Ist das wirksam? Die Arztpraxen sind manchmal so voll, dass die sagen, das man erst am nächsten Tag kommen kann! Kann der Arbeitgeber dann Stress machen? Der Arzt würde ja dann auch die Krankmeldung rückdatieren!?
Der Arzt kann dich auch rückwirkend krankschreiben

Normalerweise halten alle Arztpraxen ein paar Termine frei, damit sie solche Fälle dazwischen schieben können. Da mußt du natürlich vor 8Uhr noch anrufen.

Eine Krankenschreibung kann dir normalerweise auch die Assitenzärztin ausstellen, ohne dass du beim Arzt selber warst. Von dem her könnt es schon ziemlich flott gehn. Ist zumindest bei mir immer so. Andererseits sollte es auch kein problem sein 1, oder spätestens 2 Tage später beim Arzt aufzutauchen.
Eine Assistenzärztin ist eine Ärztin. Oder meinst du eine Sprechstundenhilfe? Die darf die Krankmeldung höchstens vorbereiten, aber unterschreiben muss sie ein Arzt.
Rhiannon am 25. November 2008 14:41 mir aufs hirn klopf ja, klar meint ich die sprechstundenhilfe, sorry. ja, kann gut sein, dass sie dann immer zurückgelaufen ist für eine unterschrift, aber das geht ja auch ziemlich fix, da muss er selber gar nicht warten, dass er endlich drankommt. :)
Rhianon, ist wohl moeglich, aber nicht legal. Theorie u. Praxis!!!

Falls der Arzt Dich auf den nächsten Tag vertröstet, dann kannst Du ihn aber bitten, Dich rückwirkend krank zu schreiben. Das ist nämlich möglich.

Ja das kann dein Arbeitgeber von dir verlangen

Das kann der Arbeitgeber machen, wie er moechte. Manche verlangen schon am ersten Tag ein Attest, andere akzeptieren bis zu drei Tagen, dass sich der Arbeitnehmer auch so auskuriert. Gesetzlich vorgeschrieben ist hier nichts.

Du musst am ersten Krankheitstag deine Krankmeldung vorlegen. Das ist schon richtig so.
Putzibuhbuh am 25. November 2008 14:34 muss nicht sein.
Mariposa68 am 25. November 2008 14:35 Doch. Der Arbeitgeber kann dadrauf bestehen.
Ist nicht immer möglich...mit Fieber gehen die meisten 1-2 Tage später erst! Für solche Fälle kann man ja Rückwirkend datieren!
Mariposa68 am 25. November 2008 14:38 Da kommt auch jeder Arzt nach Hause.
http://inhalt.monster.de/11730de-dep1.asp
Naja ich geh auch meist nicht wegen einem Tag, da sind die bei uns zum Glück recht locker. Aber abgesehen davon hast per Gesetz 2 Karenztage im Jahr .

Das ist eigentlich Gesetz. Es gibt aber viele Arbeitgeber, die sagen, dass man erst am 3. Tag zum Arzt muss- das ist dann kulant.

Steht auch im Arbeitsvertrag. Bei den meisten ist es so, dass man erst ab dem 3. Tag eine Krankmeldung vom Arzt braucht!!! Der Arbeitgeber kann dir aber keinen Stress machen, wenn der Arzt das Datum rückdatiert. Krankmeldung ist Krankmeldung!
Mariposa68 am 25. November 2008 14:33 Das mit den 3 Tagen ist lange vorbei.
Putzibuhbuh am 25. November 2008 14:34 Falsch! Bei mir nicht! Auch nicht da, wo ich vorher war. Bei meiner Schwester ebenfalls (andere Branche).
Mariposa68 am 25. November 2008 14:36 Bei uns schon und wenn der Arbeitgeber am ersten Tag eine verlangt, dann muss er die bringen.
http://inhalt.monster.de/11730de-dep1.asp
Putzibuhbuh am 25. November 2008 14:39 Je nachdem wie es halt festgelegt ist. Aber es gibt eindeutig noch viele Branchen, bei denen es ab dem 3. Tag erst einer AU bedarf.
Mariposa68--->Blödsinn!!!! Ich stelle die AU nämlich SELBER aus!
Mariposa68 am 25. November 2008 14:38 Das ist kein Blödsinn.
Das mit den 3 Tagen ist nach wie vor der Normalfall, auf einen Tag verkürzen die meisten Arbeitgeber nur bei konkretem Verdacht des Blaumachens.
Putzibuhbuh am 25. November 2008 14:41 Ganz Genau!
Mariposa68 am 25. November 2008 14:44 Naja, wenn ihr meint....
Mariposa68 am 25. November 2008 14:45 Wenn der Arbeitgeber die Krankmeldung am ersten Tag verlangt, dann muss er die auch vorlegen.
http://inhalt.monster.de/11730de-dep1.asp
Putzibuhbuh am 25. November 2008 14:53 Ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich habe doch geschrieben, dass es so gehandhabt wird, wie der ARBEITGEBER das festlegt! Üblich ist es aber mit 3 Tagen!
Mariposa68 am 25. November 2008 14:57 (meine Kollegen beschweren sich auch schon, das ich nicht bei der Sache bin. Hab Mega-Kopfweh) Sorry :-(
Putzibuhbuh am 25. November 2008 14:59 Kein Problem mal eine Kopfwehpille rüberschieb ;-)
Hallo, meines Wissens nach kann der Arbeitgeber das prinzipiell verlangen. Wenn der Arzt Dir jedoch erst für den nächsten Tag einen Termin gibt kann dein Arbeitgeber nichts dagegen sagen. Liebe Grüße und gute Besserung!
Na da hast du dir die Antwort doch schon selber gegeben! Natürlich kannst du auch erst am zweiten Tag zum Arzt. WIchtig ist, wenn du ab dem ersten Tag eine AUB vorlegen musst, dass die dann zurück datiert wird. Anders sieht es aber aus, wenn du im Urlaub erkrankst, wenn du die Urlaubstage gutgeschrieben haben willst, solltest du dann am ersten Tag zum Arzt gehen. Außer es liegen wichtige Gründe vor( Bettlägrigkeit o.ä.)

