Videoüberwachung: Das Ausspähen von Betriebsteilen mit Privatcharakter wie Toiletten, Umkleiden und Ruheräumen soll künftig unzulässig sein. Offene Videoüberwachung beispielsweise an Firmeneingängen oder zur Qualitätskontrolle ist laut "Welt" dagegen möglich, "soweit sie zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen erforderlich" ist, Interessen der Angestellten nicht entgegenstehen und sie auf die Kameras hingewiesen werden.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,713153,00.html
Meine Frage:
Ist das ganze denn bisher erlaubt?
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