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Arbeitgeber verlangt Gebühr für Einstellung & Beendigung der Arbeitstätigkeit

gefragt von tarenrakeen am 11.07.2008 um 19:51 Uhr

Hallo!

Hab 2 Monate in nem Restaurant (Küche) gearbeitet. Aufgrund von Problemen mit dem Chef (und sonstigen Problemen) werde ich wohl in spätestens in 1-2 Monat aufhören dort zu arbeiten. Habe dies auch dem Chef gesagt. Nun meinte ein Mitarbeiter (Bruder vom Chef), dass ich dann ja 80€ für die Einstellung und 80€ für die Beendigung der Arbeitstätigkeiten zahlen muss. Es gibt keinen schriftlichen Vertrag, hab lediglich mündlich mit dem Chef abgesprochen. Jedoch hat er da nix davon gesagt. Ist das zulässig, solche Gebühren zu verlangen??? Für nen Studenten sind 160€ viel Geld!

Vielen Dank für die Antworten!

Gruß Christian


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Reply


LaOla60
beantwortet von LaOla60 am 11. Juli 2008 19:52
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nicht rechtens


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 11. Juli 2008 19:59
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Für was bitte? Das ist die Pflicht eines Arbeitgebers und zwar kostenlos! Wenn er das tatsächlich durchziehen will, würde ich ihn sofort anzeigen!


anonym
beantwortet von piedromolinero am 11. Juli 2008 19:53
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Nein, das ist ganz sicher nicht zulässig!


anonym
beantwortet von Lorelai am 11. Juli 2008 19:54
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Sofern der Chef auf die Zahlungen besteht, lass Dir die Rechtsgrundlage nennen. Das Arbeitsrecht/Tarifrecht kennt definitiv solche Regelungen nicht.Alles Gute.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 11. Juli 2008 19:54
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ein arbeitgeber kann so etwas im arbeitsvertrag niederschreiben.

z.bsp. die kosten erstattet zu bekommen, die ihm entstehen, wenn ein arbeitnehmer vorfristig ( vor ende der kündigungsfrist ) das arbeitsverhältnis beendet.

aber in deinem fall gibt es keinen vertrag, also ist das auch nicht anwendbar.




Kommentar von Simple_avatar6smalldomchef am 11. Juli 2008 20:03

mal was neues. aufgrund welcher rechtsgrundlage darf ein arbeitgeber gebühren für das ausstellen eines arbeitsvertrages erheben? aufgrund welcher rechtsgrundlage darf ein arbeitgeber gebühren für die bearbeitung einer kündigung erheben?
dieses kannst du sicherlich beantworten - danke

p.s. auch ein mündlicher arbeitsvertrag ist ein arbeitsvertrag - es gibt keine formvorschrift

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 11. Juli 2008 20:06

hab ich das so geschrieben? ich schrieb was anderes.

was ich schrieb, kannst du im arbeitsrecht nachlesen.

lass dein zynisches gepinsel!

Kommentar von tarenrakeen am 11. Juli 2008 20:09

und wo kann ich das im Arbeitsrecht nachlesen? Wäre toll, wenn du mir nen § geben könntest...

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 11. Juli 2008 20:12

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/hauptseite.htm

hier kannst du dich ausführlich einlesen zu allen gebieten.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Juli 2008 20:23

Wo willst du was nachlesen? Es gibt keinen §, der es dem Arbeitgeber erlaubt, Gebühren für Einstellung oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erheben. Punkt!

Kommentar von Simple_avatar6smalldomchef am 11. Juli 2008 20:21

sorry, aber du hast klar und deutlich geschrieben "ein arbeitgeber kann so etwas im arbeitsvertrag niederschreiben" hierbei ist es unerheblich ob der arbeitsvertrag schriftlich oder mündlich geschlossen wurde.
ich schreibe nicht zynisch, nur gehen mir leute auf den geist, die etwas behaupten, ohne eine sachkunde zu besitzen - damit mußt du leben.

die aktuellen gesetzestexte findest du auf http://www.dejure.org

Kommentar von tarenrakeen am 11. Juli 2008 20:23

Okay und wo find ich nun das, was zu meiner Sache passt? Welches Gesetzbuch muss ich anschaun? Ist ja ne richtige Flut von Gesetzestexten.

PS: Danke für die Links

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Juli 2008 20:28

Wenn es keinen § gibt, der es dem Arbeitgeber erlaubt, Gebühren zu erheben, für die Einstellung oder beim fristgerechten Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, dann brauchst du kein Gesetz.

