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Arbeitgeber Verlang das alle Mitarbeiter Unterschreiben weg. Arbeitsunfälle ??????

Frage von sehersade sehersade

Hallo,

ich habe ja schon berichtet das ich vor Kurzem zwei Arbeitsunfälle hate,

nun möchte mein Arbeitgeber das alle aus dieser Abteilung unterschreiben das sie selber für Ihre sicherheit verantwortlich sind und gegebenfalls selber dafür aufkommen,unserer meinung nach ist das garnicht möglich da ja überall Gefahren lauern.

Darf er das? Wo kann man sich hin wenden um Hilfe zu bekommen wenn wir nicht Unterschreiben? Kann er uns Kündigen wen wir es nicht machen? Da ja das ganze Theater wegen mir ist breuchte ich dringend ein paar Gute Ratschläge :-)

Lg

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Antworten (5)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von lenzing42 lenzing42

    § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. (2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

    1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie 2. Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.

    (3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

    Kommentar von caramello caramellocaramello

    Oder kurz und verständlich ausgedrückt: Verantwortlich ist immer der Arbeitgeber. Die Veranwortung kann er mit keinen Maßnahmen abtreten.

    Die Präventionsabteilung der Unfallversicherungsträger ("BG") klärt die Arbeitgeber über diese Pflichten auf.

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist,mit dem sprechen,damit der sich einschaltet. Setzt euch mit der entsprechenden Berufsgenossenschaft in Verbindung und befasst euch mit dem Arbeitsschutzgesetz.

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    Antwort von MarianneW MarianneW

    Naja,

    der AG kann natürlich über Risiken belehren und besondere Sorgfat einfordern um sein Haftungsrisiko zu verringern, aber er kann das Risiko natürlich nicht auf den AN abwälzen.

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    Antwort von amdros amdros

    Glaube kaum, daß das rechtens ist. Wenn Du einen Betriebsunfall hast, muß ja auch ein Unfallprotokoll aufgenommen werden. Sollte man Spätfolgen haben und evtl Anspruch auf Unfallrente haben, könnte das durch die Unterschrift evtl auch zu Komplikationen führen. Ich würde nicht unterschreiben

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    Antwort von Chianti Chianti

    ab besten ihr wendet euch an die Berufsgenossenschaft, die für eure Branche zuständig ist. Die "freuen" sich über solche Arbeitgeber bzw. einem solchen Arbeitgeber mal kräftig auf die Finger zu klopfen .... Ihr könnt euch sicher sein, dass euer Arbeitgeber danach etwas respektvoller mit dem Thema Arbeitssicherheit umgehen wird, denn die Geldstrafen bei Nichtbeachtung sind immens!!!

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    glaubst Du das wirklich???? Die BG ist doch über jeden BU froh ihn abwimmeln zu können. Spreche aus Erfahrung

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    es geht ja nicht um den BU, sondern um die Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien .... die Berufsgenossenschaft setzt das im Zweifel auch gerichtlich durch oder schließt den Betrieb bei Nichteinhaltung von elementaren Grundregeln

    Kommentar von caramello caramellocaramello

    Bei der BG gibt es zwei unterschiedliche Abteilungen: Die Prävention, die die Betriebe berät und überwacht (im Interesse der Arbeitnehmer) und die Leistungsabteilung, die im Schadensfall zahlt (mit der du wohl zu tun hattest)

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