Arbeitgeber verstösst Regelmässig gegen Arbeitszeitgesetz kann ich schadensersatz fordern

6 Antworten

Ich kann dir nur sagen: Hau mal auf den Tisch und mach deinem Chef klar, dass das so nicht geht.

Über die zulässigen Arbeits- und Ruhezeiten kannst du dich ganz leicht im Netz belesen, aber ich kann dir sagen, dass dir mindestens 30 Minuten Pause ab einer Arbeitszeit von 4 bis 8 Stunden zustehen, und bei einer längeren Arbeitszeit, als 8 Stunden, 45 Minuten. Wenn du ohne Pause durcharbeitest, ist eine korrekte Arbeitsweise nicht mehr gewährleistet, da du keine Erholung hast. Dadurch sind Fehler vorprogrammiert. Genauso verhält es sich auch mit den Ruhezeiten zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn.

Das Problem ist heutzutage, dass Arbeitnehmer sich nicht trauen, sich zu wehren, weil sie um ihren Job fürchten. Kann ich auch verstehen, denn sollte es zu einer arbeitsgerichtlichen Verhandlung kommen, und der Arbeitnehmer gewinnt, wäre das Spießrutenlaufen wohl vorprogrammiert... Somit kann ich dir nur raten, dem Chef bestimmt, aber nicht unhöflich, klar zu machen, dass es so nicht geht.

Ich will jetzt schauen das ich etwas anderes bekomme, dann kündigen und vor gericht geht das

@Goetzwhite92

Auf Einhaltung der Arbeitszeit klagen geht nur während des Jobs, nicht im nachhinein.

Aber die Gewerkschaft und die Gewerbeaufsicht kannst du informieren, damit die da mal genauer hinschauen!

Als erstes:

Gewerkschaftsmitglied werden.

Als zweites:

Beid er Gewerkschaft beraten lassen, wie vorgehen.

Als Drittes: An den Betriebsrat wenden, Abhilfe fordern.

Als viertes:

Wenn das alles nix hilft, dann vors Arbeitsgericht ziehen, dazu Anwaltliche Hilfe besorgen!

Ja und geht das auch noch nach ner kündigung weil würde mich vorher gern nach was anderem umsehen

@Goetzwhite92

Umsehen kannst du dich sofort.

Punkt 1-3 geht am besten sofort. Vielleicht kann ja Abhilfe geschaffen werden.

Punkt 4 geht nur während des laufenden Jobs...im Nachhinein auf Einhaltung des ArbZG uzu klagen macht ja keinen Sinn.

Kündigen würde ICH erst, wenn ich was Neues in der Tasche habe! Aus einem laufenden Job heraus findet sich leichter was.

Den Wechselwunsch begründest du in Gesprächen mit dem Wunsch nach beruflicher Weiterentwicklung. Auf gar keinen Fall erwähnen, dass du wegen unzumutbarer Bedingungen gehst...das ist Arbeitgeberbashing und ein NoGo im Bewerbungsprozess!

Hier wird gegen soviele Gesetze verstoßen, daß man hier gar nicht darauf eingehen kann; der AG macht sich hier teilweise sogar strafbar; eine Anzeige bei den zuständigen Behörden wäre hier angebracht...ansonsten suche Dir schnellstens einen neuen Job...

Das ding isses halt das ich " kein leben" mehr hab ich kann mich nich um papierkram kümmern keine hobbys oder so meine beziehung geht kaputt und gesundheitlich warnt mein arzt schon aber wen wunderts ich hab im monat maximal 2 samstage wenns hochkommt und dann halt die sonntage aber unter der woche morgens 6:30-7:00 bis xD open end also spass bei seite 20:00-21:00

Das ding isses halt das ich " kein leben" mehr hab ich kann mich nich um papierkram kümmern keine hobbys oder so meine beziehung geht kaputt und gesundheitlich warnt mein arzt schon aber wen wunderts ich hab im monat maximal 2 samstage wenns hochkommt und dann halt die sonntage aber unter der woche morgens 6:30-7:00 bis xD open end also spas bei seite 20:00-21:00