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Arbeitgeber setzt Detektiv an - wie reagieren?

Frage von vesparoller vesparoller

Folgende Situation im Bekanntenkreis:

Es wird vermutet, daß der Arbeitgeber einen Detektiv beauftragt hat. Der Arbeitgeber vermutet, daß der Beaknnte in seiner Freizeit Dinge "erledigt", die dem Arbeitsverhältnis entgegen stehen, z.B. morgens Zeitungen austragen, nachmittags die Eltern pflegt etc. Hier liegt aufgrund von Beobachtungen die Vermutung nahe, daß eine Detektei den Tagesablauf protokollieren soll, um dem Bekannhten etwas unterstellen zu können.

Frage: Wie soll m,an sich hier verhalten ?

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Antworten (4)

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    Antwort von Anna1230 Anna1230

    Genau genommen muß dein Bekannter einen Nebenjob angeben und der Chef kann ihn sogar verbieten. Was er nicht verbieten kann ist wenn dein bekannter seine eigenen Eltern pflegt. Allerdings sollte dies nicht während der Arbeitszeit sein. Das heisst wenn dein Bekannter oft krank gemeldet ist und in der Zeit nebenbei arbeitet dann ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung. Und es ist auch nicht verboten da einen Detektiv zu beauftragen. Machen kann er dagegen gar nichts und wenn er nichts zu verbergen hat kann es ihm auch egal sein. Der Arbeitgeber wird die dann zurück ziehen.

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    Antwort von burki burki

    guten abend

    da man das bisher nicht beweisen kann, würde ich erstmal nichts unternehmen. was auch.

    kommt es nun zu einer kündigung oder abmahnung seitens des arbeitgebers, kann man dagegen vorgehen beim arbeitsgericht.

    legt der arbeitegber da diese beweise vor, wird eben entschieden, ob sie zählen oder nicht. was wohl bei der pflege seiner eltern am nachmittag oder ähnlichem nicht der fall sein wird. da diese pflege niemals im gegensatz zu den pflichten eines arbeitnehmers steht. morgend zeitung austragen wäre wohl ein nebenjob, den man auch beim arbeitgeber melden sollte.

    also ich würde da wenig spekulieren, sondern mal auf fakten warten. kommt ja auf das abreitsverhältnis drauf an, was es überhaupt für ein job ist. detektive werden scho neinegsetzt beim verdacht des diebstahls oder wenn jemand längere zeit krank geschrieben ist und nebenbei schwarz arbeitet oder ähnliches. aber selbst das muss alles ordentlich bewiesen werden und pflege der eltern ist da auch kein grund, sofern das eben ausserhalb der arbeitszeit erfolgt.

    tschüss burki

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    Antwort von Anna1230 Anna1230

    Detektive sind ja nicht ganz billig.

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    Antwort von fesch fesch

    Solange sich ein Arbeiter in seiner Arbeit nichts zu schulden kommen lässt, kann er in seiner Freizeit tun und lassen, was er will. Er sollte sich durch sein Auftreten natürlich nicht diskreditieren.

    Kommentar von vesparoller vesparollervesparoller

    Es geht z.b. um die Frage - was muß man dem Arbeitgeber melden? Z.B. regelmäßige Arbeiten (außerhalb der Arbeitszeiten) bei den Eltern ...

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