hallo, mein arbeitgeber hat mir ne rechnung von 126 € geschickt, hatte eine Jahresdurchschnitts-20std-woche und die letzten wochen fast komplett frei, is doch nich meine schuld, wenn ich nicht eingesetzt werde?
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Marieke2712Marieke2712
Arbeitger & Arbeitnehmer haben Rechte & Pflichten. Der AN muss seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen und der AG muss ihm Arbeit geben, solange er im Vertrag steht. Kann er dies nicht, ist das nicht das Problem des AN.
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chris678chris678
Sofern deine Kündigungsfrist noch nicht beendet ist hast du einen Anspruch auf Beschäftigung. Bietest du dem Arbeitgeber deine Arbeitskraft an und er stellt dir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung, so ist der Arbeitgeber im Annahmeverzug und du hast Anspruch auf das Arbeitsentgelt. Da die Arbeitsleistung absoluten Fixschuldcharakter hat (d.h. nicht nachholbar ist) und der Arbeitgeber sich im Annahmeverzug befand erlischt dein Anspruch aus §611 BGB auf Arbeitsentgelt nicht nach §326 I BGB.
Du musst nichts zurückzahlen, es sei denn du hast kein Annahmeverzugsauslösendes Angebot deiner Arbeitsleistung abgegeben.
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GFliebtDichGFliebtDich
Laß ihn nach Karlsruhe laufen.
Hättest Du gerne in der Arbeitszeit abgearbeitet.
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TheCerbTheCerb was meinst du damit ? :) was is in karlsruhe..
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Guppy194Guppy194 das höchste Gericht
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chris678chris678 Das Bundesverfassungsgericht wird sich nur bedingt für diese Problematik interessieren, erstmal ist deine höchstrichterliche Anlaufstelle bitte das BAG in Erfurt!
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user94 bist du freelancer?
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TheCerbTheCerb ne hatte einen jahresvertrag
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frischlingfrischling
nee ist bestimmt nicht deine Schuld, aber vielleicht hattest Du Stundenlohn?
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TheCerbTheCerb klar. .. die hatten sozusagen zu viele arbeiter in der zeit,... im sommer kauft keiner eintrittskarten... daher waren weniger leute gebraucht
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WilliWinzigWilliWinzig
meine auch nicht
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TheCerbTheCerb typisch schalker... fühlen sich immer gleich "angegriffen" ... löl
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achdujeh... aber super danke, nur versteh ich nich alles... ich muss es wohl nicht zurückzahlen, weil ich ja auf jeden Fall Arbeitsbereit war..???
Dabei ist das eigentlich (für einen Fachanwalt) noch verständlich geschrieben. ;-)
''ich muss es wohl nicht zurückzahlen''
Bei Annahmeverzug, nicht.