Arbeitgeber verletzt die Schweigepflicht

6 Antworten

selbstverständlich.

mit 24 jahren, auch wenn du noch bei mama wohnen solltest, hat der AG kein Recht solche Infos raus zu geben.

Ich würde zum Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen.

Wenn du keine Rechtschutz für Arbeitsrecht hast, noch folgende Info. Die Rechtschut in arbeitsrechlichen Dingen zahlt erst ab Klageverfahren. Du müsstest also erst mal den Anwalt selber bezahlen.

Weiterhin kannst du auch Strafanzeige bei der Polizei wegen Verletzung der Schweigepflicht stellen. DAs ist kostenlos für jeden Bürger. Lass dir aber von deiner Mutter ein Schriftstück unterzeichnen indem drin steht, wann was der ARbeitgeber zu ihr gesagt hat. Dann haste direkt den Beweis für die Polizei.

Dat is ja mal frech von dem Menschen.

Du könntest dich als Erstes nach dem Datenschutzbeauftragten des Betriebs erkundigen und ihm den Fall schildern. Solltest du dort keinen Erfolg haben, wäre der Datenschutzbeauftragte des Landes eine Möglichkeit.

Diese Sache ist definitiv nicht in Ordnung und sollte durchaus mal gerügt werden. Andererseits ist es aber doch verhältnismäßig geringfügig, so dass ich mich fragen würde, ob weitere juristischen Schritte Sinn machen würden.

Gehe zum Anwalt aber naja wegen so einer kleinen aussage wird glaub nicht viel passieren.

warum ist das so schlimm? wirklich nen prozess oder sowas kannst du deswegen nicht anzetteln, bringt sowieso nix...

wenn alle so denken, wird den schwarzen schafen nie das handwerk gelegt. Wenn alle nur meckern und keiner was unternimmt, ändert sich auch nichts. Das ist Dorf-Denken.

@Lissi7474

Das ist nicht Dort-Denken! Was ist denn so schlimm da dran?! Außerdem erreichst du damit nichts? Dein Arbeitgeber ist durchaus berechtigt sowas an deine Mutter weiter zu geben!

@BBLstudent

Ist er nicht. Der AG hat Schweigepflicht gegenüber anderen Arbeitgebern und sonstigen Dritten, somit auch der Mutter gegenüber.

Kindergarten, sorry.

Ich wüsste jetzt nicht, dass dein Arbeitgeber eine Schweigepflicht hat, wenn du krank bist. Er hat ja keine Diagnosen weitergegeben und er hat auch kein Betriebsgeheimnis gelüftet.

der Arbeitgeber darf gegenüber dritten keine Auskünfte erteilen. Das ist definitv verletzung der schweigepflicht!!!!!

@Lissi7474

Das ist durchaus richtig. Es handelt sich hierbei aber um keinerlei Daten, welche Schaden oder sonst irgendwas verursachen...

Mein DH gilt lediglich dem Kommentar: 'Kindergarten' ... Das ist Erbsenzählerei, mehr nicht ... Für mich hört sich das folgendermaßen an: 'Du bist mir igendwann mal auf den Fuß getreten und dafür kann ich dir jetzt ans Bein pinklen' ... Und das ist eben 'Kindergarten' ...