Weise deinen ehemaligen Arbeitgeber auf den § 109 der Gewerbeordnung(GewO) hin,
verlange schriftlich mit einer Frist von 10 Tagen die Erstellung des Zeugnisses und weise darauf hin,dass du gerichtliche Schritte einleiten wirst,wenn er die Frist nicht einhält.Du kannst dann beim Arbeitsgericht den Antrag auf Klage zwecks Anfertigung eines Arbeitszeugnisses stellen.Dazu brauchst du keinen Rechtsanwalt.
§ 109 GewO :
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Nur leider ist der Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung sehr teuer.