2

Arbeitgeber verrechnet Überstunden mit Urlaub

Frage von Freiburger Freiburger

In dem Betrieb, bei dem ich einen 400€ Job ausführe, fallen regelmässig längere Arbeitszeiten an, so das die eigentliche steuerfreie 400€ Verdienstgrenze überschritten würde. Der Arbeitgeber geht nun hin, und lässt diese Zeit als Guthaben, anschreiben. Diese Guthabenzeit rechnet er dann aber auf die Urlaubszeiten an. Das heisst er bezahlt die Urlaubstage nicht,sonder zieht die Zeit vom Guthaben ab. Was lässt sich gegen diese Vorgehensweise unternehmen? Und für welchen Zeitraum lassen sich eventuelle Ansprüche nachwirkend rückforden?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 2
    Antwort von Biggi2000 Biggi2000

    Unabhängig von der Gutschrift der Mehrarbeit als bezahlte Freizeit (Urlaub) , steht Dir selbstverständlich der normale Urlaub nach Tarif zu. Falls der Arbeitgeber das nicht kapiert , würde ich die Gewerkschaft einschalten.

    Kommentar von MrsHyde MrsHydeMrsHyde

    Es gibt leider immer wieder Schwarze Schafe, die bei Geringfügiger Beschäftigung Zeitverträge ohne jeglichen bezahlten Urlaub abschließen. In der derzeitigen Situation ist es für den Arbeitnehmer schwer, sich dagegen zu wehren. Dann bekommt den Job schlichtweg ein Anderer.

    Kommentar von Freiburger Freiburger

    Danke für die Antwort. Leider ist in dieser Firma niemand gewerkschaftlich organisiert.

  • 1
    Antwort von coolpix coolpix

    Hoffentlich hast du noch deine Arbeitseinsatzpläne???? Aus diesen geht hervor was du an Zeit gearbeitet hast, und somit kannst du beweisen was dir noch an Stunden über die 400.-€ Grenze zu zahlen ist. Mache dies deinen Arbeitgeber klar...teile im ganz unmissverständlich mit das eine höhere Stundenleistung nicht Gesetzlich ist und du für Mehrarbeit dein Geld verlangst, das dein Urlaub lt. Gesetz zu zahlen ist ansonsten wirst du ihn bei dem Gesetzgeber (beispiel auch beim Finanzamt) melden am besten per Anwalt ( den muß er dann auch noch zahlen ). Du wirst zwar damit erstmal deinen Job los ( er muß dich ordentlich kündigen) aber ein Ausbeuter bekommt endlich wieder mal einen Denkzettel. Informiere auch anschliesend hierrüber deine Arbeitskollegen. Auch mein Exchef hatte so Allüren bis eine Aushilfe aufmuckte inzwischen haben alle Aushilfen die Gesetzlichen Rechte.

    Kommentar von Freiburger Freiburger

    Hallo coolpix.

    Erklärend auch für alle vorangegangenen Kommentare, möchte ich hier noch einmal die Situation genauer schildern.

    Es handelt sich um einen kleineren Speditions u. Kurierdienst welcher aber auch global agiert (Luftfracht).

    Alle Mitarbeiter im Lager (7 Pers.)arbeiten auf 400€ Basis. Dazu gibt es zwei Vollzeitbeschäftigte als Lagerleiter.

    Die regelmässige Arbeitszeit für alle Minijobber gilt MO-Fr ab:17:00 Uhr und jeden 2. Samstagmorgen. Die durchschnittliche Arbeitszeit liegt bei 3-4 Std. Da kommen natürlich schnell, mehr als die (für 400€)erforderlichen 59 Monatsstunden beisammen.

    Diese Mehrarbeit wir auf einem Sammelkonto gutgeschrieben. Wenn jetzt ein Mitarbeiter mal Urlaub nimmt, bekommt er die 400€ ausbezahlt, aber die "Fehlstunden" weden von diesem Guthaben abgezogen. Gleichermaßen werden auch Krankmeldungen behandelt, also keine Bezahlung.

    Ganz interesasant wird es erst einmal bei "Kündigungen". Das läuft dann so ab, das der Lagerleiter auf Dich zukommt und dir mitteilt, das ab morgen auf dein weiteres erscheinen verzichtet wird (also nix mit schriftlicher Kündigung oder gar Frist).