Soweit ich informiert bin, muß ein "gelber" Zettel erst dann vorgelegt werden, wenn Du länger als 3 Tage krank bist. Das kann der AG aber individuell regeln. Solltest Du allerdings Freitag oder Montag fehlen, mußt Du sofort eine ärztliche Krankmeldung vorlegen, da das Wochenende miteingerechnet wird.
3 Tage Rückwirkend ist immer möglich... P.S. Idioten-Chef hast du da an der Bage!
Nach meiner Kenntnis bis Du nicht verpflichtet zum Arzt zu gehen, wenn es sich erkennbar um eine Erkrankung handelt, deren Ende fuer die naechsten 2-3 Tage absehbar ist. Z. B. Durchfall. Sicher ist, dass der Arbeitgeber sofort am 1. Fehltag zu benachrichtigen ist. Auch die voraussichtliche Dauer muss mitgeteilt werden. Eine Verpflichtung die Ursache der Erkrankung zu erklaeren besteht nicht. Ist aber normalerweise ueblich. Wenn jemand z. B. schwere Zahnschmerzen hat und geht morgens zum Zahnarzt, der zieht den Zahn oder sonstwas. Das waere ein weiteres Beispiel fuer nichtnotwendige Krankschreibung.
Ich nehme noch einmal den Durchfall: Das dauert normalerweise 24 Stunden. Klar kann man nicht arbeiten, weil man stark geschwaecht ist. Man kann auch nicht aus dem Haus, na ja .....! Wenn der Durchfall den 2. Tag anhaelt, muss man sowieso aerztlichen Rat holen. Aber wie gesagt, Durchfall dauert 1 max. 1,5 Tage.

Eine Krankmeldung beim Arbeitgeber ist sofort vorzunehmen; hiervon ist zu unterscheiden die vorlage der Bescheinigung des Arztes; die Ärzte sollen nur in Ausnahmefällen eine bestehende Krankheit rückwirkend attestieren; híerbei darf ein Zeitraum von zwei Tagen nicht überschritten werden.
@Guppy, so sehe ich das auch. Hier wird moeglicherweise "Krankmeldung" mit "Krankschreibung" verwechselt. Siehe auch meine Antwort. Es kann mich niemand zwingen einen Arzt aufzusuchen, wenn ich weiss, dass ich max heute und evtl. morgen arbeitsunfaehig bin. Das waere hahnebuechener Unsinn. ABER krankmelden muss ich mich sofort.
Doch, wenn der Arbeitgeber zweifel an deiner arbeitsunfähigkeit hat, hat er das Recht dir zur Auflage zu machen, dass du vom ersten Tag an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen musst
Kann der Chef Stress machen weil man eben erst am 2. Tag zum Arzt geht da man erst am 2. Tag sagt wie lange man krankt ist.
Nein Du musst natürlich nicht zum Arzt gehen. Der Arbeitgeber verlangt aber eine AU wenn Du 1 Tag fehlst. Und die gibt es normalerweise nur wenn Du beim Arzt warst.
Wie soll das denn gehen?

Natürlich kann das der AG verlangen! Und ob voll oder nicht: Wenn man krank ist, hat man auch Zeit zu warten, bis man drankommt!
Das kannst Du so aber nicht sagen. Es kommt doch auf die Krankheit an!!!
RBMannheim am 25. November 2008 15:41 Wenn es die Krankheit zulässt, zum Arzt zu gehen, läßt sie sicher auch die Wartezeit zu! Und wenn sie so schlimm ist, kommt man ja eh nicht einen Tag ohne Arzt aus!
Endlich mal wieder eine gute Frage sowie Antworten aber wenig Bewertungen!
Das kann er aber nur, wenn er selbst überzeugt ist, dass du in der entsprechenden Zeit tatsächlich krank warst. Wenn er das nicht beurteilen kann oder sogar anderer Meinung ist, hast du ein Problem, also geh lieber gleich am ersten Tag hin.
aber maximal nur zwei Tage entscheidend ist, dass Du Dich bereits am ersten Tag beim AG krankmeldest