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Arbeitgeber verlangt, am 1. Kranktag zum Arzt zu gehen!

gefragt von Starlight78Starlight78 am 25.11.2008 um 14:30 Uhr

Ist das wirksam? Die Arztpraxen sind manchmal so voll, dass die sagen, das man erst am nächsten Tag kommen kann! Kann der Arbeitgeber dann Stress machen? Der Arzt würde ja dann auch die Krankmeldung rückdatieren!?


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anonym
beantwortet von Luckygirl1985 am 25. November 2008 14:32
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Der Arzt kann dich auch rückwirkend krankschreiben

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 25. November 2008 14:38

Endlich mal wieder eine gute Frage sowie Antworten aber wenig Bewertungen!

Kommentar von HCforlife am 25. November 2008 14:41

Das kann er aber nur, wenn er selbst überzeugt ist, dass du in der entsprechenden Zeit tatsächlich krank warst. Wenn er das nicht beurteilen kann oder sogar anderer Meinung ist, hast du ein Problem, also geh lieber gleich am ersten Tag hin.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 25. November 2008 14:42

aber maximal nur zwei Tage entscheidend ist, dass Du Dich bereits am ersten Tag beim AG krankmeldest


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 25. November 2008 14:32
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Normalerweise halten alle Arztpraxen ein paar Termine frei, damit sie solche Fälle dazwischen schieben können. Da mußt du natürlich vor 8Uhr noch anrufen.


Rhiannon
beantwortet von Rhiannon am 25. November 2008 14:32
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Eine Krankenschreibung kann dir normalerweise auch die Assitenzärztin ausstellen, ohne dass du beim Arzt selber warst. Von dem her könnt es schon ziemlich flott gehn. Ist zumindest bei mir immer so. Andererseits sollte es auch kein problem sein 1, oder spätestens 2 Tage später beim Arzt aufzutauchen.

Kommentar von HCforlife am 25. November 2008 14:38

Eine Assistenzärztin ist eine Ärztin. Oder meinst du eine Sprechstundenhilfe? Die darf die Krankmeldung höchstens vorbereiten, aber unterschreiben muss sie ein Arzt.

Kommentar von 7f86fbb05d1e1f7725c6c4789b177b7bsmallRhiannon am 25. November 2008 14:41

mir aufs hirn klopf ja, klar meint ich die sprechstundenhilfe, sorry. ja, kann gut sein, dass sie dann immer zurückgelaufen ist für eine unterschrift, aber das geht ja auch ziemlich fix, da muss er selber gar nicht warten, dass er endlich drankommt. :)

Kommentar von Simple_avatar3smallevelote am 25. November 2008 14:46

Rhianon, ist wohl moeglich, aber nicht legal. Theorie u. Praxis!!!


djfreiflug
beantwortet von djfreiflug am 25. November 2008 14:32
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Ich finds auch richtig so.


MrsHyde
beantwortet von MrsHyde am 25. November 2008 14:32
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Falls der Arzt Dich auf den nächsten Tag vertröstet, dann kannst Du ihn aber bitten, Dich rückwirkend krank zu schreiben. Das ist nämlich möglich.


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 25. November 2008 14:34
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Ja das kann dein Arbeitgeber von dir verlangen


Franticek
beantwortet von Franticek am 25. November 2008 14:34
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Das kann der Arbeitgeber machen, wie er moechte. Manche verlangen schon am ersten Tag ein Attest, andere akzeptieren bis zu drei Tagen, dass sich der Arbeitnehmer auch so auskuriert. Gesetzlich vorgeschrieben ist hier nichts.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 25. November 2008 14:31
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Du musst am ersten Krankheitstag deine Krankmeldung vorlegen. Das ist schon richtig so.

Kommentar von F193545126562e3eea593015ab102f9fsmallPutzibuhbuh am 25. November 2008 14:34

muss nicht sein.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 25. November 2008 14:35

Doch. Der Arbeitgeber kann dadrauf bestehen.

Kommentar von SCHATZundICH am 25. November 2008 14:36

Ist nicht immer möglich...mit Fieber gehen die meisten 1-2 Tage später erst! Für solche Fälle kann man ja Rückwirkend datieren!