    Ich weiß inzwischen, das diese Vorgehensweise eine Verstoß gegen das Arbeitsteilzeitgesetz darstellen. Zudem habe ich jetzt erst einmal alle mein Kollegen informiert und noch ist die Stimmung derart, das wir gemeinsam etwas unternehmen möchten (? einige haben nur dieses Job, sind also abhängiger als zwei weitere Jobber und ich, die diese Arbeit als Nebenbeschäftigung ausführen).

    Mir würde es also weniger ausmachen,notfalls die gesetzlichen Rechte per Anwalt durchzusetzen zu versuchen, auch wenn ich damit diese Beschäftigung verlieren würde.

    Lieber wäre mir aber, wenn es erst mal auf einem anderen aber ebenso druckvolem Weg gehen könnte. So ganz friedlich wird es aber wohl nicht gehen. Habe jetz erst mal die gesetzlichen Bestimmungen, im Aushang, veröfentlich und erlebt , dass die Personalcheffin bereits am kochen ist.

    Okay, hier also noch ein paar konkrete Fragen. Das mit dem Finanzamt habe ich nicht so richtig verstanden, inwiefern läßt sich das als ü"berzeugendes Argument" verwenden?

    Ist der Lagerleiter als solches überhaupt berechtigt Kündigungen auszusprechen, oder kann das nur durch die Geschäftsleitung erfolgen?

    Für den gesammten Zeitraum der letzten 14 Monate kann ich jede geleistete Arbeitsstunde belegen. Wie weit können unbezahlte Urlaubstage nachgefordert werden?

    Und was kostet würde es ca. kosten einen Anwalt einzuschalten?

    Hatte auch schon mal daran gedachtdem Arbeitgeber gegenüber anzudeuten, eventuel die örtliche Presse einzschalten, und diese Methoden etwas öffentlicher zu machen.

    zunächst würde ich aber gerne noch einmal fragen, ob hier noch jemand weitere Iddeen hat, welche auf ein eventuell für alle Beteiligten einvernehmlicher Lösung hinauslaufen könnten?

    Danke.

    Kommentar von coolpix coolpixcoolpix

    Finanzamt: Die Erklärung... läßt er Sie Mehrarbeit und das auf Dauer ausführen ist es keine geringfügige Beschäftigung mehr sondern eine Abgabenpflichtige das heißt Steuern, Versicherung, Sozialabgaben, Krankenkasse und somit macht er sich Strafbar. Kündigen kann nur der direkte Vorgesetzte also nicht ein Irgendlagerleiter. Es gibt eine Anwaltshotline die man für wenig Geld nutzen kann um so erste Hilfe zu erhalten. Das Ding ist sehr Komplexer Betrug an den Mitarbeitern HIER WÜRDE ich nur mit dem Anwalt Arbeiten. (Kannst dich auch da über die Kosten informieren und erhälst auch sicher die Auskunft das aller guter letzt der Arb. geber die kosten tragen muß

    Kommentar von coolpix coolpixcoolpix

    Ach ich habe noch einen Vorschlag: Bitte Deinen Chef schriftlich doch um einen Gesprächstermin zu Sache und teile ihm mit das du als Gesprächseuge(rechtlich berechtigt) die örtliche Presse mitbringen würdest. Da kannste mal schauen wie der guckt.

  • 1
    Antwort von Werniman Werniman

    Versteh ich das richtig: Statt dir die Guthabenzeit (für die du ja auch bezahlt werden willst) als zusätzlichen bezahlten Urlaub zu gewähren,zieht er das in dieser Zeit verdiente Geld sogar noch von dem Geld ab,welches du im Urlaub bekommen würdest ? Find ich eine riesige Sauerei,denn in dem Fall hättest du ja die Überstunden für nen feuchten Händedruck gemacht. Geh zum Anwalt für Arbeitsrecht oder zur Gewerkschaft.

    Kommentar von Freiburger Freiburger

    Hallo, ja natürlich ist das eine Ungerechtigkeit (Sauerei), aber genau deshalb versuche ich ja hier einige Lösungsvorschläge zu finden.

  • 1
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Er muss Dir die Überstunden als bezahlten Urlaub gewähren.

    Kommentar von Freiburger Freiburger

    Dank. "Er muss" liest sich ganz gut. Hoffentlich versteht er das dann auch so.

  • 1
    Antwort von Lurchie Lurchie

    Guck mal unter http://www.ra-sehn.de - ist ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt, der auch einen gut gefüllten Blog mit rechtlichen Tipps hat.

    Kommentar von Freiburger Freiburger

    Vielen Dank, eine interessante und informative Seite. Zunächst würde ich aber erst einmal versuchen, die gesetzlichen Ansprüche ohne RA durchzusetzen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.