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Arbeitgeber versäumt Meldung bei Krankenkasse. Nun dicke Nachzahlung. Wer muss zahlen?

Frage von parlox parlox

Hallo Leute Ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber (sparkasse) als Student angefangen, nebenbei zu arbeiten, 750 €/ Monat. Ich war also befreit von Krankenkassenzahlungen über den Arbeitgeber und habe als Student selbst 60 € / Monat an meine Krankenkasse gezahlt. Irgendwann wurde mir dann ein richtiger Vollzeitjob angeboten. Ich war zwar noch Student, habe den Job aber angenommen.Nun war ich noch in der Uni eingetragen, verdiente aber schon über 2.000 € / Monat.

Soweit wie ich informiert bin, hätte mein Arbeitgeber den Wechsel von "Teilzeit-Student" auf "Vollzeit-Angestellter" bei meiner Krankenkasse melden müssen, damit die Krankenkasse ab diesem Moment nicht mehr von mir den monatlichen Studentenbeitrag von 60 € verlangt, sondern dies automatisch meinem Gehalt entsprechend vom Gehalt abgezogen wird. Mein Arbeitgeber hat es jedoch versäumt, dies bei der Krankenkasse zu melden. Dies hat zur Folge, dass meinem Vollzeitgehalt seit 1 1/2 Jahren keine Krankenkassenbeiträge abgezogen worden sind. Ich kenne mich damit nicht aus.

Jedenfalls ist das vor einigen Monaten rausgekommen: Mein Arbeitgeber muss für die letzten 1 1/2 Jahre meinen Lohn neu berechnen, selber über 4.000 € an Krankenkasse nachzahlen, und ich auch. Hab nun also 4.000 € Schulden bei meinem Arbeitgeber, welche er sich monatlich von meinem Gehalt stückweise wiederholt.Darf er das?Wer haftet/ist schuld?LG

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Antworten (4)

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    Antwort von possel possel

    Aua, das kann noch kompliziert werden, aber ich denke, hier steht primär der Arbeitgeber in der Verantwortung für die korrekte Anmeldung der Sozialbeiträge - ich würde ihm mal $28 SGB IV vorlesen: "Gemäß § 28 e Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag – also auch die Beiträge zur gesetzlichem Krankenversicherung – zu zahlen, wobei er dem Arbeitnehmer gegenüber einen Anspruch auf den von mir zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (§ 28 g SGB IV) hat. Diesen Anspruch kann er allein durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend machen. Einen unterbliebenen Abzug darf der Arbeitgeber gem. § 28 g SGB IV nur bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachholen. Hiernach hat der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann Rückforderungsansprüche, wenn der Abzug ohne sein Verschulden unterblieben ist.

    Ob dir hier allerdings eine Verletztung Deiner Pflichten nach § 28 o Abs. 1 SGB IV vorzuwerfen ist ist eine andere Sache....

    Frag vielleicht noch mal unter www.forum-krankenversicherung.de, da sind recht kompetente Leute!

    Kommentar von parlox parlox

    vielen dank!

    auch danke für den link tip! mir gehts jedoch weniger um die krankenkasse, als um das recht / unrecht des arbeitgebers und seines vorgangs. was der arbeitgeber jetzt darf und was nicht. also arbeitsrecht.

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    Antwort von Doctores Doctores

    Du hast als AN auch Pflichten , so auch jede veränderung deiner Einkommenverhältnisse sofort den verschiedenen Institutionen unaufgefordert mitzuteilen.

    Jede Partei trägt seinen Pflichtanteil, also du deinen.

    Sei zu frieden das dein AG in Vorkasse gegangen ist.

    Schuldfrage ist jetzt glaub ich geklärt.

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    Antwort von Sejona Sejona

    ihr beide müsst bezahlen. dein chef ist zwar dran schuld aber du hättest ja auch bezahlen müssen. somit hast du auch mehr geld behalten als du durftest. aber vllt kann man das ja mit deinem chef intern abklären.... aber ihr beide müsst bezahlen - dein chef mehr als du

    Kommentar von parlox parlox

    genau, klar habe ich mehr einbehalten als ich hätte dürfen. ungerecht ist es natürlich nicht, dass ich nachzahlen soll. andererseit, und darum geht es mir, bringen mich diese nachzahlungen total aus dem plan, weil ich damit natürlich nicht gerechnet habe. hätte der arbeitgeber mich angemeldet, müsste ich nicht jetzt eine fette nachzahlung zahlen.

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    Antwort von feenwinkel feenwinkel

    Gute Frage. Du hast 1 1/2 Jahre nichts gemerkt?

    Kommentar von parlox parlox

    Das tut nichts zum thema. als berufsanänger hat man mehr als genug anderer probleme. und ja, ich hab nichts gemerkt, weil ich mich mit sowas nicht beschäftige. ich bekomme mein gehalt, und gut ist. ich analysiere da nichts. war wohl nicht klug im nachhinein. aber wie gesagt, das tut jetzt hier nichts zur sache.

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