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 25. November 2008 14:38

Da kommt auch jeder Arzt nach Hause.
http://inhalt.monster.de/11730de-dep1.asp


anonym
beantwortet von Cazic am 25. November 2008 14:32
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Naja ich geh auch meist nicht wegen einem Tag, da sind die bei uns zum Glück recht locker. Aber abgesehen davon hast per Gesetz 2 Karenztage im Jahr .

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 25. November 2008 14:35

Wo steht denn das??

Kommentar von Cazic am 25. November 2008 14:39

nextefrage
beantwortet von nextefrage am 25. November 2008 14:32
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Das ist eigentlich Gesetz. Es gibt aber viele Arbeitgeber, die sagen, dass man erst am 3. Tag zum Arzt muss- das ist dann kulant.


Putzibuhbuh
beantwortet von Putzibuhbuh am 25. November 2008 14:32
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Steht auch im Arbeitsvertrag. Bei den meisten ist es so, dass man erst ab dem 3. Tag eine Krankmeldung vom Arzt braucht!!! Der Arbeitgeber kann dir aber keinen Stress machen, wenn der Arzt das Datum rückdatiert. Krankmeldung ist Krankmeldung!

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 25. November 2008 14:33

Das mit den 3 Tagen ist lange vorbei.

Kommentar von F193545126562e3eea593015ab102f9fsmallPutzibuhbuh am 25. November 2008 14:34

Falsch! Bei mir nicht! Auch nicht da, wo ich vorher war. Bei meiner Schwester ebenfalls (andere Branche).

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 25. November 2008 14:36

Bei uns schon und wenn der Arbeitgeber am ersten Tag eine verlangt, dann muss er die bringen.
http://inhalt.monster.de/11730de-dep1.asp

Kommentar von F193545126562e3eea593015ab102f9fsmallPutzibuhbuh am 25. November 2008 14:39

Je nachdem wie es halt festgelegt ist. Aber es gibt eindeutig noch viele Branchen, bei denen es ab dem 3. Tag erst einer AU bedarf.

Kommentar von SCHATZundICH am 25. November 2008 14:37

Mariposa68--->Blödsinn!!!! Ich stelle die AU nämlich SELBER aus!

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 25. November 2008 14:38

Das ist kein Blödsinn.

Kommentar von HCforlife am 25. November 2008 14:39

Das mit den 3 Tagen ist nach wie vor der Normalfall, auf einen Tag verkürzen die meisten Arbeitgeber nur bei konkretem Verdacht des Blaumachens.

Kommentar von F193545126562e3eea593015ab102f9fsmallPutzibuhbuh am 25. November 2008 14:41

Ganz Genau!

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 25. November 2008 14:44

Naja, wenn ihr meint....

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 25. November 2008 14:45

Wenn der Arbeitgeber die Krankmeldung am ersten Tag verlangt, dann muss er die auch vorlegen.
http://inhalt.monster.de/11730de-dep1.asp

Kommentar von F193545126562e3eea593015ab102f9fsmallPutzibuhbuh am 25. November 2008 14:53

Ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich habe doch geschrieben, dass es so gehandhabt wird, wie der ARBEITGEBER das festlegt! Üblich ist es aber mit 3 Tagen!

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 25. November 2008 14:57

(meine Kollegen beschweren sich auch schon, das ich nicht bei der Sache bin. Hab Mega-Kopfweh) Sorry :-(

Kommentar von F193545126562e3eea593015ab102f9fsmallPutzibuhbuh am 25. November 2008 14:59

Kein Problem mal eine Kopfwehpille rüberschieb ;-)


Inescaro
beantwortet von Inescaro am 25. November 2008 14:33
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Hallo, meines Wissens nach kann der Arbeitgeber das prinzipiell verlangen. Wenn der Arzt Dir jedoch erst für den nächsten Tag einen Termin gibt kann dein Arbeitgeber nichts dagegen sagen. Liebe Grüße und gute Besserung!


sunshine1971S
beantwortet von sunshine1971S am 25. November 2008 14:33
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Na da hast du dir die Antwort doch schon selber gegeben! Natürlich kannst du auch erst am zweiten Tag zum Arzt. WIchtig ist, wenn du ab dem ersten Tag eine AUB vorlegen musst, dass die dann zurück datiert wird. Anders sieht es aber aus, wenn du im Urlaub erkrankst, wenn du die Urlaubstage gutgeschrieben haben willst, solltest du dann am ersten Tag zum Arzt gehen. Außer es liegen wichtige Gründe vor( Bettlägrigkeit o.ä.)


