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Arbeitgeber verlangt Teilgehalt zurück nach Kündigung

Frage von TheCerb TheCerb

hallo, mein arbeitgeber hat mir ne rechnung von 126 € geschickt, hatte eine Jahresdurchschnitts-20std-woche und die letzten wochen fast komplett frei, is doch nich meine schuld, wenn ich nicht eingesetzt werde?

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Marieke2712 Marieke2712

    Arbeitger & Arbeitnehmer haben Rechte & Pflichten. Der AN muss seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen und der AG muss ihm Arbeit geben, solange er im Vertrag steht. Kann er dies nicht, ist das nicht das Problem des AN.

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    Antwort von chris678 chris678

    Sofern deine Kündigungsfrist noch nicht beendet ist hast du einen Anspruch auf Beschäftigung. Bietest du dem Arbeitgeber deine Arbeitskraft an und er stellt dir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung, so ist der Arbeitgeber im Annahmeverzug und du hast Anspruch auf das Arbeitsentgelt. Da die Arbeitsleistung absoluten Fixschuldcharakter hat (d.h. nicht nachholbar ist) und der Arbeitgeber sich im Annahmeverzug befand erlischt dein Anspruch aus §611 BGB auf Arbeitsentgelt nicht nach §326 I BGB.

    Du musst nichts zurückzahlen, es sei denn du hast kein Annahmeverzugsauslösendes Angebot deiner Arbeitsleistung abgegeben.

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    Antwort von bitmap bitmap

    http://kuerzer.de/annahmeverzug

    Kommentar von TheCerb TheCerbTheCerb

    achdujeh... aber super danke, nur versteh ich nich alles... ich muss es wohl nicht zurückzahlen, weil ich ja auf jeden Fall Arbeitsbereit war..???

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Dabei ist das eigentlich (für einen Fachanwalt) noch verständlich geschrieben. ;-)

    ''ich muss es wohl nicht zurückzahlen''

    Bei Annahmeverzug, nicht.

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    Antwort von GFliebtDich GFliebtDich

    Laß ihn nach Karlsruhe laufen.

    Hättest Du gerne in der Arbeitszeit abgearbeitet.

    Kommentar von TheCerb TheCerbTheCerb

    was meinst du damit ? :) was is in karlsruhe..

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    das höchste Gericht

    Kommentar von chris678 chris678chris678

    Das Bundesverfassungsgericht wird sich nur bedingt für diese Problematik interessieren, erstmal ist deine höchstrichterliche Anlaufstelle bitte das BAG in Erfurt!

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    Antwort von user94 user94

    bist du freelancer?

    Kommentar von TheCerb TheCerbTheCerb

    ne hatte einen jahresvertrag

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    Antwort von frischling frischling

    nee ist bestimmt nicht deine Schuld, aber vielleicht hattest Du Stundenlohn?

    Kommentar von TheCerb TheCerbTheCerb

    klar. .. die hatten sozusagen zu viele arbeiter in der zeit,... im sommer kauft keiner eintrittskarten... daher waren weniger leute gebraucht

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    Antwort von WilliWinzig WilliWinzig

    meine auch nicht

    Kommentar von TheCerb TheCerbTheCerb

    typisch schalker... fühlen sich immer gleich "angegriffen" ... löl

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