Bin zum 01. November gekündigt worden. Mein Arbeitgeber hat mir zum Anfang des Monats mein Arbeitszeugnis versprochen. Obwohl ich zwischenzeitlich mal wieder nachgefragt habe, habe ich es immer noch nicht. Was soll ich jetzt machen?
Antworten (10)
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KleinsorgeKleinsorge
Schreiben Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber an und fordern Sie ihn dazu auf Ihnen ihr Arbeitszeugnis binnen 14 Tagen auszustellen. Wenn Sie Ihrem ehemaligen Arbeitgeber misstrauen senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. Sie haben einen rechtlichen Anspruch, gemäß §630 BGB, auf die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Wichtig: Sollten sich Streitigkeiten aus den Bewertungen aus dem Zeugnis ergeben dürfen Sie nicht zu lange warten, da Sie sonst Probleme bekommen Ihren Anspruch vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen. Vorschlag: Legen Sie dem Arbeitgeber einen eigenen Zeugnisentwurf vor, das geht schneller und wenn der Arbeitgeber den Entwurf übernimmt haben Sie Ihr Wunschzeugnis. Peter Kleinsorge
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Bürgerliches Gesetzbuch
§ 630 BGB Pflicht zur Zeugniserteilung
Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.
Soweit die Gesetze.
Schreib den Ex-Arbeitgeber noch mal mit dem Hinweis auf die Gesetze an und stell ihm eine Frist von ca.10 bis 12 Tagen.Nach Ablauf dieser Frist habe er das Zeugnis zur Abholung bereit zu stellen.Ansonsten du dich gezwungen siehst,weitere Maßnahmen zu ergreifen.
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2Antwort von
Joka20052006Joka20052006
ich gebe meinen Vorrednern Recht: Schreiben Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber an; mit einer Fristsetzung und sollt er sich daraufhin nicht bemühen Ihnen das Arbeitszeugnis in korrekter Form auszuhändigen würde ich einen Anwalt aufsuchen und das Arbeitszeugnis einklagen. JEDER Arbeitnehmer hat ein Anspruch auf ein vernünftiges Arbeitszeugnis.
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2Antwort von
GingryuGingryu
Nochmal schriftlich zu einem Gewissen Zeitpunkt anmahnen (2 Wochen sollten weit mehr als genug sein) und darauf hinweisen, dass sollten Dir nachweislich kosten aufgrund des fehlenden Arbeitszeugnisses antstehen Du Ihm diese Kosten in rechnung stellen musst (Wenn Du beispielsweise einen Job nicht bekommst, weil das Zeugniss fehlt und Du bekommst das schriftlich von einem zukünftigen Arbeitgeber, kann das für den ehemaligen recht teuer werden.)
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2Antwort von
MortiMorti
Kannste wohl nur weiternerven - du hast einen Anspruch darauf. Ich weiß aber nicht ob es Fristen gibt zur Ausstellung. Setz ihm schriftlich eine 2Wochenfrist.
"Zwischen dem Datum des Arbeitszeugnisses und dem Ausscheiden aus dem Betrieb darf nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein „auffällig langer Zeitpunkt" liegen. Auffällig lange Zeiträume können bei einem neuen Arbeitgeber zu nachteiligen Schlüssen führen, z.B. dass das Zeugnis erst unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts in dieser Form entstanden ist." -
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akademikusakademikus
weise ihn nochmal schriftlich darauf hin das er dazu verpflichtet ist.
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2Antwort von
SabzziSabzzi
Du hast ein Recht auf das Zeugnis das ist gesetzlich fest gelegt, da kannst du ihn ja mal drauf aufmerksam machen!
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1Antwort von
ichhci Zum Anwalt gehen! Ein Bekannter hat es erst nach einem halben Jahr bekommen und auch nur mit Hilfe eines Anwalts
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0Antwort von
wolverinchenwolverinchen
Danke für die vielen Antworten!!! Dann muss ich wohl meinen ehemaligen Arbeitgeber kontaktieren. Blöd nur, wenn man gekündigt wurde und keinen guten Kontakt mehr hat...
Das ist eindeutig die beste Lösung. Selberschreiben.