guten abend
da man das bisher nicht beweisen kann, würde ich erstmal nichts unternehmen. was auch.
kommt es nun zu einer kündigung oder abmahnung seitens des arbeitgebers, kann man dagegen vorgehen beim arbeitsgericht.
legt der arbeitegber da diese beweise vor, wird eben entschieden, ob sie zählen oder nicht.
was wohl bei der pflege seiner eltern am nachmittag oder ähnlichem nicht der fall sein wird. da diese pflege niemals im gegensatz zu den pflichten eines arbeitnehmers steht.
morgend zeitung austragen wäre wohl ein nebenjob, den man auch beim arbeitgeber melden sollte.
also ich würde da wenig spekulieren, sondern mal auf fakten warten.
kommt ja auf das abreitsverhältnis drauf an, was es überhaupt für ein job ist. detektive werden scho neinegsetzt beim verdacht des diebstahls oder wenn jemand längere zeit krank geschrieben ist und nebenbei schwarz arbeitet oder ähnliches. aber selbst das muss alles ordentlich bewiesen werden und pflege der eltern ist da auch kein grund, sofern das eben ausserhalb der arbeitszeit erfolgt.
tschüss burki
Es geht z.b. um die Frage - was muß man dem Arbeitgeber melden? Z.B. regelmäßige Arbeiten (außerhalb der Arbeitszeiten) bei den Eltern ...