Arbeitgeber setzt mich wegen krankheit unter druck

6 Antworten

Es gibt nicht ansatzweise einen Anlass - besonders nicht bei einem solchen Arbeitgeber -, warum die Krankgeschriebene sich auf diese rüpelhafte Aufforderung zur Aussprache im Büro einlassen sollte!!

In der Regel ist der dahinter stehende Zweck der Aufbau von massivem Druck.

Wie lange sie voraussichtlich arbeitsunfähig ist, das steht auf der Bescheinigung; die Diagnose geht den Arbeitgeber nichts an.

Wie sie meint, vor dem prognostizierten Ende der Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten zu können, weil sie sich wieder "fit" fühlt und das mit Blick auf die Erkrankung verantworten kann, kann sie das ohne Sorge vor irgendwelchen Konsequenzen tun (in dieser Hinsicht sind Antwort und Kommentar von Ela7782 falsch).

Ob es Sinn macht, so zu antworten, wie von Maximilian112 vorgeschlagen, weiß ich nicht so recht ...

Ich würde antworten, dass es für mich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Verpflichtung zu einem sochen Gespräch gäbe, dafür nach Gesundung aber zur Verfügung stünde, und ich würde - keck - fragen, worin denn die "schwerwiegenden Folgen" bestehen würden.

Es mag sein, dass sie "Angst" hat; sie muss sich aber auch selbstbewusst genug verhalten, dass dieser Arbeitgeber merkt, dass er nicht einfach auf ihr herum trampeln kann.

Bei solchen Arbeitgeber bekommen ich "einen Hals" - wie man so sagt ...

danke für deine antwort!

Die Krankheit an sich geht den Betrieb nix an. Ich würde diesbezüglich auch keine Angaben machen.

Die Zeitdauer ist schon eher was für den Betrieb- wenn sie zum jetzigen Zeitpunkt absehbar ist. Der Betrieb sollte darüber auf dem Laufenden gehalten werden.

Ansonsten hat sie eine AUB bekommen die vom Betrieb nicht anzuzweifeln ist. Der Gelbe Zettel ist eine Urkunde.

Während Ihrer Krankheit sollte sie auch keine Aussprachen diesbezüglich mitmachen. Der Betrieb kann sich an die KK wenden mit der Bitte den Medizinischen Dienst zur Überprüfung der Krankheit hinzuzuziehen.

Vermutlich wird die KK das zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen.


Da der Betrieb eine Brief geschrieben hat wegen der Aussprache würde ich den gleichen Weg für eine Antwort wählen.

"Leider kann ich zum jetzigen Zeitpunkt wegen meiner AU nicht an einer Aussprache teilnehmen. Nach Ende meiner Arbeitsunfähigkeit stehe ich gern zur Verfügung"

danke für die antwort!

Es geht sie nichts an, was sie hat und arbeiten darf sie dann nicht, wenn sie krank geschrieben ist . Vielleicht direkt an einen Anwalt richten oder ans Arbeitsgericht?!

"arbeiten darf sie dann nicht" --> so ein Unfug!

@meini77

Das ist kein Unfug.Wenn sie trotz der AU arbeitet, bekommt der Arbeitgeber mächtig Ärger, wenn da was passiert.

@Ela7782

der AG bekommt keinen Ärger...

@ischdem

Bekommt er dann.....

"arbeiten darf sie dann nicht" --> so ein Unfug!

Mit AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) des Arztes ist sie arbeitsunfähig, braucht also nicht "auf Arbeit" zu erscheinen.

Gegen einen Termin zur Aussprache im Büro spräche hingegen nur dann etwas, wenn Bettruhe oder Schonung ausdrücklich ärzlich verordnet (und im Zweifel attestiert) wäre und sich das Krankheitsbild verschlechtert, würde man das dafür leichtfertig ignorieren.

Träfe das zu, würde ich das auf die Bitte um Gespräch ebenso höflich wie bestimmt antworten und absagen.

G imager761

Es gibt nicht ansatzweise einen Anlass - besonders nicht bei einem solchen Arbeitgeber -, warum die Krankgeschriebene sich auf diese rüpelhafte Aufforderung zur Aussprache im Büro einlassen sollte!!

In der Regel ist der dahinter stehende Zweck der Aufbau von massivem Druck.

@Familiengerd

danke für die antworten, ich sehe es genau wie familiengerd!

Ignorieren und einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, sobald sie wieder auf den Beinen ist.

Stimmt, wie PrinzPonyhof schon sagt eine Anzeige wegen Nötigung würde ich auch erwägen bzw. persönlich würde ich sie 100% anzeigen.