Kommentar von Simple_avatar6smalldomchef am 11. Juli 2008 20:44

also, das arbeitsrecht wird im BGB behandelt, buch 2 abschnitt 8, titel 8, $$ 611-630. dejure ist für laien etwas schwierig. hier tummeln sich meist jura-studenten und angehörige juristischer berufe, aber eine gute fundstelle im aktuelle infos zu bekommen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Juli 2008 20:56

''also, das arbeitsrecht wird im BGB behandelt''

Der Vollständigkeit halber: Arbeitsrecht beschränkt sich nicht aufs BGB. Da spielen noch ne Menge anderer Gesetze und Verordnungen eine Rolle. Ist aber für den gefragten Fall nicht relevant.

Kommentar von Simple_avatar6smalldomchef am 11. Juli 2008 21:24

DH: da hast du natürlich recht, nicht nur das BGB beschäftigt sich mit dem arbeitsrecht, es gibt auch viele nebengebiete wie z.b. das tarifvertragsgesetz, arbeitnehmerüberlassungsgesetz, etc, pp.
aber für den vorliegenden fall ist m.e. das BGB schon ausschlaggebend genug und da muß man nicht auch noch die nebengebiete mit heranziehen. stimme dir aber zu 100% zu.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 11. Juli 2008 23:27

@domchef:

ich habe geschrieben, ein arbeitgeber kann so etwas ...z.bsp....

du musst schon richtig lesen, die betonung liegt wo anders.

und es ist statthaft, einen schadensersatz zu verlangen, wenn der arbeitnehmer vorfristig das arbeitsverhältnis beendet.

das ist fakt.

und auf den geist gehst du mir schon lange!

@bitmap:

das es ein § für gebühren gibt habe ich auch nie behauptet, habt ihr heute alle dreckige brillen?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Juli 2008 23:57

@xy wo habe ich denn bitte direkt auf dich geantwortet? Bitte beachten, wo die Antworten stehen.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 12. Juli 2008 00:04

@bitmap:

sorry, aber es schien, als ob du auf mich geantwortet hast, deine antwort steht direkt unter meiner mit dem link.

ohne @-anrede weiß man manchmal nicht wer gemeint ist. hab ich dann wohl falsch verstanden, sorry.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. Juli 2008 00:19

@xy Hm ... ich werd - wenn ich dran denke - in Zukunft ein @ vor die Kommentare machen. Okay?


andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. Juli 2008 19:55
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das ist absolut unzulässig und stellt einen Straftatsbestand dar


Mismid
beantwortet von Mismid am 11. Juli 2008 19:59
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solange du die Kündigungsfristen einhälst, kann kein Arbeitgeber eine Entschädigung verlangen. Achtung: auch ohne schriftlichen Vertrag bleiben gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie mit Vertrag. Wenn du aber nur 2 Monate bisher gearbeitet hast, reichen die 1-2 Monate sicher aus


miccy
beantwortet von miccy am 11. Juli 2008 19:52
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Da es nichts schriftliches gibt,kann er doch nicht wirklich was machen .

Kommentar von tarenrakeen am 11. Juli 2008 19:54

Sicherlich würde dann Aussage gegen Aussage stehen, jedoch interessiert es mich auch so, ob man das verlangen könnte. Mir sagt mein Menschenverstand klar nein, aber gibts da ne Rechtsgrundlage? (am besten mit §)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Juli 2008 19:57

''ob man das verlangen könnte''

Nein, kann er nicht.

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 11. Juli 2008 20:12

dann verlange du 160€ Gebühr je Aktion


domchef
beantwortet von domchef am 11. Juli 2008 20:54
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um abschliessend deine frage zu beantworten, lass es auf dich zukommen. sollte er diese beträge von je 80,00 € in rechnung stellen, besteh darauf das du es schriftlich bekommst und dann schalte die agentur fuer arbeit ein. dort hat jeder betrieb eine betriebsnummer und wird überwacht. schilder dort das geschaeftsgebaren des betriebes, den rest macht die agentur fuer arbeit. solche arbeitgeber sind denen ein dorn im auge und er kann sicherlich mit dem besuch des zollhauptamtes rechnen und dann wird es fuer ihn sehr unangenehm, denn die kommen während der geschäftszeit in uniform und stellen den laden auf den kopf. zum einen hat er kostenlose werbung, lol und die finden immer etwas.
zahl auf keinen fall diese komischen gebühren, lass den rest die agentur für arbeit machen - kostet dich nichts!

Kommentar von tarenrakeen am 11. Juli 2008 21:52

wird wohl das beste sein. trotzdem danke für alle Antworten. :)


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