ihr eben zum Gläubiger des Arbeitgebers und lasst diesem mal einen Mahnbescheid zukommen.

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    Antwort von Novitaurus Novitaurus

    Nimm Dir umgehend einen Anwalt. Der kann dem Arbeitgeber einen Brief schreiben, welcher sicher "wirkt".

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    Antwort von BSE2810 BSE2810

    Sofort Pfändungsschutz beantragen nach § 850 ZPO der antrag ist formlos beim zustädigen amtsgerich zu stellen.

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    Antwort von hotbabe69 hotbabe69

    Wir haben dem Arbeitgeber schon vor 2 Wochen Telefonnumer und Handy des zuständigen Gerichtsvollziehers gegeben! Seither heißt es wir müssten einfach abwarten können. Allerdings geht schon diesen Mittwoche die erste Zahlung raus! Ob er Mehraufwand hat oder nicht, es ist trotzallem unser Gehalt und wir bestimmen was wir damit machen. Wie eine Pfändung zu bedienen ist, meint er nur hätte er keine Ahnung, deshalb wäre es so einfacher für IHN, aber wir haben kein Geld! Anwalt ist gute Idee, muss ich dann aber auch wieder zahlen, naja ich werde es so versuchen! Vielen Dank an alle Antworten!!!!

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Ihr lastet dem Arbeitgeber eine Menge an Verwaltungsaufwand auf und beschwert euch noch. Die Pfändungen muß er nach dem Pfändungsbeschluß abführen solange er keine anderen Angaben vom Gerichtsvollzieher bekommt - da könnt Ihr schreiben was Ihr wollt, das haben sicher schón viele versucht.

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Frage nicht richtig gelesen. Genau das wollen sie doch, dass naemlich der Arbeitgeber genau nach Pfaendungsbeschluss abfuehrt und sonst nichts.
    Der Arbeitnehmer hat freiwillig mehr Geld ueberweisen lassen, will aber diesen freiwilligen Teil nicht mehr sondern nur noch korrekt nach Pfaendungsbeschluss zahlen. Und da kann sich der Arbeitgeber kaum weigern.

    Kommentar von hotbabe69 hotbabe69

    Also ist es nicht rechtens, dass er sich weigert die Zahlungen einzustellen, oder? Wenn er dennoch diese Woche die Zahlungen vornimmt, kann der Rechtsanwalt dann auch rückwirkend für diesen Monat was unternehmen?

    Kommentar von zj1000 zj1000zj1000

    In der Fragestellung steht eben nichts vom Pfändungsbeschluß sondern von den Tabellenwerten. Und außerdem kann der Arbeitgeber nicht hellsehen bezüglich weiterer Einkommen...

    Kommentar von hotbabe69 hotbabe69

    Die Pfändungen soll er ja bedienen, aber nicht mehr zahlen als rechtlich erlaubt!!! Sprich unsere freiwilligen Zahlungen einstellen!

    Kommentar von zj1000 zj1000zj1000

    Das darf er aber nicht von sich aus -da muß der Gerichtsvollzieher entscheiden

    Kommentar von hotbabe69 hotbabe69

    Mit unserem Gerichtsvollzieher habe ich schon vor zwei Wochen tel. und der meinte, was freiwillig gezahlt wird, wäre unsere Sache ob wir zahlen oder nicht! Sprich GV hat nur Einwirkung auf pfändbaren Lohn, mehr nicht. Der Arbeitgeber müsse aber den pfändbaren Teil abziehen und abführen. Habe dem Arbeitgeber auch die Telnr des GV gegeben aber der meldet sich bei dem einfach nicht und unternimmt auch sonst nichts was für die Klärung forderlich wäre.

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    Antwort von DianaWs DianaWs

    nein, aber er darf doch zumindest die Gelegenheit haben sich zu erkundigen, oder? Und wenn er dann Eurer Forderung nicht nachkommt, geht ihr zu einem Anwalt.

    Kommentar von hotbabe69 hotbabe69

    Das ganze hat schon Anfang vom Monat angefangen, wir haben ihm auch sämtliche Telefonnummer und alles besorgt, er macht nur nichts daraus! ist ja nicht so als ob er keine Zeit gehabt hätte!

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