Rennsemml2
beantwortet von Rennsemml2 am 25. November 2008 14:34
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Soweit ich informiert bin, muß ein "gelber" Zettel erst dann vorgelegt werden, wenn Du länger als 3 Tage krank bist. Das kann der AG aber individuell regeln. Solltest Du allerdings Freitag oder Montag fehlen, mußt Du sofort eine ärztliche Krankmeldung vorlegen, da das Wochenende miteingerechnet wird.


anonym
beantwortet von SCHATZundICH am 25. November 2008 14:34
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3 Tage Rückwirkend ist immer möglich... P.S. Idioten-Chef hast du da an der Bage!


evelote
beantwortet von evelote am 25. November 2008 14:38
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Nach meiner Kenntnis bis Du nicht verpflichtet zum Arzt zu gehen, wenn es sich erkennbar um eine Erkrankung handelt, deren Ende fuer die naechsten 2-3 Tage absehbar ist. Z. B. Durchfall. Sicher ist, dass der Arbeitgeber sofort am 1. Fehltag zu benachrichtigen ist. Auch die voraussichtliche Dauer muss mitgeteilt werden. Eine Verpflichtung die Ursache der Erkrankung zu erklaeren besteht nicht. Ist aber normalerweise ueblich. Wenn jemand z. B. schwere Zahnschmerzen hat und geht morgens zum Zahnarzt, der zieht den Zahn oder sonstwas. Das waere ein weiteres Beispiel fuer nichtnotwendige Krankschreibung.

Kommentar von Simple_avatar3smallevelote am 25. November 2008 14:57

Ich nehme noch einmal den Durchfall: Das dauert normalerweise 24 Stunden. Klar kann man nicht arbeiten, weil man stark geschwaecht ist. Man kann auch nicht aus dem Haus, na ja .....! Wenn der Durchfall den 2. Tag anhaelt, muss man sowieso aerztlichen Rat holen. Aber wie gesagt, Durchfall dauert 1 max. 1,5 Tage.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 25. November 2008 14:39
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Eine Krankmeldung beim Arbeitgeber ist sofort vorzunehmen; hiervon ist zu unterscheiden die vorlage der Bescheinigung des Arztes; die Ärzte sollen nur in Ausnahmefällen eine bestehende Krankheit rückwirkend attestieren; híerbei darf ein Zeitraum von zwei Tagen nicht überschritten werden.

Kommentar von Simple_avatar3smallevelote am 25. November 2008 14:49

@Guppy, so sehe ich das auch. Hier wird moeglicherweise "Krankmeldung" mit "Krankschreibung" verwechselt. Siehe auch meine Antwort. Es kann mich niemand zwingen einen Arzt aufzusuchen, wenn ich weiss, dass ich max heute und evtl. morgen arbeitsunfaehig bin. Das waere hahnebuechener Unsinn. ABER krankmelden muss ich mich sofort.

Kommentar von Simple_avatar4smallsunshine1971S am 25. November 2008 16:24

Doch, wenn der Arbeitgeber zweifel an deiner arbeitsunfähigkeit hat, hat er das Recht dir zur Auflage zu machen, dass du vom ersten Tag an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen musst


Starlight78
beantwortet von Starlight78 am 25. November 2008 14:38
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Kann der Chef Stress machen weil man eben erst am 2. Tag zum Arzt geht da man erst am 2. Tag sagt wie lange man krankt ist.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 25. November 2008 14:50
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Nein Du musst natürlich nicht zum Arzt gehen. Der Arbeitgeber verlangt aber eine AU wenn Du 1 Tag fehlst. Und die gibt es normalerweise nur wenn Du beim Arzt warst.

Kommentar von Simple_avatar3smallevelote am 25. November 2008 14:54

Wie soll das denn gehen?


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 25. November 2008 15:01
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Natürlich kann das der AG verlangen! Und ob voll oder nicht: Wenn man krank ist, hat man auch Zeit zu warten, bis man drankommt!

Kommentar von Simple_avatar3smallevelote am 25. November 2008 15:17

Das kannst Du so aber nicht sagen. Es kommt doch auf die Krankheit an!!!

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 25. November 2008 15:41

Wenn es die Krankheit zulässt, zum Arzt zu gehen, läßt sie sicher auch die Wartezeit zu! Und wenn sie so schlimm ist, kommt man ja eh nicht einen Tag ohne Arzt aus!


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